Informationen Wahlvorschlagsträger
Unterlagen
Der Landeswahlleiter für Rheinland-Pfalz legt auf nachfolgenden Seiten umfangreiche Informationen für Wahlvorschlagsträger dar und stellt Unterlagen zum Download zur Verfügung.
Persönliche Termine zur Abgabe der Wahlvorschläge
Termine zum Einreichen der Wahlvorschläge können per E-Mail unter wahlen@ludwigshafen.de vereinbart werden.
Unterstützungsunterschriften
Der Wahlkreisvorschlag muss vor seiner Einreichung durch eine Mindestzahl von Wahlberechtigten (125 Stimmberechtigten) eigenhändig unterschrieben werden, soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach Paragraf 34 Absatz 3 Landeswahlgesetz davon befreit sind (=privilegierte Par-teien/Wählergruppen, das heißt Parteien, die im Landtag oder im Deutschen Bundestag und Wählergruppen, die im Landtag, seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind). Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die erforderlichen Unterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstützungsunterschriften nicht mehr nachgeholt werden.
Prüfen von Bescheinigung des Wahlrechts, Bescheinigung der Wählbarkeit des*der Wahlkreis- bzw. Einzelbewerber*in und Unterstützungsunterschriften bei nicht privilegierten Parteien/Wählergruppen/Einzelbewerber*innen
Die zu prüfenden Unterlagen können zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüro Bismarckstraße 21, dort zu Händen der Abteilungsleitung Bürgerbüros und Sozialversicherung, an der Infotheke abgegeben oder an diese per Post gesendet werden. Diese prüft die Bescheinigungen beziehungsweise Nachweise. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an und teilen Sie mit, ob Sie die geprüften Unterlagen selbst abholen oder sie nach Fertigstellung per Post an Sie zurückgesendet werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der Arbeitsbelastung nicht immer möglich ist, die Unterschriftenprüfungen und Wählbarkeitsbescheinigungen direkt zu prüfen beziehungsweise auszustellen. Die Unterlagen werden aber in allen Fällen schnellstmöglich geprüft bzw. ausgestellt.
Öffnungszeiten Bürgerbüro Bismarckstraße 21
Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Parkmöglichkeiten: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkhaus Walzmühle, Parkplatz-Otto-Stabel-Straße
Frist zur Abgabe der Wahlkreisvorschläge
Die vollständig unterzeichneten Wahlkreisvorschläge mit allen erforderlichen Anlagen müssen gemäß Paragraf 36 Landeswahlgesetz spätestens am 75. Tage vor der Wahl, 18 Uhr, bei der zuständigen Stadtwahlleiter*in, Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen am Rhein oder bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Büro OB, Jaegerstr.1, 67059 Ludwigshafen am Rhein eingereicht werden, das heißt am Montag, 6. Januar 2026, um 18 Uhr.
Zulassung der Wahlkreisvorschläge (Sitzung Wahlausschuss)
Die Zulassung der Wahlkreisvorschläge wird gemäß Paragrag 42 Landeswahlgesetz am 67. Tag vor der Wahl erfolgen, also am 14. Januar 2026.
Plakatierung
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Projektleiterin Wahlen
Ramona List
Telefon: 0621 504-3838
E-Mail: wahlen@ludwigshafen.de