4-17 Bauaufsicht

Aufgaben:

Die Bauaufsicht hat als Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen befolgt und die von ihr erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Wesentliche Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Durchführung von Baugenehmigungen.

Aufgabenbereiche: Beratung von Bauherr*innen und Architekt*innen; Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen; Genehmigung von Grundstücksteilungen; Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, WEG; Maßnahmen zur Beseitigung illegaler oder gefahrdrohender Zustände; Überwachung von Baumaßnahmen und erforderlichenfalls Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung; Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger; Führen des Baulastenverzeichnisses; Hausakteneinsicht.


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Bauaufsicht

Halbergstraße 1
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-3063
Telefax: 0621 504-3796
E-Mail: bauaufsicht@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
 


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