Stellenausschreiben Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister (m/w/d)

Bei der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein (ca. 182.000 Einwohner*innen) ist wegen Ablaufs der Amtszeit der Stelleninhaberin die Stelle der*des hauptamtlichen

Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters (m/w/d)

zum 01.01.2026 neu zu besetzen. Die jetzige Amtsinhaberin steht für die Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. 

Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister wird am

21. September 2025

von den Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen am Rhein für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl).

Erhält kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 12. Oktober 2025 unter den zwei Bewerber*innen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung.

Wählbar ist, wer Deutsche*r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Neben einer beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) ist aufgrund der Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerber*in oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe (Sonderregelung) erforderlich. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung. Diese kann bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Bismarckstr. 25, 67059 Ludwigshafen am Rhein angefordert werden und ist im Internet unter Bekanntmachungen abrufbar.

Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen endet gem. Paragraf 16 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz spätestens am

4. August 2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).

Mit der Abgabe der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den politischen Parteien und Gruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Dieses Einverständnis kann auf eine oder mehrere politische Parteien oder Gruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen an:

Frau Oberbürgermeisterin
Jutta Steinruck
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Kennwort: „Wahl Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister“
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein

Podcast der Stadtverwaltung