Allgemeine Informationen

Hier erhalten Interessierte Informationen zum Thema. Wie viele Asylsuchende nimmt Ludwigshafen auf? Wo wohnen die Menschen dann? Diese und andere Fragen werden dabei geklärt.

Asylsuchende in Ludwigshafen

Derzeit sind in Ludwighafen rund 1.900 Menschen in Unterkünften und Wohnungen untergebracht, von denen sich manche noch im laufenden Asylverfahren befnden.

Die Zahl der Menschen, die von der Erstaufnahmestelle des Landes nach Ludwigshafen zugewiesen werden, stieg in den Jahren 2015 und 2016 an, sank danach wieder, und steigt nun wieder an. Im Jahr 2022 haben laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr als 244.000 Menschen einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt. Hinzu kamen mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine.

Derzeit hat die Stadt Ludwigshafen in städtischen Unterkünften, in städtischen Wohnungen und in von privat angemieteten Wohnungen fast 1.900 Personen (Asylsuchende und anerkannte Asylbewerber*innen) untergebracht.

Standorte der Unterkünfte

Die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden stellt die Stadt Ludwigshafen, wie andere Kommunen in Deutschland, vor extreme Herausforderungen.

 

Im Jahr 2023 und teilweise 2024 musste die Stadt Ludwigshafen auch ihre Notunterkünfte (Hallen) in der Wattstraße und in der Wollstraße zur Unterbringung der Menschen, die ihr vom Land zugewiesen werden, nutzen. Die Stadtverwaltung benötigte daher neue Unterbringungsmöglichkeiten.

Beide Hallen in der Wollstraße und die Halle in der Wattstraße mit einer ungefähren Kapazität von jeweils 250 Menschen wurden im Jahr 2023 unter anderem mit Fördermitteln des europäischen Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) ertüchtigt und betrieben. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein europäischer Fonds, der die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Asyl- und Migrationspolitik unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:

eu-migrationsfonds.de

Neue mittelfristige Standorte sind im Jahr 2024 entstanden: zwei Gebäude in Containerbauweise in der Wollstraße und vier Gebäude in der Bayreuther Straße. Beide Standorte sind befristet auf zwei bis drei Jahre. Auf Schulsport- oder Turnhallen sowie Gemeinschafts- oder Veranstaltungshäuser soll zur Unterbringung von Geflüchteten nicht zurückgegriffen werden.

Prüfung von Standortoptionen

Darüber hinaus prüft die Stadtverwaltung derzeit, welche Flächen im Stadtgebiet sowohl für mittelfristige Containerlösungen als auch für langfristige Standorte in Frage kommen könnten. Die Stadtverwaltung wird fortlaufend über die Entwicklungen informieren und neue Standorte bekanntgeben, sobald deren Realisierbarkeit geklärt ist.

Zu den Planungsgrundsätzen der Stadtverwaltung zählt ein offener und stetiger Dialog mit der Bürgerschaft, insbesondere mit den Anliegerinnen und Anliegern einer neuen Unterkunft. Dazu gehört neben Informationsveranstaltungen die zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner, die für alle Standorte zur Verfügung stehen wird.

Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylsuchenden

Im Alltagssprachgebrauch werden Asylbewerberinnen und -bewerber (Asylsuchende) meist einfach als "Flüchtlinge" bezeichnet - auch wenn sie in juristischem Sinne keine sind.

Asylbewerberinnen und -bewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Person ein Asylberechtigter oder eine Asylberechtigte; wird der Antrag abgelehnt, ist die Person ein abgelehnter Asylbewerber beziehungsweise eine abgelehnte Asylbewerberin.

Ein Flüchtling im juristischen Sinn ist eine Person, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Wird ein Fluchtgrund im Zielland als relevant erachtet, kann daraus eine Anerkennung als Flüchtling entstehen (Asylrecht im weiteren Sinn).

In der Alltagssprache ist ein erweiterter Flüchtlingsbegriff gebräuchlich, der über die obige Definition hinaus auch Binnenflüchtlinge, Umwelt- und Klimaflüchtlinge sowie Elends- und Wirtschaftsflüchtlinge mit einschließt.

Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten bei ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.


Podcast der Stadtverwaltung