Offenlagen

Aktuelle Offenlagen

Offenlage Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 648 Hochhaus Berliner Platz

Offenlage nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Aufhebungsbebauungsplan liegt in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 06. Februar 2025 während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr) bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen, im Foyer im Erdgeschoss, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Für Rückfragen zu dieser Planung wenden Sie sich an Christian Roßmanneck, Telefon: 0621 504-3765.

Ihre Meinung, Bedenken und Anregungen zur Planung können Sie per E-Mail an bauleitplanung@ludwigshafen.de oder per Post (Bereich Stadtplanung, Verkehrsplanung u. Stadterneuerung, Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein) äußern.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planungen ist es, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 648 mit all seinen Festsetzungen aufzuheben. Ohne die Aufhebung wären Folgevorhaben, die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 648 bzw. des dazugehörigen Durchführungsvertrags entsprechen, planungsrechtlich unzulässig. Parallel zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 648 soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan (B-Plan Nr. 688 „Bürohaus Berliner Platz“) zur Rechtskraft gebracht werden. Ziel ist es, ein zukünftiges Bauvorhaben auf der Grundlage dieses neuen Bebauungsplanes genehmigen zu können und gleichzeitig eine sinnvolle Nachnutzung im Plangebiet zu ermöglichen.

Plangebiet

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ergibt sich aus der gestrichelten Linie im beigefügten Lageplan.

Offenlage des Bebauungsplans 586c Entwicklung Bayreuther Straße

Offenlage nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 12. Dezember 2024 bis einschließlich 24. Januar 2025  während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr) bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen, im Foyer im Erdgeschoss, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Für Rückfragen zu dieser Planung wenden Sie sich an Markus Katz, Telefon: 0621 504-3163.

Stellungnahmen bitte schriftlich an bauleitplanung@ludwigshafen.de oder Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen senden. 

Flächennutzungsplan Teiländerung 33 Entwicklung Bayreuther Straße

Offenlage nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 12. Dezember 2024 bis einschließlich 24. Januar 2025 während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr) bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen, im Foyer im Erdgeschoss, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Für Rückfragen zu dieser Planung wenden Sie sich an Markus Katz, Telefon: 0621 504-3163.

Stellungnahmen bitte schriftlich an bauleitplanung@ludwigshafen.de oder Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen senden.

Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 688 Bürohaus Berliner Platz


Offenlage nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 06. Februar 2025  während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr) bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen, im Foyer im Erdgeschoss, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Für Rückfragen zu dieser Planung wenden Sie sich an Christian Roßmanneck, Telefon: 0621 504-3765.

Ihre Meinung, Bedenken und Anregungen zur Planung können Sie per E-Mail an bauleitplanung@ludwigshafen.de oder per Post (Bereich Stadtplanung, Verkehrsplanung u. Stadterneuerung, Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein) äußern.

Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planungen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bürogebäudes zu schaffen und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes zu ermöglichen, die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale nachhaltig zu nutzen und den derzeit bestehenden städtebaulichen Missstand am Berliner Platz zu beseitigen.

Plangebiet
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ergibt sich aus der gestrichelten Linie im beigefügten Lageplan.
 

Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ludwigshafen am Rhein 2024

Einzelhandelskonzepte stellen für Städte und Gemeinden eine wichtige Grundlage bei der planerischen Steuerung sowie der Zulassung / Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.

Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Ludwighafens aus dem Jahr 2011 wird dieses an die neuen Gegebenheiten im Einzelhandel angepasst werden. Der Entwurf des Konzepts wurde in Zusammenarbeit verschiedener städtischer Bereiche und mit Vertreter*innen sachbefasster Institutionen wie z.B. IHK und VRRN im Auftrag des Bereichs Stadtentwicklung vom Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH, Karlsruhe erarbeitet. 

Das Einzelhandelskonzept enthält neben der ausführlichen Bestandsaufnahme u. a. auch Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Nahversorgung der Bevölkerung. Um den Fortbestand des Einzelhandelsbesatzes zu sichern, definiert das Einzelhandelskonzept zentrale Versorgungsbereiche und weitere Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte. Außerdem sind die aktuellen Vorgaben aus der Regionalplanung und die Ergebnisse der neueren Rechtsprechung in die Fortschreibung des Konzepts eingeflossen.

Der Hauptausschuss der Stadt Ludwigshafen hat in öffentlicher Sitzung am 3. Juni 2024 den Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ludwigshafen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen durchzuführen. 

In Anlehnung an Bebauungsplanverfahren § 3 Abs. 2 Baugesetzbauch (BauGB) wird die Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Möglichkeit, die Unterlagen im Internet einzusehen, unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange werden in analoger Anwendung zu 
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt.

Das Einzelhandelskonzept soll nach erfolgter Beteiligung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vom Stadtrat der Stadt Ludwigshafen beschlossen werden, wodurch es ab diesem Zeitpunkt als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gilt und besondere Berücksichtigung bei der weiteren (Bauleit-)Planung findet.

Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Ludwigshafen am Rhein liegt 
in der Zeit

vom 8. Juli bis einschließlich 30. August 2024

beim Bereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 17 (Eingang Bismarckstraße) aus und kann nach Terminabsprache von jedermann eingesehen werden. Bitte melden Sie sich hierzu entweder telefonisch unter folgender Rufnummer 0621 504-3012 oder per Email an stadtentwicklung@ludwigshafen.de an.

Stellungnahmen können während der oben genannten Auslegungsfrist an die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtentwicklung 1-16, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen
per Post, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtentwicklung@ludwigshafen.de) gerichtet werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird zudem darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Stadtrat) beraten und entschieden werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können bei der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept nicht berücksichtigt werden.
 


Podcast der Stadtverwaltung