Ganztagsförderung für Grundschulkinder

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in ganz Deutschland ein neuer Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder.

Kinder ab der 1. Klasse haben – zusätzlich zum Unterricht – Anspruch auf ein ergänzendes Betreuungs- und Förderangebot an fünf Tagen pro Woche, täglich acht Stunden. Dieser Anspruch gilt auch in den Oster-, Sommer- und Herbstferien. Das erklärte Ziel der Stadt ist es, allen Kindern einen Betreuungsplatz zu ermöglichen und die Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Für Familien in Ludwigshafen bedeutet dies: Mehr Verlässlichkeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bessere Bildungs- und Teilhabechancen für die Kinder. Unabhängig von der Herkunft. Eltern in Ludwigshafen können zwischen Ganztagsgrundschule (GTSA), Betreuender Grundschule (BGS, künftig BGS Plus) und Hort wählen.
 

Häufig gestellte Fragen

  • 1. Was ändert sich im Schuljahr 2026/27 durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)?
    • Rechtsanspruch besteht auf ganztägige Betreuung für Grundschüler*innen der Klasse 1 ab dem 1. August 2026
    • Betreuung von Montag bis Freitag, acht Stunden täglich inkl. Unterricht
    • Das gilt auch in den Ferien (max. vier Wochen Schließzeit)

    Erläuterung:
    Mit dem neuen Rechtsanspruch haben Eltern ab dem Schuljahr 2026/27 – also ab dem 1. August 2026 - die Sicherheit, dass ihr Kind in Klasse 1 ganztägig betreut wird – sowohl an Schultagen als auch in den Ferien (mit bis zu vier Wochen Schließzeit). Der tägliche Betreuungsumfang beträgt (mindestens) acht Stunden und schließt den regulären Unterricht am Vormittag mit ein. Das bedeutet: Nach dem Unterricht stehen in der Regel noch drei bis vier Stunden für Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, pädagogische Angebote und vielfältige Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Die Betreuung ist auch über die Ferienzeit hinweg zuverlässig zu gewährleisten.
     

  • 2. Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?

    Es gibt drei Betreuungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Zeiten, Ferienregelungen und Kosten:

    Ganztagsgrundschule (GTSA)

    • Montag bis Donerstag: 7 bis 16 Uhr
    • Kostenfrei (Mittagessen kostet)
    • Anmeldung bis 15. März bei der Schule
    • Ergänzende Betreuung (Freitag 14 bzw. 16 Uhr) ist kostenpflichtig und muss über Anmeldeportal der Stadt separat angemeldet werden
    • Keine eigene Ferienbetreuung. Muss separat gebucht werden

    Erläuterung:
    Die GTSA ist eine kostenfreie Schulform, die schulische und pädagogische Angebote eng verzahnt. Kinder bleiben den ganzen Tag in ihrer Lerngruppe und arbeiten sowohl vormittags als auch nachmittags mit vertrautem Personal. Der Schwerpunkt liegt hier auf Lernzeit, gemeinsamer Mittagsgestaltung, AGs etc. Für berufstätige Eltern wichtig: Die GTS bietet keine “eigene” Ferienbetreuung. Bei Bedarf können sie jedoch eine (kostenpflichtige) Ferienbetreuung mit separater Anmeldung buchen, siehe hierzu auch Frage 10.

    Betreuende Grundschule Plus / Betreuende Grundschule

    • Kurzes Modell: Montag bis Freitag, 7 bis 14 Uhr
    • Langes Modell: Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr
    • Mittagessen (kostet, Teilnahme optional)
    • Anmeldung bis 15. März über die Stadt. Kostenpflichtig.
    • Ferienbetreuung in Ostern, Sommer, Herbst mit eigener Anmeldung. Kostenpflichtig.

    Erläuterung:
    Die BGS Plus orientiert sich an den Bedarfen der Eltern. Sie können zwischen kürzerer und längerer Betreuung wählen, wobei das lange Modell den Rechtsanspruch erfüllt. Die BGS Plus bietet eine Kombination von schulnaher Betreuung mit pädagogischen Zusatzangeboten. Für eine Betreuung in den Ferien entstehen zusätzliche Kosten. Sie muss separat gebucht werden. 

    Hort

    • Montag bis Freitag: 7 bis 16 Uhr inklusive aller Ferien
    • Einkommensabhängige Gebühren (Mittagessen verpflichtend)
    • Jährliche Anmeldung über Kita-Portal oder Träger

    Erläuterung:
    Horte bieten die umfangreichste Betreuung. Sowohl während der Schulzeit als auch in allen Ferien. Sie arbeiten mit ausgebildeten Erzieher*innen, haben in der Regel eigene Räume und feste Gruppenstrukturen. Der Hort eignet sich besonders für Eltern, die ganzjährig eine Vollzeitbetreuung benötigen und Wert auf konstante Bezugspersonen legen. Die Plätze sind begrenzt und es ist kein Ausbau mehr geplant.

    Übersicht

    BetreuungsformZeitenFerienregelungKosten
    Ganztagsgrundschule (GTSA)Montag bis Donnerstag: 7 bis 16 Uhr,
    Freitag bis 14
    oder 16 Uhr
     
    Oster-, Sommer-, Herbstferien je 8 bis 16 Uhr – nur mit gesonderter Anmeldung, kostenpflichtigKostenfrei
    (Mittagessen extra, falls gewünscht)
    Freitag 14 bis 16 Uhr kostet
     
    Betreuende Grundschule Plus (BGS Plus)
     
    Kurzes Modell:
    Montag bis Freitag: 7 bis 14 Uhr
    Langes Modell:
    Montag bis Freitag: 7 bis 16 Uhr (Rechtsanspruch nur hier)
     

    Oster-, Sommer-, Herbstferien je 8 bis 16 Uhr.

    Mit gesonderter Anmeldung, kostenpflichtig
     

    Beitrag unter Hort-Niveau. (Mittagessen extra, falls gewünscht)
     
    HortMontag bis Frreitag: 7 bis 16 UhrFerienbetreuung in den Gebühren enthalteneinkommensabhängig, Mittagessen verpflichtend und inklusive
  • 3. Gibt es eine Platzgarantie?
    • Ja. Im Schuljahr 2026/27 zunächst für Klasse 1 (bis Schuljahr 29/30 nach und nach für alle Klassen)
    • Klasse zwei bis vier: Aufnahme nur, wenn Plätze frei sind
    • Gilt auch für die Ferienbetreuung

    Erläuterung:
    Die Platzgarantie – auch für die Ferien - gilt stufenweise ab 2026 - zunächst nur für Erstklässler, dann immer für die neu hinzukommenden Jahrgänge. Das heißt: Wenn z. B. 2027 ein Kind in die 3. Klasse kommt und keinen Rechtsanspruch hat, hängt die Aufnahme von vorhandenen Kapazitäten ab. Es werden Wartelisten geführt. Eltern sollten daher auch ohne Anspruch auf Platzgarantie möglichst frühzeitig anmelden.

     

  • 4. Welche Kosten entstehen für Eltern?
    • Ganztagsschule (GTSA): beitragsfrei, nur Mittagessen kostenpflichtig
    • BGS / BGS Plus: Elternbeitrag (geplant unter Hortniveau), Mittagessen zusätzlich
    • Hort: Elternbeitrag, Mittagessen verpflichtend
    • Beiträge: einkommensabhängig gestaffelt, mit möglichen Ermäßigungen oder Befreiungen

    Erläuterung:
    Die Kosten für die Betreuung richten sich nach der gewählten Betreuungsform und wahrscheinlich auch nach dem Einkommen der Eltern. Für die Angebote der Ganztagsschule (GTSA) fallen keine Beiträge an, lediglich das Mittagessen muss bezahlt werden und - falls gewünscht - die Betreuung Freitags von 14 bis 16 Uhr. In den Modellen BGS und BGS Plus wird ein Elternbeitrag erhoben, der unter den bisherigen Hortgebühren liegen soll; auch hier kommen die Kosten für das Mittagessen hinzu. Im Hort besteht ebenfalls ein Elternbeitrag, das Mittagessen ist dort verpflichtend. Die Stadt Ludwigshafen legt die genauen Beiträge sowie mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen für die BGS Plus per Satzung fest – dies steht aktuell noch aus. Grundsätzlich ist geplant, die Kosten nach Einkommen zu staffeln und so sozial verträglich zu gestalten. Damit soll gewährleistet werden, dass die ganztägige Betreuung für alle Familien erschwinglich bleibt.
     

  • 5. Gibt es Mittagessen?
    • Ja. Übergangslösungen wie Lunchpakete sind möglich.
    • GTSA und BGS Plus: Verzicht auf das Mittagessen ist möglich, das Angebot steht aber allen Kindern offen.
    • Horte: Das Mittagessen ist fester Bestandteil des Betreuungsangebots

    Erläuterung:
    Ein warmes, ausgewogenes Mittagessen ist ein wichtiger Bestandteil der Ganztagsförderung. Wo noch keine Mensa vorhanden ist, wird mit Übergangslösungen gearbeitet. Mittelfristig sollen an allen Schulen Mensa- oder Ausgabeküchen entstehen, um eine gesunde Essensversorgung sicherzustellen. Eltern werden rechtzeitig informiert, welche Optionen an der jeweiligen Schule zur Verfügung stehen.

  • 6. Wer betreut die Kinder am Nachmittag?
    • GTSA: Lehrkräfte & qualifizierte Betreuungskräfte
    • BGS Plus: städtische Betreuungskräfte & pädagogische Fachkräfte
    • Hort: ausgebildete Erzieher*innen & Fachpersonal

    Erläuterung:
    Die Zusammensetzung der Teams variiert je nach Betreuungsform. Die Stadt Ludwigshafen baut die Personalausstattung aus, um mehr pädagogische Fachkräfte einzusetzen. Ziel ist es, multiprofessionelle Teams zu etablieren, die sowohl schulische Förderung als auch Freizeitgestaltung abdecken.
     

  • 7. Was bietet die Nachmittagsbetreuung der BGS Plus?
    • Mitbestimmung durch Berücksichtigung der Kinderinteressen
    • Betreuung mit Lernförderung und Hausaufgabenhilfe
    • Sport, Bewegung, kreative und kulturelle Angebote
    • Förderung sozialer Kompetenzen, Sprach- und Medienbildung
    • Einschränkungen möglich (z.B. durch Personal- oder Platzmangel)

    Erläuterung:
    Am Nachmittag bietet die BGS Plus ein abwechslungsreiches Programm, das sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder orientiert. Dazu gehören Unterstützung bei den Hausaufgaben, Lernförderung, Sport und Bewegung, kreative Angebote wie Musik und Theater sowie Projekte zur Medienbildung und zur Förderung sozialer Kompetenzen. Die Kinder können sich aktiv beteiligen und ihre Wünsche einbringen.
    Zum Start des neuen Rechtsanspruchs kann es zu Engpässen kommen (z.B. durch wegen Platzmangel oder fehlendem Personal). Die Stadt arbeitet daran, die Angebote und die Betreuung weiter auszubauen, damit möglichst viele Kinder von der Nachmittagsbetreuung profitieren können – die Qualität der Angebote steht weiterhin im Fokus.
     

  • 8. Wie läuft die Anmeldung für die BGS Plus?
    • Anmeldefrist: 1. Januar bis 15. März
    • Der Rechtsanspruch für jeweils nächste Schuljahr kann von den Eltern nur bei fristgerechter Anmeldung geltend gemacht werden.
    • Onlineformular: Online Anmeldung BGS Plus
    • Anmeldung gilt für die Dauer der Grundschulzeit, maximal 4 Jahre. Kann jederzeit gekündigt werden.
    • Ferienbetreuung erfordert eine extra Anmeldung. Jedes Jahr. Siehe Frage 10

    Erläuterung:
    Mit einer Anmeldebestätigung sind die Kinder für die gesamte Grundschulzeit angemeldet – eine jährliche Anmeldung entfällt damit. Eine Kündigung ist immer möglich. Beachten Sie: Die Ferienbetreuung muss weiterhin jährlich beantragt werden.
     

  • 9. Was ist der Unterschied zwischen BGS und BGS Plus?
    • BGS Plus: Neues Angebot ab 2026/27, Betreuung 7 bis 16 Uhr und zusätzlicher Ferienbetreuung gegen Gebühr.
    • BGS Plus ersetzt die Betreuende Grundschule BGS (alt)

    Erläuterung:
    Die “Betreuende Grundschule” (BGS) war das bisherige Modell, das schon vor dem Ganztagsförderungsgesetz bestand. Es bot verlässliche Betreuung ergänzend zum Unterricht und enthielt keine umfassende Ferienbetreuung und pädagogische Betreuung. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz hat die Stadt Ludwigshafen dieses Modell weiterentwickelt und in BGS Plus überführt: Dieses neue Angebot sichert Betreuung an fünf Tagen pro Woche von 7 bis 16 Uhr und damit mehr, als die gesetzlich geforderte Ganztagsdauer. Zusätzlich können Eltern für ihr Kind eine Ferienbetreuung (Ostern, Sommer, Herbst) optional, gegen Gebühr und mit gesonderter Anmeldung buchen.
    Damit steht BGS Plus klar in der Tradition der alten BGS, erfüllt aber nun sämtliche Anforderungen des neuen Rechtsanspruchs und bietet mehr Zeit, mehr pädagogische Angebote und erweiterte Unterstützung für berufstätige Eltern.
     

  • 10. Was ist in den Ferien?
    • In den Oster-, Sommer- und Herbstferien findet Ferienbetreuung statt
    • Anmeldung und Kosten variiere, je nach Betreuungsform
    • Anmeldung auch nur für Ferien möglich.

    Erläuterung:
    In den Ferien besteht grundsätzlich Anspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Unabhängig davon, ob eine Betreuung während der Schulzeit in Anspruch genommen wird oder nicht. Die konkrete Ausgestaltung und die Kosten können je nach Betreuungsform variieren. An Ganztagsgrundschulen (GTSA) und der Btreuenden Grundschule Plus (BGS Plus) gibt es eine Ferienbetreuung in den Oster-, sommer- und Herbstferien jeweils von 8 bis 16 Uhr - mit Anmeldung und kostenpflichtig. Im Hort ist die Ferienbetreuung (außer Schließzeit) bereits im Beitrag enthalten. Aktuell ist davon auszugehen, dass für die Ferienzeiten auch weiterhin bewährte Angebote von freien Trägern sowie der Stadt zur Verfügung stehen, beispielsweise die Stadtranderholung "Stre & Co“.
     

  • 11. Was ist mit Brückentagen?
    • An Brückentagen findet keine Betreuung statt

    Erläuterung:
    Nach aktuellem Stand soll die Schließzeit in den Winterferien und an den Schultagen nach Feiertagen, also an den sogenannten Brückentagen, von der Betreuung ausgenommen werden.
     

  • 12. An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

    Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen an ganztag@ludwigshafen.de damit wir Ihnen weiterhelfen können. Damit unterstützen Sie uns auch darin, die “Häufigen Fragen” zu erweitern.
     


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