Kindertagesstätten

Ein gutes Erziehungs- und Betreuungsangebot bietet beste Entwicklungschancen für Kinder.

Betreuungsformen

In einer Kindertagesstätte sind verschiedene Betreuungsformen möglich. Eine Betreuungsform ist definiert durch die Altersgruppe der in ihr betreuten Kinder, die genaue Betreuungszeit in vollen Stunden (von - bis) unter Berücksichtigung einer eventuellen Unterbrechung in der Mittagszeit und die Anzahl der Plätze. In jeder Kita können unterschiedliche Betreuungsformen nebeneinander bestehen. Unterschieden wird dabei zwischen Kindern vor dem vollendeten 2. Lebensjahr (U2), vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Ü2) und ab Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Schulkind).

Anmeldung in einer Kindertagesstätte

Eltern, die ihre Kinder für eine Ludwigshafener Kita anmelden möchten, können sich online unter kitaportal.ludwigshafen.de über die passende pädagogische Betreuung informieren und ihr Kind in maximal fünf Kitas anmelden. Dadurch werden die Daten auf der Onlinewarteliste erfasst. 

Die Platzvergabe erfolgt nach Richtlinien anhand der Aufnahmekriterien in der Regel im April/ Mai eines Jahres für das neue Kitajahr. 

Das Kita-Portal bietet die Möglichkeit, Kindertagesstätten nach Stadtteil, Träger und Betreuungsplätzen zu filtern. Für jede einzelne Kita können Informationen zu den Öffnungszeiten und den angebotenen Betreuungsformen sowie dem pädagogischen Konzept abgerufen werden.

Das Formular "Anmeldung für die Kindertagesstätten in Ludwigshafen" kann in einer Kita oder bei dem Bereich Kindertagesstätten abgegeben werden. Eine Anmeldung für den Hort ist in der jeweiligen Kindertagesstätte oder auch über das Formular "Anmeldung für die Kindertagesstätten in Ludwigshafen" möglich.

So funktioniert das Portal

Voraussetzung für eine Anmeldung am Kita-Portal ist lediglich eine Registrierung. Ist diese erfolgt, erhält man eine Bestätigungs-Mail mit einem Link. Über diesen Link gelangen die interessierten Eltern in den geschützten Login-Bereich. Hier können sie mehrere Kitas ihrer Wahl anklicken und das Dokument absenden. Es folgt danach noch ein Bestätigungsmail.

Wer sein Kind bereits in Kindertagesstätten sowohl der Stadt als auch der freien Träger angemeldet hat, muss nichts weiter tun, diese Anmeldungen werden automatisch in die Wartelisten übernommen.

Die Aufnahme auf die Warteliste ist aber noch keine verbindliche Zusage für einen Betreuungsplatz. Die Betreuungsplätze werden im Zeitraum April/Mai für das folgende Kitajahr vergeben, das am 1. August eines Jahres beginnt. Sofern Eltern im genannten Zeitraum keine Nachricht erhalten, kann ihrem Kind noch kein Platz angeboten werden. Das Kind ist dann weiter auf der Warteliste. Erneute Anmeldungen sind also nicht erforderlich. Für Eltern, die das Online-Portal nicht nutzen möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anmeldung persönlich in den Kitas oder zentral beim Bereich Kindertagesstätten in der Westendstraße 17 vorzunehmen.

Aufgrund der derzeitigen Situation ist zur Zeit keine persönliche Vorsprache möglich. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung. 

Eine Kontaktaufnahme ist über das Online-Kontaktformular oder die Online-Terminvereinbarung möglich.

Anmeldung Hort

Eine Anmeldung für den Hort ist in der jeweiligen Kindertagesstätte, üder das Kita-Portal oder auch über das Formular "Anmeldung für die Kindertagesstätten in Ludwigshafen" möglich. In den Hort können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem Schuleintritt bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden.

Über folgenden Link finden Sie alle städtische Einrichtungen die ein entsprechendes Betreuungsangebot anbieten: kitaportal.ludwigshafen.de

Servicestelle Eltern

Die Servicestelle Eltern ist Ansprechpartnerin bei Anmeldungen und Schwierigkeiten mit dem Kita-Portal. 

Wegen des hohen Aufkommens an telefonischen Anfragen, bieten wir Ihnen zur vereinfachten Kontaktaufnahme mit uns, die Möglichkeit der Vereinbarung eines Telefontermins an. 

Eine Kontaktaufnahme ist über das Online-Kontaktformular oder die Online-Terminvereinbarung möglich.

Fragen und Antworten

Platzvergabe und Aufnahmekriterien

Die Vergabe von Kitaplätzen erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätten-Leitung nach den aktuellen Aufnahmekriterien. Die Kriterien haben untereinander keine Rangfolge. Die Leitung der Kindertagesstätte hat im Einzelfall unter Beachtung der genannten Kriterien eine Entscheidung zu treffen.

U2 Bereich (Krippe)

Im U2 Bereich (Krippe) können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab der achten Lebenswoche bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aufgenommen werden. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, sind folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme entscheidend

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
  • Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle
  • Datum der Anmeldungen

Ü2 Bereich (Kindergarten)

In den Ü2 Bereich können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Folgende Betreuungsarten werden hierbei angeboten:

Teilzeit

Kinder haben vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Ü2 Bereich. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, ist das Geburtsdatum für die Reihenfolge der Aufnahme entscheidend. Durchgehende Teilzeit. Kinder insbesondere erwerbstätiger Eltern können in den durchgehenden Teilzeitbereich aufgenommen werden.

Ganzzeit

In den Ganzzeitbereich können Kinder aufgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
  • Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
  • Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle.

Im Schulkind Bereich (Hort)

In den Hort können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem Schuleintritt bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • Alleinstehende berufstätige Elternteile
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
  • Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund)
  • Schulschwierigkeiten

Freie Träger

Anstatt eine Kita selbst zu organisieren, kann eine Kommune die Trägerschaft für eine Kita auch an freie Träger übertragen. Hier in Ludwigshafen sind das Kirchen oder Wohlfahrtsverbände, aber auch Elterninitiativen und Vereine. Die Träger erhalten finanzielle Mittel von der Stadt, zahlen aber auch einen Eigenanteil. 

kitaportal.ludwigshafen.de


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Kindertagesstätten

Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen

Sekretariat
Telefon: 0621 504-2801
Telefax: 0621 504-2847
E-Mail: kindertagesstaetten@ludwigshafen.de

Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen


Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefonische Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 9 bis 10 Uhr
 


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