Förderprogramme

Mit Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) können private Photovoltaik-Balkonanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, und die Entschotterung von Vorgärten und die Begrünung von Fassaden und Dächern von Bestandsgebäuden in Ludwigshafen gefördert werden.

Förderprogramm Balkonkraftwerke

Ab Montag, 16. September 2024, können Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Ludwigshafen einen Antrag auf Förderung für selbstgenutzte Balkonkraftwerke stellen. Dabei handelt es sich um kleine Solaranlagen, die an Balkon, Terrasse oder Fassade angebracht werden und einfach über einen Stecker in Betrieb genommen werden können.

Mit dem so erzeugten Strom kann die eigene Rechnung reduziert und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung kann die Investition in eine solche Anlage durch die eingesparten Stromkosten bald wieder ausgeglichen werden. 

Die Förderung läuft bis November 2025 oder bis die Fördermittel erschöpft sind. Insgesamt stehen 150.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen vollständig aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Es werden steckerfertige Photovoltaik-Balkonanlagen gefördert, die den gültigen Gesetzen und Normen entsprechen und ab dem Datum des Inkrafttretens der Ludwigshafener Förderrichtlinie “Private Photovoltaik-Balkon-Anlagen”(10. September 2024) neu erworben worden sind. Entscheidend ist das Datum des Kaufbeleges bzw. der Rechnung. Vorher gekaufte Geräte können nicht gefördert werden.

Eine Förderung von gebrauchten Photovoltaik-Balkonanlagen, Prototypen, Eigenbauten oder Umbauten an bereits bestehenden Anlagen ist ausgeschlossen. Für den Strom, der mit dem geförderten Gerät erzeugt wird, darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden. 

Wer wird gefördert?

Zur Antragstellung berechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer*innen von selbstgenutzten Wohnhäusern oder Wohnungen sowie Mieter*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein. Die Stadt Ludwigshafen am Rhein fördert jeweils ein Balkonkraftwerk pro Haushalt/Wohnung. Eine Antragstellung ist nur einmalig im Zeitraum von 10 Jahren pro Person möglich.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pauschaler Zuschuss in Höhe von 200 Euro.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag ist nach Kauf der Photovoltaik-Balkonanlage über das Online-Formular zu stellen. Dieses wird ab 16. September auf dieser Internetseite zur Verfügung stehen.
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums und der Vollständigkeit bearbeitet.

Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen bzw. bereithalten?

  • Foto/Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Scan/Foto von Beleg/Rechnung über den Kauf und ggf. Installation des Balkonkraftwerks
  • Daten zu Leistung der Module und Wechselrichter
  • Nachweis über Registrierung des zu fördernden Geräts im Marktstammdatenregister https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/
  • Ihre Bankverbindung (IBAN)
  • gegenenfalls bei Kumulierung mit anderen Förderprogrammen einen Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung.

Was muss ich sonst noch beachten?

Die Stadt LU behält sich vor den Zuschuss zurückzufordern, wenn die geförderte Anlage beziehungsweise bei deren möglichen mangelbedingten Austausch eine entsprechende Ersatzanlage nicht ihrem Zweck entsprechend für 10 Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufs genutzt wird.

In Ludwigshafen ist die Installation von Balkonkraftwerken grundsätzlich genehmigungsfrei. Die gegebenenfalls notwendige Genehmigung nach Denkmalschutzgesetz sowie die Verantwortung für die Prüfung der statischen Belastbarkeit des Balkons oder anderer Anbringungsmöglichkeiten, sowie die Voraussetzungen der Elektroinstallation obliegt der antragstellenden Person. Eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber ist seit Mai 2024 nicht mehr notwendig.

Sollten Sie Sammelbestellungen tätigen, benötigen Sie unbedingt eine Teilrechnung über Ihre Anlage sowie die Gesamtrechnung der Sammelbestellung. Wir empfehlen im Vorfeld eine Rücksprache mit der Stabsstelle Klimaschutz.

Benötige ich das Einverständnis von Vermieter*in oder Wohnungseigentumsgemeinschaft?

Die Notwendigkeit der Zustimmung von Vermieter*in oder Wohneigentumsgemeinschaft entfällt nach neuesten WEG-Änderungen (Wohneigentumsgesetz). Hinsichtlich der Wahrung des Hausfriedens kann eine Absprache dennoch förderlich sein.  

Noch Fragen?

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie bei unserer Kooperationspartnerin Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (link s.u.)
Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadtverwaltung hilft weiter unter E-Mail: balkonkraftwerk@ludwigshafen.de oder Telefon: 0621 504-2185 (Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr) .

Stadt Ludwigshafen am Rhein
Stabsstelle Klimaschutz - Förderprogramm Balkonkraftwerke


Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen

Stabstelle Klimaschutz
E-Mail: balkonkraftwerk@ludwigshafen.de
Telefon: 0621 504-2185


Öffnungszeiten

Erreichbar von Montag bis Donnerstags: 9 bis 12 Uhr


Förderprogramm naturnahe Umwandlung von versiegelten (Schotter-)Vorgärten, Begrünung von Fassaden und Dächern

Mit Fördermitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) können Maßnahmen wie die Entschotterung von Vorgärten und die Begrünung von Fassaden und Dächern von Bestandsgebäuden in Ludwigshafen gefördert werden.  

Die Entsiegelung sogenannter Schottergärten und die Begrünung von Gebäuden haben für Kühlung, Artenvielfalt, Regenwassermanagement, Aufnahme von Kohlenstoffdioxid
(CO2), Abgabe von Sauerstoff (O2), Luftreinhaltung und Klima in dicht besiedelten städtischen Bereichen eine herausragende Bedeutung. Diese Maßnahmen leisten damit einen wichtigen Beitrag, Ludwigshafen an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Ab Montag, 16. September 2024, können Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Ludwigshafen Fördermittel dafür beantragen.
 

Was wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten nach den Förderrichtlinien gewährt für

  • Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten bis maximal 1500 Euro 
  • Dachbegrünung bis maximal 1000 Euro 
  • Fassadenbegrünung bis maximal 1000 Euro 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen selbst bewohnter Wohngebäude mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Ludwigshafen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag kann ab 16. September 2024 zusammen mit den Unterlagen nur auf dem Postweg gestellt werden. Das Antragsformular steht hier zum Ausdruck bereit. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums und der Vollständigkeit bearbeitet.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
  • Bei Mietobjekten: Einverständniserklärung des*der Vermieter*in oder dem*der Eigentümer*in der Immobilie
  • aussagekräftige Fotos, die den derzeitigen Stand der beantragten Fläche zeigen
  • Verbindliches Angebot eines Fachbetriebes in Kopie oder nachvollziehbare
  • Kostenaufstellung der erforderlichen Dienstleistungen, Materialien und Pflanzen bei Eigenleistung
  • Entsiegelung, Vorgartenbegrünung: Gestaltungs- und Pflanzplan, Lageplan und Bezeichnung der Flächen und geplanten Pflanzungen auf dem Grundstück, Zusammensetzung der Samenmischung bei Blühflächen, Bezeichnung der Gehölze.
  • Dachbegrünung: Aufbau der Dachbegrünung mit Substratdicke und Pflanzenwahl
  • Fassadenbegrünung: Pflanzenwahl sowie gegebenenfalls Plan von Rank- und Kletterhilfen
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie zum Nachweis der Eigentümer*innen- oder Mieter*innenstellung

Noch Fragen?

Für Fragen oder Beratung können Sie sich gerne zu den üblichen Bürozeiten an den Bereich Umwelt der Stadtverwaltung Ludwigshafen, E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de oder Telefon: 0621 504-3534 wenden. 

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