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Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ludwigshafen am Rhein 2024
Einzelhandelskonzepte stellen für Städte und Gemeinden eine wichtige Grundlage bei der planerischen Steuerung sowie der Zulassung / Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Ludwighafens aus dem Jahr 2011 wird dieses an die neuen Gegebenheiten im Einzelhandel angepasst werden. Der Entwurf des Konzepts wurde in Zusammenarbeit verschiedener städtischer Bereiche und mit Vertreter*innen sachbefasster Institutionen wie z.B. IHK und VRRN im Auftrag des Bereichs Stadtentwicklung vom Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH, Karlsruhe erarbeitet.
Das Einzelhandelskonzept enthält neben der ausführlichen Bestandsaufnahme u. a. auch Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Nahversorgung der Bevölkerung. Um den Fortbestand des Einzelhandelsbesatzes zu sichern, definiert das Einzelhandelskonzept zentrale Versorgungsbereiche und weitere Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte. Außerdem sind die aktuellen Vorgaben aus der Regionalplanung und die Ergebnisse der neueren Rechtsprechung in die Fortschreibung des Konzepts eingeflossen.
Der Hauptausschuss der Stadt Ludwigshafen hat in öffentlicher Sitzung am 3. Juni 2024 den Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ludwigshafen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen durchzuführen.
In Anlehnung an Bebauungsplanverfahren § 3 Abs. 2 Baugesetzbauch (BauGB) wird die Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Möglichkeit, die Unterlagen im Internet einzusehen, unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange werden in analoger Anwendung zu
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt.
Das Einzelhandelskonzept soll nach erfolgter Beteiligung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vom Stadtrat der Stadt Ludwigshafen beschlossen werden, wodurch es ab diesem Zeitpunkt als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gilt und besondere Berücksichtigung bei der weiteren (Bauleit-)Planung findet.
Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ludwigshafen am Rhein liegt
in der Zeit
vom 8. Juli bis einschließlich 30. August 2024
beim Bereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 17 (Eingang Bismarckstraße) aus und kann nach Terminabsprache von jedermann eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierzu entweder telefonisch unter folgender Rufnummer 0621 504-3012 oder per Email an stadtentwicklung@ludwigshafen.de an.
Stellungnahmen können während der oben genannten Auslegungsfrist an die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtentwicklung 1-16, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen
per Post, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtentwicklung@ludwigshafen.de) gerichtet werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird zudem darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Stadtrat) beraten und entschieden werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können bei der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept nicht berücksichtigt werden.