2-11 Finanzen

Aufgaben:

Der Bereich Finanzen besteht aus fünf Abteilungen:
Haushalt, Vermögen und Schulden; Steuerverwaltung; Geschäftsbuchhaltung; Zahlungsverkehr, Verwaltung und Vollstreckung Außendienst; Personenkontenführung/Vollstreckung Innendienst.

Die Hauptaufgaben des Bereichs sind folgende:

  • Finanzplanung verantworten und finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen klären
  • sich um Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens kümmern, die insbesondere den Entwurf der Haushaltssatzung sowie die Aufstellung und Ausführung des Haushaltplans und des Budgets betreffen
  • Auswirkungen von Finanzströmen bei Sondervermögen und städtischen Eigengesellschaften auf den Haushalt überwachen
  • Rechenschaftsberichte, Kassen- und Finanzstatistiken sowie Finanzberichte erstellen
  • Belege sammeln sowie Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse für die Buchführung erstellen
  • die Jahresrechnung durch Aufstellung des Kassenabschlusses vorbereiten
  • Jahres- und Gesamtabschluss der Stadt Ludwigshafen sowie Jahresabschlüsse verschiedener Stiftungen erstellen
  • Organisation der zentralen Buchhaltung mit Verbuchung aller Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung Ludwigshafen
  • das Anlagevermögen und die Sonderposten der gesamten Stadtverwaltung verwalten
  • das Geld- und Kapitalvermögen bewirtschaften, wozu insbesondere die Aufnahme von Krediten zählt
  • den baren und bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln
  • Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen annehmen oder ausschlagen
  • Spendenwesen
  • Angelegenheiten des Finanzausgleichs regeln
  • an Zuweisungen und Zuschüssen von Dritten mitwirken
  • Passivbesteuerung, Umsatzsteuer, Steuerberatung der Stadt
  • Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) und anderer Grundbesitzabgaben (Gebühren und Beiträge) sowie weitere, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) festsetzen und erheben
  • über Stundungen, Zahlungserleichterungen, Niederschlagungen und Erlass entscheiden
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen
  • eigene öffentlich-rechtliche Forderungen nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) mahnen und auch zentral vollstrecken; hierzu gehört auch die Einleitung von Zwangsvollstreckungen wegen privatrechtlicher Forderungen gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO)
  • Vollstreckungshilfe für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften leisten
  • Zinsen und Vollstreckungskosten festsetzen
  • Vermögensauskunft für öffentlich-rechtliche Forderungen abnehmen
  • Vollstreckung im Außendienst
  • Verwahrgelass verwalten
  • Zentrale Adresspflege

Stadt Ludwigshafen am Rhein
(Anschrift nicht für Post)


Finanzen

Bismarckstraße 63
67059 Ludwigshafen

Mimmo Scarmato
Telefon: 0621 504-3021
Telefax: 0621 504-3323
E-Mail: 2-11@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Postanschrift:
Finanzen
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen

Standorte:

Stadtkasse
Bismarckstraße 63
3.0G

Steuerverwaltung/Geschäftsbuchhaltung/Haushalt
Faktorhaus
Berliner Platz 1
2., 3. und 4. OG

Um Termine zu vereinbaren wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, deren Kontaktinformationen auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungsaufforderungen zu finden sind. Für allgemeine Anliegen ist der Bereich Finanzen unter der Rufnummer 0621 504-3020 und -3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail unter der Adresse 2-11@ludwigshafen.de zu erreichen.

Die Stadtkasse ist unter 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.


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