Kindertagesstätten
Ein gutes Erziehungs- und Betreuungsangebot bietet beste Entwicklungschancen für Kinder.
Betreuungsformen
In einer Kindertagesstätte sind verschiedene Betreuungsformen möglich. Eine Betreuungsform ist definiert durch die Altersgruppe der in ihr betreuten Kinder, die genaue Betreuungszeit in vollen Stunden (von - bis) unter Berücksichtigung einer eventuellen Unterbrechung in der Mittagszeit und die Anzahl der Plätze. In jeder Kita können unterschiedliche Betreuungsformen nebeneinander bestehen. Unterschieden wird dabei zwischen Kindern vor dem vollendeten 2. Lebensjahr (U2), vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Ü2) und ab Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Schulkind).
Anmeldung in einer Kindertagesstätte
Eltern, die ihre Kinder für eine Ludwigshafener Kita anmelden möchten, können sich online unter kitaportal.ludwigshafen.de über die passende pädagogische Betreuung informieren und ihr Kind in maximal fünf Kitas anmelden. Dadurch werden die Daten auf der Onlinewarteliste erfasst.
Die Platzvergabe erfolgt nach Richtlinien anhand der Aufnahmekriterien in der Regel im April/ Mai eines Jahres für das neue Kitajahr.
Das Kita-Portal bietet die Möglichkeit, Kindertagesstätten nach Stadtteil, Träger und Betreuungsplätzen zu filtern. Für jede einzelne Kita können Informationen zu den Öffnungszeiten und den angebotenen Betreuungsformen sowie dem pädagogischen Konzept abgerufen werden.
Das Formular "Anmeldung für die Kindertagesstätten in Ludwigshafen" kann in einer Kita oder bei dem Bereich Kindertagesstätten abgegeben werden. Eine Anmeldung für den Hort ist in der jeweiligen Kindertagesstätte oder auch über das Formular "Anmeldung für die Kindertagesstätten in Ludwigshafen" möglich.
So funktioniert das Portal
Voraussetzung für eine Anmeldung am Kita-Portal ist lediglich eine Registrierung. Ist diese erfolgt, erhält man eine Bestätigungs-Mail mit einem Link. Über diesen Link gelangen die interessierten Eltern in den geschützten Login-Bereich. Hier können sie mehrere Kitas ihrer Wahl anklicken und das Dokument absenden. Es folgt danach noch ein Bestätigungsmail.
Wer sein Kind bereits in Kindertagesstätten sowohl der Stadt als auch der freien Träger angemeldet hat, muss nichts weiter tun, diese Anmeldungen werden automatisch in die Wartelisten übernommen.
Die Aufnahme auf die Warteliste ist aber noch keine verbindliche Zusage für einen Betreuungsplatz. Die Betreuungsplätze werden im Zeitraum April/Mai für das folgende Kitajahr vergeben, das am 1. August eines Jahres beginnt. Sofern Eltern im genannten Zeitraum keine Nachricht erhalten, kann ihrem Kind noch kein Platz angeboten werden. Das Kind ist dann weiter auf der Warteliste. Erneute Anmeldungen sind also nicht erforderlich. Für Eltern, die das Online-Portal nicht nutzen möchten, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anmeldung persönlich in den Kitas oder zentral beim Bereich Kindertagesstätten in der Westendstraße 17 vorzunehmen.
Aufgrund der derzeitigen Situation ist zur Zeit keine persönliche Vorsprache möglich. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.
Eine Kontaktaufnahme ist über das Online-Kontaktformular oder die Online-Terminvereinbarung möglich.
Formulare
Anmeldung Hort
Eine Anmeldung für den Hort ist in der jeweiligen Kindertagesstätte, üder das Kita-Portal oder auch über das Formular "Anmeldung für die Kindertagesstätten in Ludwigshafen" möglich. In den Hort können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem Schuleintritt bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden.
Über folgenden Link finden Sie alle städtische Einrichtungen die ein entsprechendes Betreuungsangebot anbieten: kitaportal.ludwigshafen.de
Formulare
Servicestelle Eltern
Die Servicestelle Eltern ist Ansprechpartnerin bei Anmeldungen und Schwierigkeiten mit dem Kita-Portal.
Wegen des hohen Aufkommens an telefonischen Anfragen, bieten wir Ihnen zur vereinfachten Kontaktaufnahme mit uns, die Möglichkeit der Vereinbarung eines Telefontermins an.
Eine Kontaktaufnahme ist über das Online-Kontaktformular oder die Online-Terminvereinbarung möglich.
Fragen und Antworten
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Wie melde ich mich im Kita-Portal Ludwigshafen an?
Wenn Sie zum ersten Mal ein Kind anmelden, müssen Sie sich unter dem Button "Login" ein neues Benutzerkonto erstellen und registrieren. Dies geschieht unter "Neues Benutzerkonto erstellen". Ihre Zugangsdaten gehen automatisch an Ihre E-Mail-Adresse. Nach dem Login können Sie Ihr Kind in maximal fünf Kindertagesstätten anmelden. Danach erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.
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Wozu gibt es das Kita-Portal Ludwigshafen und warum werden meine Daten gespeichert?
Im Kita-Portal Ludwigshafen sehen Sie Ludwigshafener Kitas auf einen Blick und können Ihr Kind in maximal fünf Kitas anmelden. Für die Anmeldung und die Kontaktaufnahme benötigt die Kita Ihre Daten. Deshalb müssen Sie sich zunächst im Kita-Portal Ludwigshafen registrieren. Ihre Daten werden dort gespeichert. Wenn Sie ein Kind anmelden, werden Ihre Daten an die Kita weitergeleitet. Ihre Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt und werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
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Was passiert nach meiner Anmeldung?
Die Anmeldung für Ihr Kind wird über das Kita-Portal Ludwigshafen in die elektronische Warteliste der Kita übernommen. Sollte Ihnen die Kita einen Platz anbieten können, wird persönlich mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Sie werden dann in die Kita eingeladen. Der Vertrag kann nur dort und nur nach einem Gespräch in der Kita mit Ihnen geschlossen werden. Sobald ein Vertrag mit einer Kita zustande gekommen ist, können die anderen Kitas, in denen Sie sich angemeldet haben, dies auf der eigenen Warteliste sehen.
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Wie und wann erfolgt die Platzvergabe?
Die Platzvergabe erfolgt im Zeitraum April/Mai für das kommende Kitajahr(1. August bis 31. Juli). Sollten Sie in diesem Zeitraum keine schriftliche Zusage von einer Kita per Post erhalten, kann Ihr Kind für einen Platz noch nicht berücksichtigt werden und verbleibt auf der Warteliste. Sollte es zu freien Plätzen im laufenden Kitajahr und zur Möglichkeit einer Vergabe kommen, werden Sie ebenfalls schriftlich informiert, die Aufnahme erfolgt dann zeitnah.
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Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Dafür muss Ihr Kind zum Betreuungsbeginn in Ludwigshafen wohnhaft und gemeldet sein. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Kita.
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Wie lange im Voraus kann ich eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz vornehmen?
Über das Kita-Portal Ludwigshafen können Sie Ihr Kind bei Betreuungswunsch für einen U2-Platz ab dem 3. Schwangerschaftsmonat anmelden. Für einen Ü2-Platz-Anmeldung muss Ihr Kind bereits geboren sein. Grundsätzlich sind Anmeldungen nur für das laufende und das darauffolgende Kitajahr möglich.
Hinweis: Bei U2-Anmeldungen steht noch kein Name/Geburtsdatum/Geschlecht fest?
Die Pflichtangaben bitte wie folgt erfassen:
Name: unbekannt
Geburtsdatum: Entbindungstermin
Geschlecht: eine Auswahl treffen
Nach Geburt des Kindes sind diese Angaben direkt im Anmeldeportal zu ergänzen oder bei dem Bereich Kindertagesstätten anzugeben. -
Kann ich nur noch über das Kita-Portal Ludwigshafen eine Anmeldung durchführen?
Nein. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Anmeldung bei dem Bereich Kindertagesstätten, Westendstraße 17, 67059 Ludwigshafen persönlich abzugeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit die Anmeldung per Post oder Mail über ein Formular durchzuführen.
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Wie teile ich Änderungen zum Beispiel Umzug oder Betreuungswunsch mit?
Sollten sich die von Ihnen angegebenen Stammdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Kontaktdaten) ändern, können Sie diese im Anmeldeportal aktualisieren. Sollten Sie in einen anderen Stadtteil umziehen und weitere Kitas hinzufügen wollen oder eine Löschung der bereits erfolgten Anmeldung vornehmen wollen, können Sie dies ebenfalls über das Anmeldeportal durchführen oder die Änderungen dem Bereich Kindertagesstätten schriftlich mitteilen. Bei Änderungen der gewünschten Betreuungszeiten wenden Sie sich bitte an den Bereich Kindertagesstätten.
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Was mache ich, wenn ich von keiner Kita eine Zusage bekomme?
Haben Sie zu Ihrem gewünschten Aufnahmedatum keinen Betreuungsplatz erhalten, wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an die Servicestelle Eltern im Bereich Kindertagesstätten:
Eine Kontaktaufnahme ist über das Online-Kontaktformular oder die Online-Terminvereinbarung möglich.
E-Mail: kindertagesstaetten@ludwigshafen.de
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Kann ich mein Kind über das Kita-Portal Ludwigshafen auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege anmelden?
Nein, eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson ist nicht möglich. Für die Vermittlung eines Betreuungsplatzes bei einer Kindertagespflegeperson wenden Sie sich bitte an das Büro Flexible Kinderbetreuung, Telefon 0621 58 79 02 00.
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Wie verläuft die Platzvergabe und welche Aufnahmekriterien gibt es?
Die Vergabe von Kitaplätzen erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätten-Leitung nach den aktuellen Aufnahmekriterien. Die Kriterien haben untereinander keine Rangfolge. Die Leitung der Kindertagesstätte hat im Einzelfall unter Beachtung der genannten Kriterien eine Entscheidung zu treffen.
U2 Bereich (Krippe)
Im U2 Bereich (Krippe) können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab der achten Lebenswoche bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aufgenommen werden. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, sind folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme entscheidend
- Alleinstehende berufstätige Elternteile
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
- Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle
- Datum der Anmeldungen
Ü2 Bereich (Kindergarten)
In den Ü2 Bereich können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Folgende Betreuungsarten werden hierbei angeboten:
Teilzeit
Kinder haben vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Ü2 Bereich.
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, ist das Geburtsdatum für die Reihenfolge der Aufnahme entscheidend.
Durchgehende Teilzeit. Kinder insbesondere erwerbstätiger Eltern können in den durchgehenden Teilzeitbereich aufgenommen werden.Ganzzeit
In den Ganzzeitbereich können Kinder aufgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Alleinstehende berufstätige Elternteile
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
- Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
- Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle.
Im Schulkind Bereich (Hort)
In den Hort können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem Schuleintritt bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- Alleinstehende berufstätige Elternteile
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
- Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund)
- Schulschwierigkeiten
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Haben Sie weitere Fragen?
Bei Fragen zu einem Kitaplatz:
Servicestelle Eltern unter Online-Kontaktformular oder Online-TerminvereinbarungBei technischen Fragen zum Kita-Portal:
Telefon: 0621 504-2791
E-Mail: kindertagesstaetten@ludwigshafen.de
Platzvergabe und Aufnahmekriterien
Die Vergabe von Kitaplätzen erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätten-Leitung nach den aktuellen Aufnahmekriterien. Die Kriterien haben untereinander keine Rangfolge. Die Leitung der Kindertagesstätte hat im Einzelfall unter Beachtung der genannten Kriterien eine Entscheidung zu treffen.
U2 Bereich (Krippe)
Im U2 Bereich (Krippe) können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab der achten Lebenswoche bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aufgenommen werden. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, sind folgende Voraussetzungen für eine Aufnahme entscheidend
- Alleinstehende berufstätige Elternteile
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
- Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle
- Datum der Anmeldungen
Ü2 Bereich (Kindergarten)
In den Ü2 Bereich können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Folgende Betreuungsarten werden hierbei angeboten:
Teilzeit
Kinder haben vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Ü2 Bereich. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, ist das Geburtsdatum für die Reihenfolge der Aufnahme entscheidend. Durchgehende Teilzeit. Kinder insbesondere erwerbstätiger Eltern können in den durchgehenden Teilzeitbereich aufgenommen werden.
Ganzzeit
In den Ganzzeitbereich können Kinder aufgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Alleinstehende berufstätige Elternteile
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
- Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten)
- Stellungnahme Sozialer Dienst oder Erziehungsberatungsstelle.
Im Schulkind Bereich (Hort)
In den Hort können im Rahmen freier Kapazitäten Kinder ab dem Schuleintritt bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensjahres aufgenommen werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- Alleinstehende berufstätige Elternteile
- Berufstätigkeit beider Elternteile
- Familienverhältnisse (zum Beispiel beengter Wohnraum, große Kinderzahl, Suchtkrankheit eines Elternteiles)
- Pädagogische Gründe (zum Beispiel Entwicklungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen, Überforderung der Erziehungsberechtigten, Verhaltensauffälligkeiten, Migrationshintergrund)
- Schulschwierigkeiten
Freie Träger
Anstatt eine Kita selbst zu organisieren, kann eine Kommune die Trägerschaft für eine Kita auch an freie Träger übertragen. Hier in Ludwigshafen sind das Kirchen oder Wohlfahrtsverbände, aber auch Elterninitiativen und Vereine. Die Träger erhalten finanzielle Mittel von der Stadt, zahlen aber auch einen Eigenanteil.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Kindertagesstätten
Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen
Sekretariat
Telefon: 0621 504-2801
Telefax: 0621 504-2847
E-Mail: kindertagesstaetten@ludwigshafen.de
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Telefonische Terminvereinbarung:
Montag bis Donnerstag: 9 bis 10 Uhr