Sanierungsgebiete

In den Ludwigshafener Sanierungsgebieten arbeiten Sanierungsteams in Abstimmung mit Planer*innen, Politiker*innen sowie Bürger*innen zusammen bei der Vorbereitung und Umsetzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.

Aktuelles Sanierungsgebiet Innenstadt

  • Eckdaten (Stand 2023)
    • Sanierungsgebiet seit 23. Dezember 2022
    • Im Städtebauförderprogramm seit 2019 Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Entwicklung“.
    • Fläche: ca. 50 Hektar
    • Sanierungsverfahren: Das Sanierungsgebiet Ludwigshafen-Innenstadt wird im vereinfachten Verfahren saniert.
  • Geplante Projekte

    Bürgermeister-Ludwig-Reichert-Haus:

    • energetische Modernisierung des denkmalgeschützten Gebäudes
    • Barrierefreiheit
    • Einrichtung Kinder- und Jugendbibliothek
    • Hofgestaltung

    Über weitere mögliche geplante Projekte wie beispielsweise Hausmodernisierungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Begrünungsmaßnahmen werden die politischen Gremien sukzessive entscheiden.

  • Potenzielle Handlungsfelder

    Potenzielle Handlungsfelder des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Mitte/Innenstadt sind Erlebnisraum, Begegnungsraum, Lebenswelt und Zukunftsbild.

  • Gebietsabgrenzung Sanierungsgebiet:

    Im Norden: Rathausplatz, Ludwigsplatz, Sumgaitallee
    Im Osten: Rheinuferstraße, Zollhofstraße, Lichtenberger Ufer
    Im Süden: Bundesstraße 37 (Hochstraße Süd)
    Im Westen: Danzinger Platz, Bahnhofstraße, Berliner Straße zwischen Bahnhof und Kaiser-Wilhelm-Straße, Heinigstraße zwischen Kaiser-Wilhelm-Straße und Wredestraße.
    Zusätzlich zum Hauptbereich umfasst das Sanierungsgebiet Ludwigshafen-Innenstadt einen weiteren kleinräumigen Teilbereich, der wie folgt begrenzt wird:
    Im Norden: Bahnhofstraße zwischen Lorientallee und Westendstraße
    Im Osten: Westendstraße zwischen Bahnhofstraße und Dörrhorststraße
    Im Süden: Dörrhorststraße zwischen Westendstraße und Lorientallee
    Im Westen: Lorientallee zwischen Dörrhorststraße und Bahnhofstraße.

  • Unterschied Sanierungsgebiet - Stadterneuerungsgebiet

    Das Sanierungsgebiet Innenstadt (mit Sanierungssatzung und Sanierungsrahmenplan) liegt innerhalb des größeren Stadterneuerungsgebiets "Mitte/Innenstadt“. Für dieses größere Gebiet wurde ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass im Stadterneuerungsgebiet im ISEK übergeordnete Ziele wie beispielsweise "Verkehrsberuhigung" oder "große Straßenumgestaltungsmaßnahmen" dargestellt sind, die im Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren nicht mit Städtebaufördermitten gefördert werden könnten. Das ISEK ist somit ein Leitbild für weitere Planungen, welches alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt (Wohnen, Arbeiten, Handel; Tourismus und vieles andere mehr) umfasst.

  • Lage des Stadterneuerungsgebiets Mitte/Innenstadt

    Das Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte. Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der Carl-Wurster-Platz.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
Stadtplanung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung


Abteilung Stadterneuerung

Walzmühle - Rheinuferstraße 9
67061 Ludwigshafen

1. Obergeschoss

Telefax: 0621 504-2939

E-Mail: stadterneuerung@ludwigshafen.de

Adrian Böttinger
Telefon: 0621 504-2948

Sabrina Mehlhorn
Telefon: 0621 504-2983

Chenar Bawa
Telefon: 0621 504-2354

Sebastian Michel
Telefon 0621 504-2995

Jutta Timm
Telefon: 0621 504-3044


Öffnungszeiten

individuell nach Vereinbarung


Geplantes Sanierungsgebiet Rheingönheim

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2024 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für ein abgegrenztes Gebiet im Ortskern Rheingönheims beschlossen. 

Dieses Gebiet wurde als Untersuchungsgebiet zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit bestimmt. Eine Lageplan steht zum Donwload bereit

Mit der Erstellung sowohl des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) als auch der vorbereitenden Untersuchung zur Ausweisung eines möglichen Sanierungsgebiets und dem Sanierungsrahmenplan ist ebenfalls per Stadtratsbeschluss am 17. Juni 2024 ein externes Planungsbüro aus Dortmund, die Planungsgruppe Stadtbüro, beauftragt worden.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept und die vorbereitenden Untersuchungen werden unter Beteiligung der Bürger*innen und des Ortsbeirats Rheingönheims erstellt. Dabei werden nach einer Analyse der Gegebenheiten vor Ort konkrete Maßnahmen erarbeitet, die in den Folgejahren umgesetzt und zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität vor Ort beitragen sollen. Das Ergebnis soll voraussichtlich bis Herbst 2025 dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Die Sanierungssatzung wird danach im Stadtrat beschlossen werden.

Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts wird die endgültige Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes (bisheriges Untersuchungsgebiet ist 53 Hektar groß) festgelegt. Diese Festlegung soll zusätzlich in Form eines Sanierungsgebietes erfolgen.

  • Das Förderprogramm

    Das Untersuchungsgebiet wurde Anfang Juni 2023 nach Zusage des Innenministers ins Förderpro-gramm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Das Programm ist Teil der Städtebauförderung und unterscheidet sich nicht grundlegend von anderen Förderprogrammen des Bundes für die Stadterneuerung. Auch hier sind Klimaschutz, bauliche Sanierung und Grünplanung unter Beteiligung der Bürger*innen wesentliche Ziele. Allerdings ist in diesem Programm eine noch stärkere Einbindung von Bürger*innen bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen möglich.

  • Vorläufige Abgrenzung des Untersuchungsgebiets

    Aufgrund bestimmter Kriterien wie zum Beispiel Baustruktur und Gebäudealter, hat die Abteilung Stadterneuerung ein künftig mögliches Sanierungsgebiet vorläufig als Untersuchungsgebiet für die vorbereitenden Untersuchungen abgegrenzt. Es ist 53 Hektar groß. Das Gebiet südlich der Friedenstraße und östlich der Hilgundstraße bis südlich der B 44 und südlich der Erbachstraße und nördlich des Bahnwegs, im Osten begrenzt durch die Almelstraße und Lambrechter Straße und im Westen durch die Eisenbahnstraße/Riedlangstraße wird für das mögliche Sanierungsgebiet vorgesehen.

    Kriterien: Die ältesten Häuser mit hohem Modernisierungsbedarf liegen beidseits der Hauptstraße.

    Im Untersuchungsgebiet liegt der Anteil der vor 1950 errichteten Gebäude mit 69 Prozent weit über dem des restlichen Stadtteils (35 Prozent) und der Gesamtstadt (37 Prozent).

    Der Anteil älterer und ungenutzter Gebäude sowie schlecht ausgestatteter und/oder leerstehender Wohnungen ist höher als im Stadtteil und in der Gesamtstadt. Es besteht teilweise hoher Modernisierungsbedarf.

    Die Grundstücke haben teilweise einen sehr hohen Versiegelungsgrad

Stadt Ludwigshafen am Rhein
Stadtplanung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung


Abteilung Stadterneuerung

Walzmühle - Rheinuferstraße 9
67061 Ludwigshafen

1. Obergeschoss
Telefax: 0621 504-3795

Ursula Trost
Telefon: 0621 504-2926
E-Mail: ursula.trost@ludwigshafen.de

Adrian Böttinger
Telefon: 0621 504-2948
E-Mail: adrian.boettinger@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

individuell nach Vereinbarung


Fragen und Antworten

  • Was sind Vorbereitende Untersuchungen?

    Damit ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden kann, müssen zunächst Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei werden Erkenntnisse über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet gewonnen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Beurteilungsgrundlage für die Notwendigkeit der Sanierung. Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen vor allem städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet aufzeigen und sowohl positive als auch negative Auswirkungen einer Sanierung für die Betroffenen näher beleuchten. Ergibt die Summe der Untersuchungsergebnisse, dass die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse liegt, kann ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen ist in Paragraf 141 des Baugesetzbuchs begründet.

  • Wer führt die vorbereitenden Untersuchungen durch?

    Die Vorbereitenden Untersuchungen werden in der Regel nicht von der Stadtverwaltung selbst ausgeführt, sondern an externe Planungsbüros vergeben.
    Dazu wird der Auftrag zunächst ausgeschrieben, um ihn in einem Vergabeverfahren einen passenden Bewerber zu finden. Dabei wird das Büro anhand zuvor festgelegter Kriterien ausgewählt.

  • Was ist ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept?

    In einem so genannten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), wird ein Leitbild für die weiteren Planungen entworfen. Dabei integriert es sämtliche Belange der zukünftigen Entwicklung. Das bedeutet, dass alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie Wohnen, Arbeiten, Handel und Tourismus miteinbezogen werden. Das ISEK wird verbindlich auf die weiteren formellen Planungselemente wirken. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für die entsprechenden Herausforderungen und Aufgabengebiete des Untersuchungsgebiets erarbeitet werden.

  • Was ist ein Rahmenplan?

    Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss ein so genannter Rahmenplan aufgestellt werden: Nach einer Bestandsaufnahme erfolgt eine Potentialermittlung und es werden Ziele formuliert. Darüber hinaus wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um durch verschiedene Instrumente die Ziele der Sanierung zu erreichen und eine positive Entwicklung der Innenstadt langfristig zu sichern. Der Rahmenplan steht als informelles Planungsinstrument auf der Planungsebene zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan.

  • Was ist ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?

    Sollen in einem Teil der Stadt städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Gemeinde dieses Gebiet durch Beschluss förmlich festlegen. Dabei ist die Größe des Gebiets so zu wählen, dass eine zweckmäßige Durchführung des Gebiets möglich ist. Es sollte also nicht zu groß, zu klein oder ungünstig geschnitten sein. Die Ziele städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und förmlich festgelegter Sanierungsgebiete sind die Behebung städtebaulicher Missstände, wodurch das Gebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.

    Die Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgt mit der Sanierungssatzung, die ortsüblich bekannt gemacht werden muss. In der Satzung wird auch der Zeitrahmen der Sanierung festgelegt, die nach 15 Jahren abgeschlossen sein sollte. Die Sanierung kann im klassischen oder vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wobei bei letzterem diverse sanierungsrechtliche Vorschriften und Rechtsfolgen ausgeschlossen sind. Die rechtliche Grundlage der Sanierungssatzung ist in Paragraf 142 des Baugesetzbuchs begründet. Mit der Sanierungssatzung erfolgt auch der Eintrag eines Sanierungsvermerks in das Grundbuch der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke. Somit ist für jedes Grundstück eindeutig zu erkennen ob es in einem Sanierungsgebiet liegt oder nicht.

  • Welche Auswirkungen hat ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auf Immobilienbesitzer*innen?

    Bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge in einem Sanierungsgebiet bedürfen der Genehmigung der Gemeinde, sofern von diesen nicht abgesehen wird. Die zu genehmigenden Vorhaben und Rechtsvorgänge sind in Paragraf 144 BauGB genannt und hier aufgelistet:

    • Abschluss von befristeten Miet- und Nutzungsverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
    • Der Kaufvertrag einer Veräußerung eines Grundstücks
    • Die zugrundeliegende schuldrechtliche Vereinbarung beispielsweise die Bestellung von Grundpfandrechten.

    Um Verzögerungen bei der sanierungsrechtlichen Genehmigung zu vermeiden werden Eigentümer*innen gebeten sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.

  • Sind Sanierungsmaßnahmen förderfähig?

    Nach den Paragrafen 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Um derartige Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich absetzen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Ludwigshafen benötigt. Voraussetzung dafür ist, dass vor Beginn der Modernisierung eine Vereinbarung über die Modernisierung und Instandsetzung mit der Stadt Ludwigshafen abgeschlossen wurde.

  • Wo kann ich mich informieren, wenn ich weitere Fragen habe?

    Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Stadterneuerung unter folgendem Kontakt: 

    Stadt Ludwigshafen am Rhein
    Stadtplanung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung
    Abteilung Stadterneuerung
    Walzmühle
    Rheinuferstraße 9
    67061 Ludwigshafen
    1. Obergeschoss
    Abteilungsleiter: Michael Bentz
    Telefon: 0621 504-2968
    E-Mail: michael.bentz@ludwigshafen.de

    Öffnungszeiten: individuell nach Vereinbarung


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