Luft und Lärm

Die Aufgabe des Immissionsschutzes ist der Schutz der Menschen, der Tiere, der Pflanzen, der Luft, des Wassers, des Bodens, der Atmosphäre und der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe, Strahlung und Lärm

Lärmschutz

Lärm wird üblicherweise als unerwünschter, störender oder gesundheitsschädlicher Schall definiert. Hierunter lassen sich diejenigen Geräuschimmissionen zusammenfassen, die das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden beeinträchtigen.

Lärm ist kein physikalischer, sondern ein sozial-psychologischer Begriff. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Beurteilung von lauter Musik, die von dem einen als Vergnügen und Entspannung und von dem anderen als belästigend und störend abgetan wird.

Das steigende Verkehrsaufkommen sowie Bestimmungen und technische Vorschriften haben dazu geführt, dass alle Planungen in Ludwigshafen auf ihre schallrelevanten Auswirkungen überprüft werden. Grundsätzlich sollte zunächst Lärm von Anfang an vermieden werden. Erst dann folgen Lärmminderungsmaßnahmen.

  • Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr (flächenhafte Ausweisung von Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Zonen…)
  • Bündelung und Verlagerung von Kfz-Verkehrsströmen (kein LKW-Verkehr in Wohnbereichen oder Stadtteilzentren, geeignete Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten, der Bündelung der Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten)
  • abschirmende Maßnahmen.

Gesetzliche Grundlage ist das Landesimmissionsschutzgesetz.

  • Kontaktpersonen bei Lärmbelästigung
    • Lärm aus Gaststätten, Diskotheken und Biergärten:
      Stadt Ludwigshafen am Rhein
      Bereich Öffentliche Ordnung
      Clarissa Altscher
      Telefon: 0621 504-3392
      E-Mail: gaststaetten@ludwigshafen.de
    • Nachbarschaftslärm
      Musik, Tiere, Rasenmäher, Nutzung von Arbeitsgeräten, Baustellen
      Stadt Ludwigshafen am Rhein
      Bereich Umwelt
      Agnessa Ivanov
      Telefon: 0621 504-2097
      Christine Oberholz
      Telefon: 0621 504-2400
      Peter Steinmetz
      Telefon: 0621 504-2401
      E-Mail: imschutz.beschwerden.ausnahmen@ludwigshafen.de
    • Lärmschutz an Straßen, Lärmschutzwall
      Stadt Ludwigshafen am Rhein
      Bereich Tiefbau
      Telefon: 0621 504-6618
      E-Mail: tiefbau@ludwigshafen.de
    • Betrieb von Bolzplätzen und Kinderspielplätzen, Schulgelände
      Stadt Ludwigshafen am Rhein
      Bereich Grünflächen und Friedhöfe
      Heike Bartholomä
      Telefon: 0621 504-3316
      E-Mail: heike.bartholomae@ludwigshafen.de
    • Lärm durch KFZ
      Polizeipräsidium Rheinpfalz
      Telefon: 0621 96 30
    • Gewerbelärm
      Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd;
      Regionalstelle Gewerbeaufsicht
      Telefon: 06321 9 90
    • Bahnlärm
      Deutsche Bahn AG, Karlsruhe
      Service-Nummer: 01805 99 66 33
    • Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
      Die Mitarbeiter*innen des Vollzugsdienstes
      der Stadt Ludwigshafen sind Ansprechpartner bei konkreten Lärmbeschwerden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
      Telefon: 0621 504-3471
      April bis Oktober: 24 Stunden erreichbar
      November bis März: 6 bis 24 Uhr

Luftreinhalteplan

Gemeinsam mit dem Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht hat Ludwigshafen einen Luftreinhalteplan erarbeitet. Der Plan wurde veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Im Luftreinhalteplan sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe in der Luft, insbesondere des Feinstaubs, festgehalten.

Auf der Grundlage des Paragrafen 47 Absatz 5  und 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S 1274), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. November 2016 (BGBl. I S 2749) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39.BImSchV) - am 6. August 2010 in Kraft getreten -, hat die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz den "Luftreinhalteplan 2016-2020 Ludwigshafen am Rhein"  bezüglich der Überschreitung des Stickstoffdioxidimmissionsgrenzwertes fortgeschrieben.

Als Untersuchungsgebiet wurde der Innenstadtbereich von Ludwigshafen am Rhein festgelegt. Gemäß der 39. BImSchV ist der seit dem 1. Januar 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ verbindlich einzuhalten.


Umgebungslärmrichtlinie/Lärmaktionsplan

Die Stadt Ludwigshafen aktualisiert derzeit den Lärmaktionsplan.

Hierfür konnten Bürger*innen zwischen 4. September und 15. Oktober 2023 störende Lärmquellen, die vom Verkehr ausgehen, nennen und Schutzmaßnahmen vorschlagen. In Betracht kommen dabei Lärmquellen des Straßenverkehrs, der Straßen- und Hafenbahn, von Industrieanlagen und Fluglärm oder von Eisenbahnen des Bundes

Meldungen zu Lärm von Eisenbahnen des Bundes werden weitergeleitet an das Eisenbahn-Bundesamt. Dieses Amt ist zuständig für Lärm an Schienenwegen des Bundes. Ihre Anregungen zu Verkehrslärm in Ludwigshafen werden auf Realisier- und Finanzierbarkeit geprüft, dokumentiert und dann zusammen mit den noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus den vergangenen Lärmaktionsplänen zur Diskussion gestellt.

Lärmkarten

Die aktuelle Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 dient als Hintergrundinformation zur Betroffenheit durch Umgebungslärm. Die Karten stellen Isophonen (Kurven gleicher Lautstärkepegel) anhand von Lärmindizes dar.

Der LDEN ist der Tag-Abend-Nachtpegel und damit ein über ein Jahr gemittelter Wert für die tägliche Lärmexposition wohingegen der LNight tatsächlich nur die über ein Jahr gemittelte nächtliche Belastung widerspiegelt.

  • Gesetzliche Grundlage

    Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist Bestandteil des Lärmaktionsplans. Der Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt.

    Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die "Umgebungslärmrichtlinie“.

    Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002|49|EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet die Mitgliedstaaten seit 2008, regelmäßig, spätestens alle 5 Jahre den Lärm an Hauptverkehrs- und Haupteisenbahnlinien, an Großflughäfen und in Ballungsräumen zu kartieren und Lärmaktionspläne auszuarbeiten, mit denen Lärmproblemen und Lärmauswirkungen begegnet werden kann.

    Diese Richtlinie ist durch die Paragrafen 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt.

    Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen.

  • Was bedeutet Lärm eigentlich?

    Lärm ist keine definierte messbare Größe, weil jeder Mensch anders auf Geräusche reagiert. Eine messbare Größe ist der Schalldruck. Dieser wird als Schalldruckpegel in Dezibel (dB) angegeben. Eine Verdoppelung der Zahl der Schallquellen zum Beispiel der Kraftfahrzeuge entspricht einer Zunahme des Schalldruckpegels um 3 dB.

    Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge führt noch nicht dazu, dass das Geräusch auch als "doppelt so laut“ empfunden wird. Das menschliche Gehör empfindet erst bei einer Zunahme des Schalldruckpegels um 10 dB Verdopplung der Lautstärke. Gesundheitsgefährdungen sind bei Dauerbelastungen ab einem 24-Stunden-Wert von 65 dB und ab einem Nachtmittelwert von 55 dB nicht auszuschließen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein


Umwelt und Klima

Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-2036
Telefax: 0621 504-3788
E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung.


Pilot-Projekt Digitalisierung

Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16 Abs. 2 BImSchG steht im Rahmen dieses Projektes der Firma BASF SE, 67056 Ludwigshafen, sowie den am vorgenannten Verfahren Beteiligten die Austauschplattform Nextcloud der Stadt Ludwigshafen ausschließlich unter dem Link digitale-behördenverfahren-stadt-lu-basf-se.ludwigshafen.de zur Verfügung.

Podcast der Stadtverwaltung