Startschuss für Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen
08.08.2024
Das Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen wird offiziell am Donnerstag, 15. August 2024, beginnen. Es ist vorgesehen, diese an ausgewählten Orten durchzuführen, um die Verursacher*innen von ordnungswidrig entsorgtem Abfall ausfindig zu machen und deren Verhalten mit Bußgeldern zu ahnden. Der Einsatz dieser Technik stellt für die Stadtverwaltung eine weitere und neue Möglichkeit dar, den bisherigen Kampf gegen illegale Müllablagerungen nochmals zu verschärfen. Sie geht auf eine Initiative von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zurück.
"Ich bin froh, dass nach einem langen Prozess der Planung und Umsetzung eine neue und, wie ich hoffe, wirksame Maßnahme in unserer Stadt eingeführt werden kann. Uns geht es darum, einerseits Vermüllung im Vorfeld zu verhindern, andererseits aber auch um die Möglichkeit, die Verursacher*innen zur Rechenschaft ziehen zu können", so Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. "Wir konnten für die Umsetzung auf keine Standards zurückgreifen und haben sozusagen Neuland betreten. Sehr viel technische und datenschutzrechtliche Details mussten im Vorfeld geklärt werden, für eine gründliche Vorbereitung haben wir daher Zeit benötigt. Unsere Aufgabe war es, nach einem Weg zu suchen, Datenschutz und das öffentliche Interesse an Ordnung und Sauberkeit in Einklang zu bringen. Und das ist uns auch gelungen. Mein Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben. Bürger*innen haben kein Verständnis dafür, wenn Personen, die sich an keinerlei Regeln halten, unsere Stadt rücksichtslos zumüllen und das nicht einmal Konsequenzen hat, weil uns eindeutige Belege fehlen. Auch für die Mitarbeiter*innen ist es frustrierend, meistens nur im wahrsten Wortsinn hinterherkehren zu können. Das muss sich ändern", betont Steinruck.
Das Konzept für das Pilotprojekt wurde in enger Abstimmung mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz (LfDI), erarbeitet.
"Illegale Müllablagerung macht vielen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Immer wieder treten Kommunen mit dem Wunsch nach Videoüberwachung von Müllcontainern und anderen Müllsammelstellen an meine Behörde heran. Dem müssen wir aus datenschutzrechtlicher Sicht regelmäßig eine klare Absage erteilen. Und das muss aufgrund der Rechtslage im Regelfall auch so bleiben", stellt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, klar: "Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist gesetzlich streng geregelt, denn sie bedeutet immer auch eine Überwachung der übergroßen Mehrheit von unbescholtenen Bürger*innen. Dem Start des Ludwigshafener Konzepts konnten wir aufgrund der sehr besonderen Situation nach intensiver Prüfung und Beratung zustimmen, zumal die Stadt große Anstrengungen zum Schutz der Rechte Unschuldiger unternimmt. Unsere Zustimmung basiert auf mehreren Faktoren: Hier geht es zum einen um die Belastung durch illegale Müllverschmutzung nicht allein an Müllsammelplätzen, sondern in städtischen Wohnbereichen, die konkrete Gefahren für Gesundheit und Umwelt nach sich zieht. Zum zweiten hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit schon zahlreiche mildere Maßnahmen ausprobiert, um das Problem – beispielsweise durch sogenannte Müllsheriffs oder kreative Öffentlichkeitsarbeit – in den Griff zu bekommen. Zum dritten ergreift die Stadt Ludwigshafen anerkannte technisch-organisatorische Maßnahmen, die den datenschutzrechtlichen Eingriff reduzieren. Hierzu zählen die Verpixelung und Schwärzung bestimmter Bereiche des Kamerabildes und die Festlegung klarer Speicherfristen." Prof. Kugelmann weist außerdem auf die Wichtigkeit der Evaluation hin, die begleitend zur Pilotphase stattfindet. "Das Projekt muss seine Wirksamkeit beweisen. Die Ergebnisse der sechsmonatigen Pilotphase werden Grundlage unserer weiteren datenschutzrechtlichen Beurteilung sein. Wir werden die sehr gute Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen fortsetzen und prüfen, ob die mobile Videoüberwachung tatsächlich zu einem effektiven Rückgang der Müllverschmutzung führt und ob die Maßnahmen zum Schutz der unbescholtenen Bürger*innen greifen."
"Mit der mobilen Videoüberwachung haben wir nun eine weitere Möglichkeit, um dem Problem der Vermüllung zu begegnen. In den zurückliegenden Jahren haben wir mit unterschiedlichen Maßnahmen reagiert: Mit Beratungsangeboten, mehrsprachigen Kampagnen, Aufbau eines Abfallvollzugsdienstes, verstärkten Kontrollen, höheren Bußgeldern und nicht zuletzt mit Aufklärungsarbeit in Schulen oder auch unseren Projekten mit engagierten Bürger*innen. Die Zahlen illegaler Ablagerungen sind jedoch leider nach wie vor viel zu hoch, und wir müssen den Druck auf alle jene erhöhen, die zu Lasten der Allgemeinheit ihren Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgen und dann auch noch die Kosten auf die Stadtgemeinschaft abwälzen", so Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt.
Für die mobile Videoüberwachung wurde eigens ein Fahrzeug entsprechend ausgestattet. Es kann flexibel im Stadtgebiet eingesetzt werden. Am Standort des Videoüberwachungsfahrzeugs wird öffentlich und sichtbar auf die Überwachung der betroffenen Örtlichkeit hingewiesen. Die Überwachung der Örtlichkeit erfolgt durchgängig, das heißt, die Kameras zeichnen ununterbrochen auf und können flexibel und nach Bedarf, beispielsweise auch mehrere Tage an einer Stelle, eingesetzt werden.
Das Pilotprojekt zur mobilen Videoüberwachung von illegalen Müllablagerungen wurde 2021 von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck initiiert, federführend bei der Umsetzung und dem Einsatz ist der Bereich Umwelt und Klima. Für ein solches Vorhaben gab und gibt es bis heute deutschlandweit kein Vorbild, entsprechend konnte die Verwaltung auf keine Musterlösung zurückgreifen. Innerhalb enger rechtlicher Grenzen, datenschutzkonform und nur für einen klar definierten Zweck kann die Stadtverwaltung die Videoaufnahmen vornehmen und verwenden.
Für das Konzept wurden mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Zeiträume und Bewertungskriterien für die Pilotphase abgestimmt, woran der Erfolg und die Wirkung des Projekts gemessen werden. Die Dauer des Pilotprojekts ist auf sechs Monate befristet und nach drei Monaten erstellt der Bereich Umwelt und Klima einen Zwischenbericht für jeden überwachten Standort und legt die Auswertungen dem LfDI vor.