Informationen Briefwahlvorstände
Teamzusammensetzung
Vor jeder Wahl werden Briefwahlbezirke gebildet, welche sich in der BBS Technik 1 und 2, Franz-Zang-Straße 3 bis 7, 67059 Ludwigshafen befinden.
Der Briefwahlvorstand besteht aus ungefähr neun Wahlhelfer*innen:
- dem*der Wahlvorsteher*in
- dem*der stellvertretende Wahlvorsteher*in
- dem*der Schriftführer*in
- dem*der stellvertretende Schriftführer*in sowie
- Beisitzer*innen oder auch Hilfskräften.
Zur Aufgabe des Briefwahlvorstandes gehört es, die Wahlbriefe zuzulassen und ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen. Je nach Funktion im Briefwahlvorstand übernehmen Wahlhelfer*innen am Wahltag spezielle Aufgaben:
Wahlvorsteher*in
- leitet den Wahlvorstand.
- verteilt die Aufgaben auf Schriftführer*in und Beisitzer*in.
- verpflichtet die Wahlhelfenden auf Unparteilichkeit und Verschwiegenheit.
- öffnet und leert die Wahlurne für die Auszählung.
- gibt nach Abschluss der Auszählung der Stimmzettel das Ergebnis ihres/seines Briefwahlbezirkes bekannt.
- sorgt dafür, dass die Wahlunterlagen verpackt und vollständig dem Projektteam Wahlen übergeben werden.
Schriftführer*in
- übermittelt die Schnellmeldung an das Projektteam Wahlen.
- füllt die Wahlniederschrift nach Abschluss der Auszählung aus, die das Wahlergebnis dokumentiert. Diese muss grundsätzlich von allen am Ende der Sitzung (Auszählung) anwesenden Wahlvorstandsmitglieder unterschrieben werden.
Beisitzer*in
- Wahlbriefe und Stimmzettelumschläge öffnen.
- unterstütz beim Bilden der Stapel.
Obleute
- bei Bedarf "Wegweiser" für Briefwahlvorstände.
- Wahlbekanntmachung anbringen.
- bei Unterbesetzung einzelner Briefwahlvorstände ordnen Obleute Wahlhelfer*innen aus anderen Briefwahlvorständen je Stockwerk neu zu.
- Briefkasten bei BBS um 18 Uhr leeren.
- Eingehende Wahlbriefe fortlaufend verteilen.
- Ansprechpartner*in für die einzelnen Briefwahlvorstände (rechtliche Fragen bei der Zulassung der Wahlbriefe, der Auszählung und der Eintragung in die Niederschriften beantworten).
- Rücknahme Briefwahlunterlagen in BBS.
- ünterstützen beim "Wiederherrichten" der Klassenräume in BBS.
Hilfskräfte
- Personen, die “noch” nicht die Voraussetzungen (zum Beispiel erforderliches Lebensalter) als Wahlhelfer*in erfüllen, aber gerne bei der Wahl helfen möchten.
(Mindest-) Besetzung während der Zulassung der Wahlbriefe und bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Während der Zulassung der Wahlbriefe (14 bis 18 Uhr) müssen ständig mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der*die Wahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*innen sowie mindestens ein*e Beisitzer*in im Wahlraum anwesend sein.
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (ab 18 Uhr) sollen alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses müssen mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstands, darunter jeweils der*die Wahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in oder deren Stellvertreter*innen im Wahlraum anwesend sein.
Tagesablauf
Verpflegung
Die Filiale der Bäckerei Görtz in der BBS Technik 1 und 2 wird am Wahlsonntag geöffnet sein (bis ungefähr 18 Uhr) und ein Sortiment an Backwaren, Snacks, Kuchen, warme Theke sowie kalte und warme Getränke anbieten.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze stehen in unmittelbarer Nähe der BBS ausreichend zur Verfügung.
Höhe Erfrischungsgeld
Das Erfrischungsgeld wird für die Wahl am 21. September 2025 (und für eine etwaige Stichwahl am 12. Oktober 2025) Mitte November ausgezahlt.
Die Entschädigungssätze für städtische Mitarbeiter*innen betragen:
Funktion | Entschädigungssatz in Euro |
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Obfrau/Obmann Urnenstimm-, Briefwahlbezirk | 20 Euro |
Die Entschädigungssätze für externe Wahlhelfer*innen betragen:
Funktion | Entschädigungssatz in Euro |
Wahlvorsteher*in und stellv. Wahlvorsteher*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 40 Euro |
Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in Urnenstimm- und Briefwahlbezirk | 40 Euro |
Beisitzer*in Urnenstimm-, Briefwahlbezirk | 25 Euro |
Hilfskraft | 25 Euro |
Obfrau/Obmann | 40 Euro |
Gutschein für externe Wahlhelfer*innen
Wie bereits bei zurückliegenden Wahlen will die Verwaltung die Unterstützung der externen Wahlhelfer*innen zusätzlich durch einen Gutschein im Wert von 25 Euro für verschiedene städtische Einrichtungen honorieren. Dies sind:
- Stadtbibliothek inkl. Stadtteilbibliotheken Ludwigshafen
- Metropol-Card: 44 Bibliotheken in der Metropolregion Rhein-Neckar
- Hallenbäder Süd und Oggersheim sowie dem Willersinnbad
- Wildpark Rheingönheim
- Theater im Pfalzbau
- Volkshochschule Ludwigshafen
- Wilhelm-Hack-Museum
- Ernst-Bloch-Zentrum
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Team Wahlhelfereinsatz
Klaus Büchler und Alina Lang
Telefon: 0621 504-2217
E-Mail: wahlhelfer@ludwigshafen.de