Allgemeine Informationen

Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2026

  • Wann findet die Wahl statt?

    Der Termin für die Wahl des 19. Landtags in Rheinland-Pfalz ist am Sonntag, 22. März 2026.

  • Was einen Wahlkreis bildet Ludwigshafen am Rhein?

    Das Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein ist auf zwei Wahlkreise (36 und 37) aufgeteilt. Diese setzen sich folgend zusammen: 

    Der Wahlkreis 36 Ludwigshafen I umfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim.

    Der Wahlkreis 37 Ludwigshafen II umfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim. 

  • Wer ist bei der Wahl des 19. Landtages in Rheinland-Pfalz wahlberechtigt?

    Bei einer Landtagswahl dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ihre Stimme abgeben, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz ihre Hauptwohnung oder bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

  • Wie viele Menschen sind bei der Wahl des 19. Landtags in Rheinland-Pfalz wahlberechtigt?

    Es sind rund 98.500 Menschen wahlberechtigt.

  • Wie viele Stimmen haben die Wähler*innen bei der Landtagswahl?

    Die Wähler*innen haben dabei zwei Stimmen; mit der einen Stimme – der Wahlkreisstimme – wählen sie 52 Abgeordnete aufgrund von Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen, mit der anderen Stimme – der Landesstimme – die verbleibenden 49 Abgeordneten nach Landes- oder Bezirkslisten.

    Mit der ersten Stimme der sogenannten Wahlkreisstimme werden die Wahlkreisabgeordneten gewählt. Die Wahlkreisstimmen entscheiden, welche Bewerber*innen in den 52 Wahlkreisen direkt gewählt werden. Es gilt das reine Personen- oder Mehrheitswahlrecht: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigt. Hier sind auch von einer Wählergruppe unterstützte Einzelbewerber*innen zugelassen. Die 52 Wahlkreisgewinner*innen ziehen direkt in den Landtag ein.

    Mit der Zweitstimme, der sogenannten Landesstimme, wird die Landesliste gewählt. Mit der Landesstimme bestimmen die Wähler*innen über die zahlenmäßige Zusammensetzung des Landtags nach Parteien und Wählervereinigungen. Die Landesstimmen entscheiden, wie viele von den 101 mindestens zu vergebenden Sitzen im Landtag eine Partei oder Wählervereinigung erhält, denn Landes- und Bezirkslisten dürfen nur Parteien und Wählervereinigungen einreichen. Bei der Verteilung der Sitze werden nur Wahlvorschlagsträger berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der gültigen Landesstimmen errungen haben.

    Beide Stimmen werden auf dem Stimmzettel unabhängig voneinander abgegeben.
     

  • Wer hat die Wahlleitung für die Landtagswahl?

    Die Wahlleitung für die Landtagswahl 2026 liegt bis zum Ende der Amtszeit bei der Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. 


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