Kämmerer Schwarz bringt veränderten Haushaltsentwurf ein
16.06.2025
– Stadtverwaltung will in 2025 rund vier Millionen Euro zusätzlich einsparen – Hebesatz der Grundsteuer zugunsten von Wohnimmobilien angepasst
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen legt einen veränderten Budgetentwurf für das Jahr 2025 vor. Mit der Verbesserung des Ergebnishaushalts um 4,1 Millionen Euro will die Stadt die haushaltslose Zeit bald beenden und die Genehmigung für den Etat des laufenden Jahres erhalten.
Der ursprüngliche Haushaltsentwurf war zuvor von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier global beanstandet und nicht genehmigt worden. Als Reaktion auf die ADD-Beanstandung legt Beigeordneter und Kämmerer Andreas Schwarz am heutigen Montag, 16. Juni 2025, den Stadtratsmitgliedern in einer Sondersitzung den veränderten Haushaltsplan zur Abstimmung vor.
"Die deutlichen Einsparungen in Höhe von mehr als vier Millionen Euro sind das Ergebnis einer großen Kraftanstrengung innerhalb der Verwaltung. Das ist keine Selbstverständlichkeit", erklärte Schwarz am Montag in einem Pressegespräch. Er betonte, dass die Stadt die Einnahmenseite beispielsweise durch erhöhte Eintrittspreise verbessert habe. "Einsparungen in solcher Millionenhöhe sind überhaupt erst durch gemeinsame Kraftanstrengungen der Verwaltung sowie durch Maßnahmen möglich, die dann auch die Bürger*innen unmittelbar spüren", gibt der Beigeordnete zu bedenken.
Auch dass offene Stellen in der Verwaltung durch den nicht bewilligten Stellenplan nicht besetzt werden konnten, führte zu Einsparungen. Gleichzeitig wurden Einnahmen aus Immobilienverkäufen erzielt.
"Eine nachhaltige Entlastung des Ludwigshafener Haushalts sind durch die nun vorgeschlagenen Einsparungen allerdings nicht möglich. Die finanzielle Misere von Städten und Gemeinden mit prekärer Haushaltslage wie Ludwigshafen lässt sich nicht durch solche punktuellen Einsparungen beheben. Deshalb fordern wir mit vielen anderen Kommunen nachdrücklich endlich eine auskömmliche Finanzierung für die Aufgaben, die Bund und Land den Kommunen übertragen haben", betont der Beigeordnete.
Gleichwohl gab er zu bedenken, Ludwigshafen habe in den vergangenen Jahren – unter anderem in konstruktiver Kooperation mit den Fraktionsspitzen des Stadtrats in der Haushaltskonsolidierungskommission – kontinuierlich daran gearbeitet, weitere Sparpotenziale auszuschöpfen. "Im Jahr 2023 konnte der jährliche Fehlbetrag um 5,4 Millionen Euro gesenkt werden und im vergangenen Jahr wurde eine Verbesserung von 3,7 Millionen Euro erreicht", ergänzt Schwarz.
Kaum Finanzspielraum für Kommunen vorhanden
Mit diesen Sparpotenzialen sei Ludwigshafen aber an der Grenze angelangt. "Mit dem buchstäblichen Auspressen der Zitrone sind wir an einem Punkt angelangt, wo diese Möglichkeit des Sparens ausgeschöpft ist, wenn man nicht Hand an die freiwilligen Leistungen legen will, die ohnehin weniger als zehn Prozent des Gesamtetats ausmachen", gibt der Kämmerer zu bedenken.
Wie der Städtetag fordert Schwarz eine größere, gerechtere Teilhabe an den Steuereinnahmen des Staates ein. Kontraproduktiv sei indes die Kabinettsentscheidung zur Senkung der Körperschaftssteuer für Unternehmen ab 2028. "Bereits heute sind die finanziellen Spielräume der Kommunen eng oder kaum vorhanden: Deshalb darf eine milliardenschwere Steuerreform nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Städte müssen handlungsfähig bleiben, um die enormen Aufgaben auch in Zukunft stemmen zu können."
"Haushaltslose Zeit endlich beenden"
Ludwigshafens Kämmerer hofft noch vor der Sommerpause auf die Genehmigung des Haushaltsentwurfs durch die ADD. Damit wäre die sogenannte haushaltslose Zeit beendet und die für das laufenden Haushaltsjahr geplanten Investitionen können zeitnah getätigt werden. Bis zur Haushaltsgenehmigung der ADD muss die Stadtverwaltung weiterhin nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Paragraf 99 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO) agieren. Das bedeutet, dass die Stadt nur Ausgaben vornehmen darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
"Die haushaltslose Zeit, die nun schon wieder seit nahezu einem halben Jahr besteht, ist vor allem sowohl für die kulturelle, freie Szene als auch für Vereine generell eine belastende Phase,
weil die Stadt beispielsweise während diesem Zeitraum keine Zuschüsse an sie auszahlen darf. Wir hoffen, dass die Genehmigung des Haushalts zeitnah erfolgt, um diese Unsicherheit auszuräumen und die Kulturschaffenden sowie die ehrenamtlich Tätigen entsprechend finanziell unterstützen zu können. Aber auch für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung ist es frustrierend, wenn wichtige Projekte auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden müssen", fügt Schwarz hinzu.
Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze vorgesehen
Durch die Grundsteuerreform von Bund und Ländern erfolgte deutschlandweit eine Neubewertung der Grundstücke. Damit die Grundsteuereinnahmen für Ludwigshafen im Zuge der Reform in etwa so hoch sind wie vor der Reform, also einkommensneutral für die Kommune erfolgt, erhöhte die Verwaltung den Hebesatz der Grundsteuer B von 540 auf 817 Prozent.
"Um die dadurch drohende Belastungsverschiebung zu Lasten von Wohnimmobilien und -grundstücken auszugleichen, nutzt die Stadtverwaltung die Ermächtigung durch die rheinland-pfälzische Gesetzgebung unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und anderweitig genutzte Grundstücke anzusetzen. Durch die differenzierten Hebesätze möchte Ludwigshafen die Grundsteuerlast fürs Wohnen gerechter gestalten", unterstreicht Kämmerer Schwarz.
Die neue Grundsteuerregelung unterscheidet bei den sogenannten Grundsteuerarten Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens. Innerhalb der Grundsteuer B wird genauer differenziert, ob es sich beispielsweise um Wohnnutzung oder um andere Zwecke handelt. Für Grundstücke und Immobilien, die überwiegend fürs Wohnen beziehungsweise Wohnungen genutzt werden, soll für die Grundsteuer B künftig ein Hebesatz von 647 Prozent anfallen. Für anderweitig genutzte Grundstücke liegt der Hebesatz künftig bei 1293 Prozent.
Stimmt die Mehrheit des Stadtrats den differenzierten Grundsteuersätzen zu, wird die Steuerverwaltung die angepassten Bescheide voraussichtlich im dritten Quartal an die Eigentümer*innen verschicken. Für die Änderung muss die Verwaltung insgesamt rund 60.000 Bescheide versenden.
"Nicht nur aufgrund der schieren Anzahl der zu verschickenden Bescheide, sondern auch wegen der zu erwartenden Rückfragen und Einsprüche der Bürger*innen wird die Arbeitsbelastung der damit befassten Mitarbeiter*innen in den kommenden Wochen und Monaten vermutlich stark zunehmen", sagt Schwarz. Er appellierte gleichzeitig an die Grundstückseigentümer*innen die Zahlung der Grundsteuer nicht einzustellen beziehungsweise die Einzugsermächtigungen nicht zu widerrufen, da die Steuerpflicht weiterhin bestehe, wenngleich sich die zu zahlenden Beträge ändern würden.