Informationen Wahlhelfer*innen Stichwahl
Wann findet eine etwaige Stichwahl statt?
Eine eventuelle notwendige Stichwahl wäre am Sonntag, 12. Oktober 2025. Eine Stichwahl ist dann notwendig, wenn kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei einer Stichwahl sind auf dem Stimmzettel die beiden Bewerber*innen in der Reihenfolge der bei der ersten Wahl erreichten Stimmenanzahl aufgeführt.
Anzahl der Urnenstimmbezirke
Da die Wahlbeteiligung erfahrungsgemäß geringer ausfällt, werden mehrere Urnenstimmbezirke je Wahlgebäude einem gemeinsamen Urnenwahlvorstand zugeordnet (Bei der Stichwahl 2017 betrug die Wahlbeteiligung 34,8 Prozent). Die Urnenwahlvorstände erhalten ein ausgedrucktes Wählerverzeichnis je zugeordneten Stimmbezirk.
Beispiel: In der Erich-Kästner-Schule sind am 21. September 2025 zwei Urnenstimmbezirke (1116 und 1122) untergebracht und somit auch zwei voneinander getrennte Urnenwahlvorstände tätig.
Am Tag der eventuell notwendigen Stichwahl werden die zwei Urnenstimmbezirke (1116 und 1122) einem Urnenwahlvorstand zugeordnet. Die Urnenwahlvorstände erhalten ein ausgedrucktes Wählerverzeichnis je zugeordneten Stimmbezirk. Die Urnenwahlvorstände ermitteln und melden ein Ergebnis für die zugeordneten Stimmbezirke und füllen eine Wahlniederschrift aus.
Für die Stichwahl werden 47 Urnenstimmbezirke gebildet.
Anzahl der Briefwahlbezirke
Ebenso werden die Briefwahlbezirke deutlich auf ausschließlich 32 reduziert.
Anzahl Wahlhelfer*innen
Aufgrund der reduzierten Urnenstimm- und Briefwahlbezirke werden ungefähr 710 Wahlhelfer*innen für eine etwaige Stichwahl benötigt.
Wichtiger Hinweis für Umgang mit Briefwähler*innen am Wahlsonntag im Wahllokal
Im Gegensatz zur diesjährigen Bundestagswahl können gemäß Paragraf 14 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz, Personen die einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen haben, ausschließlich im Wege der Briefwahl an der OB-Wahl teilnehmen. Das bedeutet: Wahlberechtigten, die einen Wahlschein beantragten und mit einem Sperrvermerk im Wählerverzeichnis gekennzeichnet sind ("W“ = Wahlscheine) dürfen nicht, mit Hilfe des Wahlscheins am Wahlsonntag im Wahlraum ihre Stimme abzugeben. Die Wahl-briefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) vorliegen oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden.