2-11 Finanzen

Aufgaben:

Der Bereich Finanzen besteht aus fünf Abteilungen:
Haushalt, Vermögen und Schulden; Steuerverwaltung; Geschäftsbuchhaltung; Zahlungsverkehr, Verwaltung und Vollstreckung Außendienst; Personenkontenführung/Vollstreckung Innendienst.

Die Hauptaufgaben des Bereichs sind folgende:

  • Finanzplanung verantworten und finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen klären
  • sich um Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens kümmern, die insbesondere den Entwurf der Haushaltssatzung sowie die Aufstellung und Ausführung des Haushaltplans und des Budgets betreffen
  • Auswirkungen von Finanzströmen bei Sondervermögen und städtischen Eigengesellschaften auf den Haushalt überwachen
  • Rechenschaftsberichte, Kassen- und Finanzstatistiken sowie Finanzberichte erstellen
  • Belege sammeln sowie Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse für die Buchführung erstellen
  • die Jahresrechnung durch Aufstellung des Kassenabschlusses vorbereiten
  • Jahres- und Gesamtabschluss der Stadt Ludwigshafen sowie Jahresabschlüsse verschiedener Stiftungen erstellen
  • Organisation der zentralen Buchhaltung mit Verbuchung aller Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung Ludwigshafen
  • das Anlagevermögen und die Sonderposten der gesamten Stadtverwaltung verwalten
  • das Geld- und Kapitalvermögen bewirtschaften, wozu insbesondere die Aufnahme von Krediten zählt
  • den baren und bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln
  • Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen annehmen oder ausschlagen
  • Spendenwesen
  • Angelegenheiten des Finanzausgleichs regeln
  • an Zuweisungen und Zuschüssen von Dritten mitwirken
  • Passivbesteuerung, Umsatzsteuer, Steuerberatung der Stadt
  • Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) und anderer Grundbesitzabgaben (Gebühren und Beiträge) sowie weitere, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) festsetzen und erheben
  • über Stundungen, Zahlungserleichterungen, Niederschlagungen und Erlass entscheiden
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen
  • eigene öffentlich-rechtliche Forderungen nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) mahnen und auch zentral vollstrecken; hierzu gehört auch die Einleitung von Zwangsvollstreckungen wegen privatrechtlicher Forderungen gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Vollstreckungshilfe für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften leisten
  • Zinsen und Vollstreckungskosten festsetzen
  • Vermögensauskunft für öffentlich-rechtliche Forderungen abnehmen
  • Vollstreckung im Außendienst
  • Verwahrgelass verwalten
  • Zentrale Adresspflege

Bankverbindungen

  • Sparkasse Vorderpfalz 166 (BLZ 545 500 10)
    IBAN: DE45 5455 0010 0000 0001 66
    BIC: LUHSDE6AXXX
  • Deutsche Bundesbank (Landeszentralbank)
    545 017 00 (BLZ 545 000 00)
    IBAN: DE52 5450 0000 0054 5017 00
    BIC: MARKDEF1545
  • Commerzbank 200 320 000 (BLZ 545 400 33)
    IBAN: DE45 5454 0033 0200 3200 00
    BIC: COBADEFFXXX
  • VR Bank Rhein-Neckar eG 850 077 00 (BLZ 670 900 00)
    IBAN: DE21 6709 0000 0085 00770 0
    BIC: GENODE61MA2

E-Rechnungsstellung

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Kommunen in Rheinland-Pfalz sowie deutschlandweit verpflichtet, weiterhin E-Rechnungen im XRechnungsformat zu empfangen und zu verarbeiten. Dies betrifft insbesondere öffentliche Auftraggeber, die seit dem 27. November 2020 gesetzlich dazu verpflichtet sind, E-Rechnungen zu empfangen.

Die Grundlage dieser Regelung bildet die europäische Richtlinie 2014/55/EU, die die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Aufträge in der gesamten EU verbindlich regelt. In Deutschland wurde sie durch das E- Rechnungsgesetz sowie die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (E-RechV) umgesetzt und konkretisiert. Ab dem 1. Januar 2025 ist keine Zustimmung des*der Empfänger*in mehr erforderlich, um elektronische Rechnungen zu nutzen.

Zentraler Rechnungsempfang in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird der Empfang von E-Rechnungen zentral abgewickelt. Damit eine E-Rechnung korrekt zugestellt und verarbeitet werden kann, müssen alle notwendigen Datenfelder im XRechnungsformat vollständig und korrekt ausgefüllt sein.

Ein zentraler Bestandteil dieser Übermittlung ist die sogenannte Leitweg-ID, die eine eindeutige Zuordnung der Rechnung zum*zur Empfänger*in ermöglicht

Die Leitweg-ID der Stadt Ludwigshafen lautet 073140000000-001-85.

Rechnungen und Gutschriften an die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein - nicht an den Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) - sind über die E-Mailadresse lurechnungseingang@ludwigshafen.de zu senden.

  • Anforderungen an Lieferanten

    Lieferanten, die mit Kommunen in Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten, sind verpflichtet, Rechnungen ausschließlich im XRechnungsformat zu übermitteln. Dies gewährleistet, dass die Rechnungen den Anforderungen des E-Rechnungsgesetzes entsprechen und reibungslos verarbeitet werden können.

    Mit der Einführung dieser Regelung soll die Effizienz der Rechnungsverarbeitung gesteigert und eine einheitliche, digitale Kommunikation im öffentlichen Auftragswesen gewährleistet werden.

    Es ist zwingend unser Bestellzeichen (LUX-Nummer oder LUA-Nummer) auf der Rechnung anzugeben. Bei XRechnungen ist die Angabe des Bestellzeichens bei den Feldern Informationen zum Käufer → Name oder Informationen zum Käufer → Abweichender Handelsname einzutragen. Ansonsten wird die Rechnung nicht angenommen und kann nicht zur Zahlung freigegeben werden.

    Anlagen zu Rechnungen sind in der XML-Datei eingebettet. 

    Jede E-Mail muss genau einen Dateianhang enthalten, aus welchem ein eigener Vorgang gebildet wird. Daher ist es notwendig, dass eine Rechnung mit ihren etwaigen Zusatzdokumenten in einer Anhangdatei zusammengefasst ist.

    Textinhalte der E-Mail werden aufgrund der automatisierten Verarbeitung nicht gelesen. Der Rechnungssteller verzichtet auf die Übersendung von relevanten Informationen im Mail-Body.
     

  • Empfang von Mahnungen

    Mahnungen oder Zahlungserinnerung senden Sie bitte an Ihre Kontaktperson bei der Stadtverwaltung oder an E-Mail: geschaeftsbuchhaltunq@ludwigshafen.de

  • Weitere Hilfestellungen zur zügigen Bearbeitung von Rechnungen

    Ihr Ausgangsbeleg sollte eine eindeutig erkennbare IBAN-Nummer sowie ihre Steuer-ID beinhalten.

    • Ändern sich Firmenname, Anschrift, IBAN oder ähnliches, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.
    • Jede Rechnung bzw. Gutschrift sollte sich nur auf ein Bestellzeichen beziehen (keine Sammelrechnungen).
    • Negative Beträge sowie handschriftliche Korrekturen vermeiden. Stattdessen überliefern Sie uns bitte Gutschriften bzw. Rechnungskorrekturen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Informationsseite des Landes Rheinland-Pfalz
e-rechnung.service.rlp.de
 


Stadt Ludwigshafen am Rhein
(Anschrift nicht für Post)


Finanzen

Bismarckstraße 63
67059 Ludwigshafen

Mimmo Scarmato
Telefon: 0621 504-3021
Telefax: 0621 504-3323
E-Mail: 2-11@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Postanschrift:
Finanzen
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen

Standorte:

Stadtkasse
Bismarckstraße 63
3.0G

Steuerverwaltung/Geschäftsbuchhaltung/Haushalt
Faktorhaus
Berliner Platz 1
2., 3. und 4. OG

Um Termine zu vereinbaren wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, deren Kontaktinformationen auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungsaufforderungen zu finden sind. Für allgemeine Anliegen ist der Bereich Finanzen unter der Rufnummer 0621 504-3020 und -3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail unter der Adresse 2-11@ludwigshafen.de zu erreichen.

Die Stadtkasse ist unter 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.


Podcast der Stadtverwaltung