Gleichstellung

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Ludwigshafen wurde 1987 eingerichtet, um den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen.

Gleichstellungsstelle

Sie ist Anlaufstelle für Anliegen, Anregungen oder Beschwerden zur Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung (interne Gleichstellung) und im öffentlichen Raum (kommunale Gleichstellung). Sie unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung von Vorschriften und Maßnahmen zur Gleichstellung in allen kommunalen Politikfeldern und innerhalb der Stadtverwaltung. Die Gleichstellungsstelle schafft Strukturen und Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Chancengleichheit auf allen Ebenen.

Kommunale Aufgaben

  • berät und informiert Einwohner*innen der Kommune zur Verbesserung der Chancen von Frauen im gesellschaftlichen, politischen oder beruflichen Bereich und unterstützt sie bei Anliegen
  • arbeitet mit örtlichen Frauengruppen, - verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammen und tauscht sich mit kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und zuständigen Stellen des Landes aus
  • initiiert und entwickelt Maßnahmen, führt Projekte durch zur Verbesserung der Chancengleichheit und unterrichtet die Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen zur Gleichstellungsarbeit
  • wirkt mit bei der Erstellung des Gleichstellungsaktionsplanes im Rahmen der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Interne Aufgaben

  • wacht über die Umsetzung des  Landesgleichstellungsgesetzes Rheinland-Pfalz und anderer Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung
  • wirkt  in allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, die weibliche Beschäftigte der Stadtverwaltung betreffen
  • nimmt Beschwerden über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entgegen, berät die Betroffenen und initiiert Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
  • wirkt mit bei der Erstellung des Berichtes über die Umsetzung des Frauenförderplanes sowie bei Stellenbesetzungs- und Beförderungsverfahren

EU-Charta

Die Stadt Ludwigshafen ist am 9. August 2011 der “Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene” beigetreten mit dem Ziel, die Gleichstellung auf kommunaler Ebene weiter voranzubringen, mehr Verbindlichkeit und Transparenz zu schaffen und die Gleichstellung auf breitere Basis zu stellen.

Die Stadt verpflichtete sich damit, nach den Vorgaben der Europäischen Union verstärkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung der Geschlechter in Ludwigshafen weiter voranzubringen. Die Unterzeichnung der Charta ging auf einen einstimmig gefassten Beschluss des Hauptausschusses vom 9. Mai 2011 zurück.

Zur Entstehung der EU-Charta

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" 2006 verabschiedet. Sie wurde im Rahmen eines von der EU-Kommission unterstützen Projektes erarbeitet.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.

Der Beitritt zur Charta verpflichtet dazu, sich formell und öffentlich zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen und dieses Grundrecht auf lokaler Ebene zu verwirklichen.


Gleichstellungsaktionsplan

Erster Gleichstellungsaktionsplan 2013 bis 2015

Nach der Unterzeichnung der Charta war es Aufgabe der Verwaltung, innerhalb von zwei Jahren den Gleichstellungsaktionsplan aufzustellen und anschließend umzusetzen. Der Aktionsplan wurde am 23. September 2013 vom Stadtrat verabschiedet.

Zweiter Gleichstellungsaktionsplan 2019 bis 2022

Nach erfolgreicher Umsetzung des ersten Gleichstellungsaktionsplans legte die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein den zweiten Aktionsplan für die Jahre 2019 bis 2022 vor. Mit mehr als 60 Maßnahmen knüpfte zwiete Gleichstellungsaktionsplan an erzielte Erfolge an und konkretisiert die gleichstellungspolitischen Ziele der Stadt Ludwigshafen für die Zukunft. Über dreißig Verwaltungsbereiche und Fachdienststellen haben die Projekte und Maßnahmen entwickelt und sind für deren konkrete Umsetzung in den kommenden Jahren verantwortlich. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen übernimmt in sieben strategischen Handlungsfeldern gleichstellungspolitische Verantwortung, zum Beispiel in ihrer politischen Rolle, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin, als Stadtplanerin und -entwicklerin oder bei Städtepartnerschaften. Der Stadtrat hat dem zweiten Gleichstellungsaktionsplan 2019 bis 2022 in seiner Sitzung am 24. Juni 2019 zugestimmt.


Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die Koordination des Arbeitskreises Gewalt gegen Frauen in Ludwigshafen.

Der Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen ist ein unabhängiges Netzwerk mit Vertreterinnen und Vertretern aus derzeit 26 Einrichtungen, die sich in ihrer Arbeit mit der Problematik „Gewalt gegen Frauen“ befassen. Der Arbeitskreis besteht seit 1990 und startete mit zunächst 11 Einrichtungen. Seit 1994 gehört er dem Rat für Kriminalitätsverhütung an. Der Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen verfolgt das Ziel, sowohl die Öffentlichkeit als auch von Gewalt betroffene Frauen zu erreichen, zu informieren und Auswege aus der Gewalt aufzuzeigen. Er will Einfluss nehmen, um auf kommunaler Ebene positive Änderungen herbeizuführen. Über persönlichen Kontakt und regelmäßigen Meinungs- und Informationsaustausch ist die Arbeit der Einrichtungen vernetzt und effektiv. Die Unabhängigkeit der einzelnen Einrichtungen bleibt dabei erhalten.

Bundesweites Hilfetelefon


Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein Hilfeangebot für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.

Das Angebot ist bei Bedarf mehrsprachig und kann anonym, kostenlos und rund um die Uhr genutzt werden. Es bietet Erstberatung, Information und nennt  Anlaufstellen und Unterstützungseinrichtungen.

Das bundesweite Hilfetelefon ist an 356 Tagen im Jahr unter 08000 11 60 16 erreichbar.


Linkliste

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Stadt Ludwigshafen am Rhein


Gleichstellungsstelle

Berliner Platz 1
67059 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-3087
Telefax: 0621 504-2053

Gleichstellungsbeauftragte
Tamara Niemes
E-Mail: tamara.niemes@ludwigshafen.de

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Christel Wenger
E-Mail: christel.wenger@ludwigshafen.de

Sekretariat
Sylvia Constroffer
E-Mail: gleichstellungsstelle@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung


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