Informationen Wahlvorschlagsträger
Der Landeswahlleiter für Rheinland-Pfalz hat der Stadtverwaltung die nachfolgend aufgeführten Dokumente für Parteien und Wählergruppen zur Verfügung gestellt.
Sie sind die Grundlage für die Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Zusätzlich nur bei Bewerber*innen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen:
Persönliche Termine zur Abgabe der Wahlvorschläge
Termine zum Einreichen der Wahlvorschläge können unter E-Mail: wahlen@ludwigshafen.de vereinbart werden.
Unterstützungsunterschriften
Der Wahlvorschlag muss vor seiner Einreichung durch eine Mindestzahl von Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben werden, soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach Paragraf 16 Abs. 3 oder Paragraf 62 Abs. 3 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) davon befreit sind. Die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften ergibt sich aus der Bekanntmachung der Wahlleiterin. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die erforderlichen Unterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können Unterstützungsunterschriften nicht mehr nachgeholt werden. Für die Abgabe von Unterstützungsunterschriften sind folgende Vordrucke zu nutzen.
Prüfen von Bescheinigung des Wahlrechts, Bescheinigung der Wählbarkeit und Unterstützungsunterschriften bei nicht privilegierten Parteien/Wählergruppen/Einzelbewerbe*innen
Die zu prüfenden Unterlagen können zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüro Bismarckstraße 21, dort zu Händen vom Abteilungsleiter Bürgerbüros und Sozialversicherung, an der Infotheke abgegeben oder an diesen per Post gesendet. Er prüft die Bescheinigungen beziehungsweise Nachweise. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an und teilen Sie uns mit, ob Sie die geprüften Unterlagen selbst abholen oder sie nach Fertigstellung per Post an Sie zurückgesendet werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der Arbeitsbelastung nicht immer möglich ist die Unter-schriftenprüfungen und Wählbarkeitsbescheinigungen direkt zu prüfen. Die Unterlagen werden aber in allen Fällen schnellstmöglich geprüft.
Öffnungszeiten Bürgerbüro Bismarckstraße 21:
Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Parkmöglichkeiten: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkhaus Walzmühle
Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge zur OB-Wahl
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge mit allen erforderlichen Anlagen müssen nach Paragraf 16 Absatz 1 S. 5 Kommunalwahlgesetz spätestens am 48. Tage vor der Wahl, 18 Uhr, bei der zuständigen Stadtwahlleiterin Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen am Rhein oder bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Büro OB, Jaegerstraße 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein eingereicht werden, das heißt am Montag, 4. August 2025, um 18 Uhr.
Zulassung der Wahlvorschläge zur OB-Wahl (Sitzung Wahlausschuss)
Die Zulassung der Wahlvorschläge wird im entsprechend den Vorgaben im Kommunalwahlrecht zwischen dem 47. und dem 41. Tag vor der Wahl erfolgen, also im Zeitraum von 5. bis 11. August 2025.
Plakatierung
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Projektleiterin Wahlen
Ramona List
Telefon: 0621 504-3838
E-Mail: wahlen@ludwigshafen.de