Sportförderung

Ziel der Richtlinien zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine ist es, insbesondere den Vereinssport bei seinem Bemühen, allen Menschen in unserer Stadt eine sportliche Betätigung zu ermöglichen, sowohl ideell als auch finanziell zu unterstützen.

Gefördert werden alle Ludwigshafener Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt, dem Ludwigshafener Sportverband angeschlossen und dem Bereich Sport gemeldet sind sowie die Mindestmitgliedsbeiträge des Sportbundes Pfalz für Erwachsene, Jugendliche und Schüler*innen erheben. Die finanzielle Sportförderung wird im Rahmen der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein finanzieller Rechtsanspruch besteht nicht.

Folgende Zuwendungen können im Rahmen der Sportförderrichtlinien auf Antrag gewährt werden:

  • Zuwendungen zur Förderung des Jugendsports
  • Zuwendungen zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
  • Zuwendungen zu anfallenden Benutzungsentgelten
  • Zuwendungen für geleistete Ausbaubeiträge und Gebühren für Oberflächenentwässerung
  • Zuwendungen zu Neubau-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von Vereinsanlagen

Die Auszahlung der wiederkehrenden Zuwendungen nach den Ziffern 2, 4, 5 und 6 der Sportförderrichtlinien erfolgt jährlich auf Antrag. Anträge sind bis zum 31. März eines Jahres beim Bereich Sport und Ehrenamt zu stellen. Später eingehende Anträge können im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr berücksichtigt werden. Für Anträge auf Zuwendungen zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten und Zuwendungen zur Förderung des Jugendsports steht ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung. Sonstige wiederkehrende Zuwendungen sind formlos unter Beifügung der entsprechenden Nachweise zu beantragen. 


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Sport und Ehrenamt

Rathausplatz 17
67059 Ludwigshafen

N.N.
Telefon: 0621 504-2007
Telefax: 0621 504-2258


Öffnungszeiten

nach Vereinbarung


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