Zahlreiche Dienstleistungen zum Aufenthaltsrecht jetzt online verfügbar
04.07.2025
– Formulare und Erklärungen liegen in neun Sprachen vor – Von zu Hause aus Dateien und Nachweise hochladen
Die Stadtverwaltung erweitert im Zuge ihrer fortschreitenden Digitalisierung das online verfügbare Dienstleistungsangebot der Ausländerbehörde deutlich. Ab sofort können zahlreiche Anträge, die das Thema Aufenthaltsrecht und die damit verbundenen Dienstleistungen betreffen, über die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de sowohl direkt ausgefüllt als auch teilweise gestellt werden.
Das ermöglicht den Kund*innen einen einfachen sowie bequemen Zugang vom heimischen Computer zu den einzelnen Services. Gleichzeitig entlastet dies die Verwaltung, weil sich dadurch die Anzahl der Termine für persönliche Vorsprachen erheblich verringern lässt.
Das nun zur Verfügung stehende Digitalangebot umfasst die folgenden Dienstleistungen:
• Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung
• Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit
• Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs
• Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine
• Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
• Niederlassungserlaubnis
• Aufenthalt von EU- und EWR-Bürger*innen sowie deren Familien (auch als Aufenthaltskarte oder daueraufenthaltsrechtliche Bescheinigung bekannt)
Von großem Vorteil ist dabei für die Kund*innen zusätzlich, dass das Online-Angebot die Nutzer*innen detailliert durch die Pflichtfelder der jeweiligen Anträge leitet. Ferner ist es möglich, Dateien – entweder direkt als gescannte Dateien oder über einen QR-Code mittels Smartphone als Bilddatei – hochzuladen.
Die Formulare und die Erklärungen sind zudem in insgesamt neun Sprachen verfügbar: Neben Deutsch gibt es die Informationen auch auf Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch, Serbisch und Arabisch.
Ein weiteres Dienstleistungsplus ist, dass auf dem städtischen Internetportal die thematisch zusammengehörenden Dienstleistungen auf einen Blick nützlich gebündelt werden. Falls die Antragssteller*innen wissen, welches Formular für ihr Bedürfnis das Richtige ist, können sie den entsprechenden Antrag direkt auswählen.
Alternativ dazu können die Nutzer*innen Fragen beantworten, mit denen sich automatisch ermitteln lässt, welcher Antrag für den spezifischen Fall der Richtige ist. Bei einer so komplexen Rechtsmaterie wie dem Ausländerrecht stellt dies eine erhebliche Unterstützung der Kund*innen dar.
Sofern sich die Nutzer*innen mit der BundID angemeldet haben, können sich Kund*innen für Online-Leistungen gegenüber öffentlichen Stellen legitimieren und über ein elektronisches Postfach sicher mit der Ausländerbehörde kommunizieren, Dokumente nachliefern oder Rückfragen beantworten.
Ein solch entsprechendes BundID-Konto lässt sich ebenfalls mit einem elektronischen Aufenthaltstitel erstellen. Die Stadtverwaltung empfiehlt eine solche BundID-Registrierung, weil sie das Stellen und Bearbeiten der Anträge erleichtert sowie beschleunigt.
"Das deutlich erweiterte Online-Angebot beim Aufenthaltsrecht ist ein großer Schritt nach vorne, damit die Kund*innen möglichst bequem und einfach auf die von ihnen benötigten Dienstleistungen zugreifen können", unterstreichen Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck sowie Beigeordneter und Kämmerer Andreas Schwarz. "Zudem erhalten die Nutzer*innen der städtischen Homepage dabei Unterstützung, da sie beispielsweise beim Ausfüllen von Anträgen durch mehrsprachige Auswahlmenüs geleitet werden und sich dadurch gewünschte Formulare schneller ausfindig machen lassen."