Allgemeine Informationen
Fragen und Antworten zur Oberbürgermeister*innenwahl 2025
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Wann findet die Wahl statt?
Der Termin für die Wahl des*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in der Stadt Ludwigshafen am Rhein ist am Sonntag, 21. September 2025.
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Wann findet eine etwaige Stichwahl statt?
Eine eventuelle notwendige Stichwahl wäre am Sonntag, 12. Oktober 2025. Eine Stichwahl ist dann notwendig, wenn kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei einer Stichwahl sind auf dem Stimmzettel die beiden Bewerber*innen in der Reihen-folge der bei der ersten Wahl erreichten Stimmenzahlen aufgeführt. Die Wahlbenachrichtigung zeigt beide Wahltermine auf. Für eine etwaige Stichwahl gibt es keine neue/gesonderte Wahlbenachrichtigung.
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Wer ist wahlberechtigt?
Bei einer Oberbürgermeister*innen-Wahl dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Stimme abgeben, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Ludwigshafen am Rhein eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Wie viele Stimmen haben die Wähler*innen bei der Wahl?
Bei der Oberbügermeister*innen-Wahl haben Wahlberechtigte eine Stimme.