Informationen Urnenwahlvorstände

Teamzusammensetzung

Vor jeder Wahl sind alle Stimmbezirke mit einem Wahlvorstand zu besetzen. 

Der Urnenwahlvorstand besteht aus ungefähr neun Wahlhelfer*innen:

  • dem*der Wahlvorsteher*in
  • dem*der stellvertretenden Wahlvorsteher*in
  • dem*der Schriftführer*in
  • dem*der stellvertretenden Schriftführer*in sowie
  • den Beisitzer*innen oder auch Hilfskräften.

Zur Aufgabe des Wahlvorstandes gehört es, einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal zu gewährleisten. Je nach Funktion im Wahlvorstand übernehmen Wahlhelfer*innen am Wahltag spezielle Aufgaben:

Wahlvorsteher*in

  • leitet den Wahlvorstand.
  • eröffnet und schließt die Wahlhandlung.
  • verteilt die Aufgaben auf Schriftführer*in und Beisitzer*in.
  • verpflichtet die Wahlhelfenden auf Unparteilichkeit und Verschwiegenheit.
  • überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmauszählung.
  • öffnet und leert die Wahlurne für die Auszählung.
  • gibt nach Abschluss der Auszählung der Stimmzettel das Ergebnis ihres*seines Stimmbezirkes bekannt.
  • sorgt dafür, dass die Wahlunterlagen verpackt und vollständig dem Projektteam Wahlen übergeben werden.

Schriftführer*in

  • führt das Wählerverzeichnis und vermerkt darin die Stimmabgabe.
  • übermittelt das Auszählungsergebnis an das Projektteam Wahlen.
  • füllt die Wahlniederschrift nach Abschluss der Wahlhandlung aus, die den Ablauf der Wahl und das Wahlergebnis dokumentiert. Diese muss grundsätzlich von allen am Ende der Sitzung (Auszählung) anwesenden Wahlvorstandsmitglieder unterschrieben werden.

Beisitzer*in

  • überprüfen die Wahlbenachrichtigungen und die Ausweisdokumente der Wahlberechtigten.
  • kontrollieren Stimmzettel auf mögliche Fehldrucke oder Beschädigungen und geben diese anschließend an die Wahlberechtigten aus.
  • achten darauf, dass in den Wahlkabinen die Wahlgrundsätze beachtet werden.
  • unterstützen bei der Stapelbildung.

Obleute

  • sind die Verbindung / Bindeglied zwischen den Wahlvorständen und dem Projektteam Wahlen und stehen dem Wahlvorstand unmittelbar und direkt bei Fragen zur Verfügung.
  • klären Fragen, beanstanden fehlendes Material oder melden auch Krankmeldung von Personen eines Wahlvorstandes.
  • übermitteln die Wahlbeteiligung an das Projektteam Wahlen.
  • bei Unterbesetzung einzelner Wahlvorstände ordnen Obleute Wahlhelfer*innen aus anderen Wahlvorständen im Gebäude neu zu.
  • individuelle Pausen unter Berücksichtigung der Aufgaben und in Abstimmung mit Wahlvorständen möglich (Achtung telefonische Erreichbarkeit der Wahlvorstände durch in SMS angegebene Handynummer sicherstellen).
  • Rücknahme Material.

Hilfskräfte

  • Personen, die “noch” nicht die Voraussetzungen (zum Beispiel erforderliches Lebensalter) als Wahlhelfer*in erfüllen, aber gerne bei der Wahl helfen möchten.

(Mindest-) Besetzung während der Wahlhandlung und bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Während der Wahlhandlung (8 bis 18 Uhr müssen ständig mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der*die Wahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*innen sowie mindestens ein*e Beisitzer*in im Wahlraum anwesend sein.

Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (ab 18 Uhr) sollen alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses müssen mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der *die Wahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*innen, im Wahlraum anwesend sein.

Vor- und Nachmittagschicht während der Wahlhandlung, Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit im Urnenwahlvorstand

Der*die Wahlvorsteher*in nimmt in den Wochen vor der Wahl Kontakt zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes auf und teilt diese spätestens eine Woche vor dem Wahltermin in eine Vor- und Nachmittagsschicht ein.

Rücktransport der Wahlunterlagen und Material

Da – anders als bei den Europa- und Kommunalwahlen – am darauffolgenden Werktag kein Erfassen der Personenstimmen stattfindet, verbleiben die ausgezählten Stimmzettel in der verschlossenen Urne im Wahlgebäude.

Ausschließlich die Wahlniederschrift und deren Anlagen (Schnellmeldung, Umschlag mit Stimmzetteln, über die der Wahlvorstand gesondert beschlossen hat, Wählerverzeichnis, Schlüssel für die Wahlurne, Anwesenheitsliste, Zählliste und Kleinmaterial sollen von einer Person je Wahlgebäude ins Lager gebracht werden (eine Person für mehrere Stimmbezirke eines Wahlgebäudes ist ausreichend). Für den Rücktransport der zuvor genannten Unterlagen wird eine Entschädigung in Höhe von 15 Euro überwiesen.

Verpflegung

Bitte bringen Sie sich ausreichend Essen und Getränke mit.

Höhe Erfrischungsgeld

Das Erfrischungsgeld wird für die Wahl am 21. September 2025 (und für eine etwaige Stichwahl am 12. Oktober 2025) Mitte November ausgezahlt. Die Entschädigungssätze für städtische Mitarbeiter*innen betragen:

FunktionEntschädigungssatz in Euro
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk20 Euro
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk20 Euro
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk20 Euro
Obfrau/Obmann Urnenstimm-, Briefwahlbezirk20 Euro

Die Entschädigungssätze für externe Wahlhelfer*innen betragen:

FunktionEntschädigungssatz in Euro
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk40 Euro
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk40 Euro
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk25 Euro
Hilfskraft25 Euro
Obfrau/Obmann40 Euro

 

 

Gutschein für externe Wahlhelfer*innen

Wie bereits bei zurückliegenden Wahlen will die Verwaltung die Unterstützung der externen Wahlhelfer*innen zusätzlich durch einen Gutschein im Wert von 25 Euro für verschiedene städtische Einrichtungen honorieren. Dies sind:

  1. Stadtbibliothek inklusive Stadtteilbibliotheken Ludwigshafen
  2. Metropol-Card: 44 Bibliotheken in der Metropolregion Rhein-Neckar
  3. Hallenbäder Süd und Oggersheim sowie dem Willersinnbad
  4. Wildpark Rheingönheim
  5. Theater im Pfalzbau
  6. Volkshochschule Ludwigshafen
  7. Wilhelm-Hack-Museum
  8. Ernst-Bloch-Zentrum

 


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Team Wahlhelfereinsatz


 

Klaus Büchler und Alina Lang
Telefon: 0621 504-2217
E-Mail: wahlhelfer@ludwigshafen.de



Podcast der Stadtverwaltung