Geflüchtete aus der Ukraine

Für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für Menschen, die diese unterstützen möchten, hat die Stadtverwaltung Informationen zusammengestellt.

Zu Themen wie "Aufenthalt“ und "Gesundheit“ beispielsweise sind diesbezüglich die wichtigsten Fragen und Antworten für die Geflüchteten selbst aufgelistet – in Deutsch und Ukrainisch. 

Auch für die zahlreichen Menschen, die helfen möchten, gibt es Informationen. Eine zentrale Anlaufstelle für das Ehrenamt ist das Heinrich Pesch Haus. Es hat eine Internetseite zur Koordinierung von Hilfesuchenden und Helfenden eingerichtet.

Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aufgrund der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit haben wird Ihre Aufenthaltserlaubnis gemäß Paragraf 24 AufenthG automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Grund dafür ist die erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

Es wird in diesem Fall keine neue Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Sie können sich über den untenstehenden Link eigenständig eine Bescheinigung darüber herunterladen, die Sie als Nachweis zum Beispiel bei Behörden, Arbeitgeber*innen oder im sonstigen Bedarfsfall vorlegen können. 

Aufgrund der ersten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (1.UkraineAufenthÄndFVG) sind Aufenthaltserlaubnisse gemäß Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4.März 2026 gültig.

Die Fortgeltung endet mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall oder wenn die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Änderung einer Auflage oder Nebenbestimmung erneut erteilt wird.
 

Hinweis zum Reisen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) trifft Vorkehrungen, damit sich die EU-Mitgliedstaaten über die Gültigkeit der betroffenen Aufenthaltstitel informieren können. Reisen innerhalb der EU stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen. Im Falle von geplanten Reisen außerhalb der EU erkundigen Sie sich bitte im Vorhinein bezüglich der Visa-Bestimmungen für das entsprechende Land. Diese Bescheinigung hat bei solchen Reisen außerhalb der EU keine Gültigkeit.

Hinweis zur Wohnsitzauflage

Wenn Sie drei Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sind, entfällt per Gesetz die bestehende Wohnsitzverpflichtung (Paragraf 12a AufenthG). Das bedeutet, dass Sie keine Erlaubnis benötigen, wenn Sie umziehen möchten. Sie können Ihren Wohnort in Deutschland dann frei wählen.
 

Hinweis für Drittstaatsangehörige die sich mit einem befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG ist für Sie seit dem 5. Juni 2024 nicht mehr möglich. Diese Bescheinigung ist für Sie daher nicht gültig.

Rechtliche Grundlagen

Die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Abs. 1 AufenthG wird für die Geltungsdauer des vorübergehenden Schutzes gem. Art. 4 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes an Betroffene erteilt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine am oder nach dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Diese sog. "Massenzustrom-Richtlinie" wurde bis zum 4. März 2026 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie auf dem zentralen Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine unter www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

Können die aufgrund der Verordnung automatisch verlängerten Aufenthaltserlaubnisse trotzdem neu ausgestellt werden?

Nein, das ist weder möglich noch nötig. Diese Aufenthaltserlaubnisse sind bis zum 4. März 2025 gültig, auch wenn das Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Dokument abgelaufen ist. Die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse wird automatisiert dem Ausländerzentralregister gemeldet. Die Grenzbehörden der Schengener Mitgliedsstaaten sind ebenso informiert wie auch die für die Gewährung von Leistungen zuständigen Stellen in Deutschland.

Wer ist nicht von der Verordnung umfasst?

Drittstaatsangehörige die sich mit einem befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben sind von der Verordnung nicht umfasst. Die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG ist für Sie seit dem 5. Juni 2024 nicht mehr möglich. 

Fragen und Antworten zum Thema Aufenthalt

  • Ich bin nach meiner Flucht aus der Ukraine nun in Ludwigshafen. An wen kann ich mich wenden?

    Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich zunächst bei der Ausländerbehörde registrieren lassen.

    Abteilung Aufenthaltsrecht
    Mottstraße 1
    67063 Ludwigshafen

    Sie können die Ausländerbehörde per E-Mail kontaktieren unter aufenthaltsrecht-ukraine@ludwigshafen.de, um einen Termin zur Registrierung und Beantragung des Aufenthaltstitels zu erhalten. Bitte bringen Sie ein biometrisches Passbild mit. Bitte bringen Sie, falls vorhanden, Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mit.

  • Können oder müssen flüchtende Menschen aus der Ukraine Asyl beantragen?

    Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sogenannten Richtlinie über den vorübergehenden Schutz ("Massenzustromrichtlinie“) in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

  • Gibt es Aufnahmeprogramme für ukrainische Staatsangehörige und/oder ihre Kinder?

    Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU-Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit wird in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich. 

  • Ich möchte einen Asylantrag stellen, an wen wende ich mich?

    Mit der Asylantragstellung erlischt Ihr Visum. Wenn Sie im Besitz eines biometrischen Passes sind, erlischt mit der Asylantragstellung Ihr visumfreier Aufenthalt. Sie sind dann in der Regel verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und können Ihren Aufenthaltsort nicht mehr frei bestimmen. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet.

    Geflüchtete aus der Ukraine, die in Ludwigshafen keine dauerhafte Bleibe bei Verwandten oder Freunden finden und einen Asylantrag stellen möchten, sollten sich an die Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Speyer wenden, Spaldingerstraße 100, 67346 Speyer, Telefon: 06232 8 76 76 70 01. Wenn sie nicht dauerhaft privat unterkommen, werden sie nach Stellen des Asylantrags wohnpflichtig in dieser Einrichtung. Das Stellen eines Asylantrags hindert nicht daran, dass die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz (zum vorübergehenden Schutz für Kriegsflüchtlinge) zu einem späteren Zeitpunkt beantragt wird.

  • Wohin wende ich mich, wenn ich Sozialleistungen beantragen will?

    Erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Angehörigen können sich an das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen wenden, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorliegt oder ein Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zuerkannt wurde.

    www.jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de
    mffki.rlp.de
     

  • Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und benötige dringend eine Unterkunft. Wohin kann ich mich wenden?

    Geflüchtete aus der Ukraine, die in Ludwigshafen ankommen, hier aber keine dauerhafte Bleibe bei Verwandten oder Freunden finden, sollten sich an die Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Speyer wenden, Spaldingerstraße 100, 67346 Speyer, Telefon: 06232 8 76 76 70 01.

  • Fragen und Antworten zur Einreise

    Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz auf ihren Internetseiten zusammengefasst:

    www.germany4ukraine.de
    www.integrationsbeauftragte.de
    ukraine.rlp.de

Gesundheit

Hilfe für Frauen

Hilfetelefon für Schwangere in Not:
Kostenlose und qualifizierte Erstberatung für Schwangere in Not - anonym, kostenfrei und rund um die Uhr. Das Hilfetelefon vermittelt auch an Beratungsstellen vor Ort, Telefon: 0800 40 40 020.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen":
Hilfe und Unterstützung für betroffene Frauen rund um die Uhr. Die Beratung ist mehrsprachig, anonym, vertraulich und kostenfrei, Telefon: 08000 116 116.

www.elternsein.info/alltag-mit-kind/hilfe-ukraine/beratung-und-informationen-fuer-familien-aus-der-ukraine/
www.elternsein.info/alltag-mit-kind/hilfe-ukraine/counselling-and-advisory-services-for-families-from-ukraine-ukr/

Weitere Hilfsangebote

  • Treffpunkte

    nformationen zu Angeboten von Ehrenamtlichen für Geflüchtete aus der Ukraine (zum Beispiel Deutschkurse) und zu Treffpunkten für Geflüchtete und Asylsuchende gibt es auf der Internetseite lucan.help.

  • Kostenlose SIM-Karten

    Einige Telefonanbieter in Deutschland bieten derzeit Geflüchteten aus der Ukraine Sonderkonditionen (zum Beispiel kostenlose SMS und Anrufe in die Ukraine) an. Die Telekom bietet Geflüchteten aus der Ukraine kostenlose SIM-Karten. Pro Geflüchtetem wird eine Karte ausgegeben, sofern der Geflüchtete ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument vorlegen kann. Die Aktivierung der Karte erfolgt binnen 24 Stunden nach der Ausgabe. Mit den SIM-Karten sind unbegrenzt Anrufe in alle EU-Länder und in die Ukraine kostenlos. Außerdem können Geflüchtete mit einem unbegrenzten Datenvolumen das Internet nutzen. Alle weiteren Informationen gibt es in Telekom-Shops, in denen Flyer in ukrainischer, deutscher und englischer Sprache ausliegen.

  • Stadtbibliothek

    Der Förderverein hat eine große Auswahl ukrainischer Kinderbücher gespendet. Diese stehen in der Kinderbibliothek zur Verfügung. Außerdem wurde ein Laptop mit kyrillischen Buchstaben ausgestattet, der im 1. OG der Zentralbibliothek ausgeliehen und in der Stadtbibliothek vor Ort genutzt werden kann.

    Auf Nachfrage bietet die Stadtbibliothek Führungen in ukrainischer oder russischer Sprache an. Kontakt: Karina Arena, E- Mail: karina.arena@ludwigshafen.de, Telefon: 0621 504-2958.
    stadtbibliothek.ludwigshafen.de

  • Musikschule

    In der Musikschule können ukrainische Kinder die Instrumenten-Unterrichtsräume am Vormittag als Computerarbeitsplätze nutzen, um dem ukrainischen Online-Schulunterricht zu folgen.

    Städtische Musikschule Ludwigshafen
    Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz
    67059 Ludwigshafen
    Schulleitung
    Telefon: 0621 504-2568/-2566/-2565
    E-Mail: musikschule@ludwigshafen.de
    musikschule.ludwigshafen.de

  • Kulturbüro

    Das Kulturbüro bietet eine Residenz für Künstlerinnen und Künstler an (registriert bei artistsatrisk.org), einen Proberaum sowie Arbeitsplätze mit WLAN an für ukrainische Künstlerinnen und Künstler an.

    Kontakt:
    Kulturbüro
    Bahnhofstraße 30
    67059 Ludwigshafen
    Telefon: 0621 504-2888
    E-Mail: kulturbuero@ludwigshafen.de
    www.kulturbuero-lu.de
     

Schulen

Nachfolgend einige Informationen zum Thema Schulen. Geflüchtete, die über die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder den Kommunen zugewiesen werden, haben dann einen regulären Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Ihre Kinder sind dann berechtigt, eine Kindertagesstätte oder Schule zu besuchen. 

Für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse gibt es eine zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle an der Adolf-Diesterweg-Realschule plus.

Kontakt:
Adolf-Diesterweg-Straße 65
67071 Ludwigshafen
Beratungszeit: Dienstag und Donnerstag 10 bis 11.30 Uhr
Telefon: 0621 504-424710
Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Schulen

Wie kann ich helfen?

  • Ich möchte eine Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen. Wohin kann ich mich wenden?
    Wer eine Wohnung oder innerhalb einer Wohnung eine Unterkunft (zum Beispiel ein Gästezimmer) zur Verfügung stellen möchte, kann sein Angebot auf der Plattform "Helfende Wände" unter www.helfendewaende.de registrieren lassen.
  • Ich möchte spenden, wohin kann ich mich wenden?
    Geldspenden können auf das Spendenkonto der Kinderhilfe Ukraine aus der Rhein-Neckar-Region gespendet werden; Verwendungszweck "Ukraine - Hilfe in LU" an die Kinderhilfe Ukraine, Rhein-Neckar für Novograd-Volynskij e.V., Sparkasse Vorderpfalz, IBAN: DE51 5455 0010 0193 0706 04, BIC: LUHSDE6AXXX.
    Sachspenden nimmt eine zentrale Sammelstelle der Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde (IBF), des Arbeiter-Samariter-Bundes Kreisverband Ludwigshafen und der Arbeiter Wohlfahrt Stadtverband Ludwigshafen (AWO) entgegen. Die Spenden werden an ankommende Geflüchtete verteilt oder gehen ins ukrainische Grenzgebiet. Informationen gibt es unter www.luhilft.de.
  • Ich möchte mich ehrenamtlich engagieren und helfen. An wen kann ich mich wenden?Das Heinrich Pesch Haus hat eine Initiative gestartet, um die ehrenamtliche Arbeit zu vernetzen sowie Ehrenamtliche und Geflüchtete zusammenzubringen. Alle Informationen dazu gibt es auf der Internetseite lucan.help.
  • www.mhfa-ersthelfer.de/de/was-ist-mhfa/ukraine/

Links


Podcast der Stadtverwaltung