Onlineservices

Eine Reihe von Serviceleistungen können Sie bequem online erledigen.

Online-Terminvereinbarung

Bürger*innen können online Termine für verschiedene Leistungen der Stadtverwaltung vereinbaren. Termine können unter anderem für die Bürgerbüros, die KFZ-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle vereinbart werden.

Online-Terminvereinbarung open_in_new

Voraussetzungen für den Einsatz der Onlineservices

  • Technische Voraussetzungen

    Um die Online-Bürgerdienste nutzen zu können, benötigen die Bürgerinnen und Bürger folgende Komponenten:

    • Java
    • Zertifiziertes Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle und installierter “AusweisApp2” für den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
    • den neuen Personalausweis (nPA) mit der aktivierten eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel
  • Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA, ausgestellt ab 1.11.2010) mit eingeschalteter eID-Funktion oder optional ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erforderlich. Sollten Sie über eine aktivierte eID-Funktion verfügen, aber den Transport-PIN (5-stellig) noch nicht geändert haben, können Sie dies über Ihre lokal installierte AusweisApp2 tun.

    www.ausweisapp.bund.de

    Bei der Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) können laut dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz Paragraph 18 Abschnitt 3) folgende Daten übertragen werden:

    • Dienste- und kartenspezifisches Sperrmerkmal
    • Ergebnis der Gültigkeitsprüfung des Ausweises
    • Personenbezogene Daten
      Familienname(n), Vorname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Ort der Geburt, Anschrift, Dokumentenart, dienst- und kartenspezifisches Kennzeichen (für die "Pseudonyme Kennung"), Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland, Angaben, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten ist (Altersverifikation), Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht (Wohnortverifikation), Ordens- oder Künstlername

    Zur Übertragung der personenbezogenen Daten benötigt der Diensteanbieter die entsprechende Berechtigung. Starten Sie eine Online-Beantragung für die die Authentifizierung mit dem Personalausweis notwendig ist, wird zunächst die Anwendung "Governikus Autent" aufgerufen. Diese wertet die Authentisierungsanfrage aus und kommuniziert mit dem angebundenen eID-Service.

    Weitere Informationen gibt es im Internet beim Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern:

    www.personalausweisportal.de

  • Elektronisches Zahlverfahren beim Meldewesen

    Bei der Nutzung der Onlinedienste des Meldewesens sind die anfallenden Gebühren mittels E-Payment, das heißt mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder giropay zu zahlen. Ohne Ausführen der E-Payment-Funktion kann die Leistung nicht über den Onlinedienst beantragt werden.

  • BundID – Das Nutzerkonto für Privatpersonen

    Die BundID ist ein Nutzerkonto, mit dem Verwaltungsleistungen einfach und sicher online beantragt werden können.

    Zur Nutzung einiger Online-Leistungen benötigen Sie ein BundID-Konto und zum Teil eine eindeutige Identifizierung mit Ihrem Online-Ausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer Unionsbürgerkarte.

    Um die BundID nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren: Registrierung BundID-Konto

    Wenn Sie bereits über ein BundID-Konto verfügen und sich anmelden möchten, gelangen Sie dorthin über folgenden Link: Anmeldung BundID-Konto

    Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zum BundID-Konto

Podcast der Stadtverwaltung