Sportstättenentwicklung
Die Stadt Ludwigshafen hat 2019 die Entwicklung eines Sportstättenentwicklungskonzepts in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht lag 2022 vor und ist Grundlage für Optimierungsprozesse für den Sport in Ludwigshafen.
Beauftragt war das Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) aus Trier. Die Erarbeitung des Konzepts fußte auf mehreren Säulen: eine Bestandsanalyse aller Sportstätten und Bewegungsräume, eine Auslastungsanalyse der Sportstätten, eine Dokumentenanalyse, "Expertengespräche", die Befragung der Vereine sowie die Befragung der Bevölkerung. Leitfragen waren: Wie sind wir aufgestellt? Welche Sportstätten benötigen wir heute und in Zukunft in unserer Stadt?
Mit dem Abschlussbericht des ISE liegen nun Handlungsempfehlungen für die Stadt Ludwigshafen vor. Die Verwaltung wird diese eingehend prüfen und priorisieren. Im nächsten Schritt wird die Verwaltung ihre Vorschläge wieder in die Gremien zur Entscheidung einbringen. Mögliche Maßnahmen sind in Einklang zu bringen mit der Haushaltslage und Personalsituation der Stadt Ludwigshafen.
Der Abschlussbericht enthält auch Informationen aus der Vereins- und Bevölkerungsbefragung, die für die Sportvereine in Ludwigshafen interessant sein könnten. Daher ist geplant, den Vereinen den Bericht zur Verfügung zu stellen sowie Workshops anzubieten.
Methoden und Arbeitschritte
Die Bestandsanalyse aller Sportstätten und Grünanlagen wurde 2019 verwaltungsintern durchgeführt. Im nächsten Schritt ging es weiter mit einer Auslastungsanalyse der Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder (Verein- und Schulsport). 2020 und 2021 hat das ISE eine Bevölkerungsbefragung sowie eine Befragung der Sportvereine durchgeführt. An der Vereinsbefragung haben sich mehr als 200 Vereine beziehungsweise einzelne Abteilungen beteiligt. Für die Bevölkerungsbefragung hatten die Stadtverwaltung und das ISE zum einen 17.000 Einwohner*innen unterschiedlichen Geschlechts und Alters angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert, und zum anderen eine Seite im Internet veröffentlicht, mit der Ludwigshafener*innen zum Fragebogen gelangten. Bei den "Expertengesprächen" kamen einerseits Expert*innen für Sport und Sportstätten wie Trainerinnen und Trainer und Platzwarte zu Wort, andererseits auch Menschen, die zu bestimmten Zielgruppen (wie Frauen, Kinder, migrantische Bevölkerung, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen) Informationen geben können.
Methoden und Arbeitschritte
Die Bestandsanalyse aller Sportstätten und Grünanlagen wurde 2019 verwaltungsintern durchgeführt. Im nächsten Schritt ging es weiter mit einer Auslastungsanalyse der Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder (Verein- und Schulsport). 2020 und 2021 hat das ISE eine Bevölkerungsbefragung sowie eine Befragung der Sportvereine durchgeführt. An der Vereinsbefragung haben sich mehr als 200 Vereine beziehungsweise einzelne Abteilungen beteiligt. Für die Bevölkerungsbefragung hatten die Stadtverwaltung und das ISE zum einen 17.000 Einwohner*innen unterschiedlichen Geschlechts und Alters angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert, und zum anderen eine Seite im Internet veröffentlicht, mit der Ludwigshafener*innen zum Fragebogen gelangten. Bei den "Expertengesprächen" kamen einerseits Expert*innen für Sport und Sportstätten wie Trainer*innen und Platzwarte zu Wort, andererseits auch Menschen, die zu bestimmten Zielgruppen (wie Frauen, Kinder, migrantische Bevölkerung, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen) Informationen geben können.
Die Handlungsempfehlungen im Abschlussbericht des ISE betreffen
- Bewegungsräume und Sportflächen im öffentlichen Raum
- Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder
- die Sondersportstätten Leichtathletikhalle und Südweststadion
- Sportvereine und deren Vernetzung
- Orientierung von Angeboten am Bedarf der Bevölkerung
Grundlage zur Erarbeitung des Sportstättenentwicklungskonzeptes sind das Sportförderungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz und vor allem die Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baus von Sportanlagen. Die Verwaltungsvorschrift gibt die Maßgaben zur Landesförderung von Sportstätten in den rheinland-pfälzischen Kommunen vor. Die jüngste Novellierung von 2015/2016 rückt den Bedarfsnachweis für die Sportstätten stärker in den Mittelpunkt.