Stichwahl

Alle Informationen rund um die Stichwahl am 12. Oktober 2025

Wann findet die Stichwahl statt?

Die notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 12. Oktober 2025. Eine Stichwahl ist notwendig, da kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Stichwahl sind auf dem Stimmzettel die beiden Bewerber*innen in der Reihenfolge der bei der ersten Wahl erreichten Stimmenanzahl aufgeführt. Die Wahlbenachrichtigung zeigt beide Wahltermine auf. Für die Stichwahl gibt es keine neue/gesonderte Wahlbenachrichtigung.

 

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten/ Ich finde meine Wahlbenachrichtigung nicht?

Auch bei der Stichwahl müssen Sie sich, um an der Urnenwahl teilnehmen zu können, lediglich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) ausweisen können.

Sollte eine Wahlbenachrichtigung vorhanden sein, kann diese gerne mitgebracht werden. 

Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl auf. Es gibt hierfür keine neue/gesonderte Wahlbenachrichtigung. Die versendete Wahlbenachrichtigung gilt sowohl zur Wahl am 21. September als auch zur Wahl bei einer möglichen Stichwahl am 12. Oktober 2025.
 

Wie kann ich an der Urnenwahl teilnehmen?

Die Stimmbezirke sind am Tag der Stichwahl in den gleichen Wahlgebäuden eingerichtet, wie zur Wahl der hauptamtlichen Oberbürgermeisterin/des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein am 21. September 2025. Gegebenenfalls ändern sich die Wege innerhalb des Wahlgebäudes. 

Es ist erforderlich, sich auch bei der Stichwahl mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) ausweisen zu können.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
 

Ich habe am 21. September 2025 im Wahllokal gewählt, kann ich trotzdem Briefwahl für die Stichwahl beantragen?

Auch wenn im Wahllokal gewählt worden ist, kann für die Stichwahl ein Briefwahlantrag gestellt werden.

Habe ich schon Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt? / Wie kann ich einen Wahlschein (Briefwahl) für die Stichwahl beantragen?

Wer Briefwahl für die Wahl am 21. September 2025 online beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch, es sei denn, es wurde explizit auf die Zusendung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl verzichtet. 

Wenn im Vordruck "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) das Feld für die Stichwahl angekreuzt wurde, erfolgt der Versand der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch.

Wer Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragt und einen expliziten Wunsch geäußert hat, erhält die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ebenfalls automatisch.

Sollten Wahlberechtigte dennoch unsicher sein, ob sie bereits Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, können sie telefonisch unter der Rufnummer 0621 504-3848 nachfragen.
 

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Briefwahl für die Stichwahl zu beantragen:

  • Online
  • Scan des personalisierten QR Codes auf Wahlbenachrichtigung
  • Schriftlich per Post (Wahlbenachrichtigung oder Schreiben mit personenbezogenen Daten des*der Antragsteller*in)
  • Persönlich im Briefwahlbüro (Kaiser-Wilhelm-Straße 39a)
  • E-Mail
  • Telefax

Online

Von Dienstag, 23. September 2025, bis Dienstag, 7. Oktober 2025, 12 Uhr, können über den Online-Antrag Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Scan des personalisierten QR Codes auf der Wahlbenachrichtigung

Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt Nutzer*innen von mobilen Endgeräten direkt zu einem teilweise personalisierten Online-Antrag, in dem nur einige Daten ergänzt werden müssen (Nutzungszeitraum siehe Hinweis unter online Antragsmöglichkeit).

Schriftlich per Post (Wahlbenachrichtigung oder Schreiben mit personenbezogenen Daten des*der Antragsteller*in)

Die Rückseite Wahlbenachrichtigung ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an die Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, 67059 Ludwigshafen oder Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen zu adressieren.

Des Weiteren können formlose Schreiben mit personenbezogenen Daten des*der Antragsteller*in an die Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, 67059 Ludwigshafen oder Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen adressiert werden. Wichtig ist die Angabe von Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie der vollständigen Meldeadresse. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden.
 

Persönlich im Briefwahlbüro (Kaiser-Wilhelm-Straße 39a)

Das Briefwahlbüro im Pfalzbau ist von Montag, 29. September 2025, bis Donnerstag, 2. Oktober 2025, und in der darauffolgenden Woche von Montag, 6., bis Freitag, 10. Oktober 2025, geöffnet.

Öffnungszeiten:
Mo bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag, Mitwoch: 13 bis 16 Uhr 
Donerstag:  13 bis 18 Uhr

Am Freitag vor der Stichwahl, also am Freitag, 10. Oktober 2025, ist das Briefwahlbüro von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr geöffnet. 
 

E-Mail

Antragsteller*innen können zudem per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de Briefwahlunterlagen beantragen. Dabei sind zwingend folgende Daten anzugeben:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Vollständige Meldeadresse
  • Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift bereits jetzt angegeben werden.
     

Telefax

Per Fax an 0621 504-3822 können ebenso Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist rechtlich ausgeschlossen.

Was passiert mit meinem Briefwahlantrag?

Nach dem Eingang des Antrages und Vorliegen des Stimmzettels (ca. 25. September 2025) beim Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen innerhalb von 3 bis 5 Werktagen an die Adresse der wahlberechtigten Person in Ludwigshafen verschickt. Wer möchte, kann sich die Unterlagen auch an eine abweichende Versandanschrift schicken lassen. In diesem Fall informiert das Briefwahlbüro die Wahlberechtigten mit einem zusätzlichen Schreiben an die Meldeadresse in Ludwigshafen, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versandt wurden. Durch diese Information soll ein Missbrauch ausgeschlossen werden.

Gemäß Paragraf 19 Absatz 5 Satz 4 der Kommunalwahlordnung übersendet die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen durch Luftpost, wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn dieses sonst geboten scheint.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab 26. September 2025.
 

Bis wann kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro endet am Freitag, 10 Oktober 2025, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei nicht persönlicher Beantragung sind die Postlaufzeiten zu beachten.

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht bis zum Dienstag, 7. Oktober 2025, bis 12 Uhr. 

Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 12. Oktober 2025, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) stellen. 

Bis wann müssen die Wahlbriefe bei der Stadtverwaltung vorliegen?

Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) vorliegen (am Wahlsonntag ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet) oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Damit die Briefwahlunterlagen die Stadtverwaltung fristgerecht erreichen, muss der Versand rechtzeitig vorher unter Beachtung der Laufzeiten der Briefzustellung erfolgen. 

Wo können Briefwahlunterlagen nicht abgegeben werden?

In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen. Auch in den Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen dürfen Briefwahlunterlagen nicht entgegengenommen werden. 

Sehr wichtig

Im Gegensatz zur diesjährigen Bundestagswahl können gemäß Paragraf 14 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz, Personen die einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen haben, ausschließlich im Wege der Briefwahl an der OB-Wahl teilnehmen. Das bedeutet: Es ist nicht möglich, mit Hilfe des Wahlscheins am Wahlsonntag im Wahlraum seine Stimme abzugeben.

Wie setzen sich die Briefwahlunterlagen zusammen?

Für die Stichwahl der hauptamtlichen Oberbürgermeisterin/des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein werden zugesendet:

  • Wahlschein (weiß)
  • Wahlbriefumschlag (orangefarben)
  • Stimmzettelumschlag (blau)
  • Merkblatt zur Briefwahl
  • Stimmzettel
     

Wie kann ich jemanden bevollmächtigen meine Briefwahlunterlagen abzuholen?

Zur Abholung der Briefwahlunterlagen muss eine Vollmacht erteilt werden. Grundsätzlich kann dazu die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann selbst eine Vollmacht ausstellen. Sie muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt sowie Anschrift (Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) der wahlberechtigten Person. 

Außerdem muss die Vollmacht einen Hinweis enthalten, dass die mit der Abholung betraute Person berechtigt ist, den Wahlschein und die Wahlunterlagen für die Stichwahl entgegenzunehmen. Die Vollmacht muss vom Wahlberechtigten unterschrieben sein.

Zusätzlich zu dieser Vollmacht muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Ausweis mitbringen und erklären, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertritt. Eine Vollmacht kann Personen erteilt werden, die mindestens 16 Jahre ist.

 

Wie wähle ich bei der Briefwahl?

Sehr wichtig! In der unteren Hälfte des Wahlscheins "Versicherung des Eides“ wird angegeben, dass persönlich oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des*der Wähler*in gewählt wurde. 

Dies ist mit einer Unterschrift zu bestätigen, ohne diese Unterschrift ist die Stimmabgabe für die Briefwahl ungültig.

 

Bis wann muss ich auf bereits beantragte, jedoch bislang nicht zugegangene Briefwahlunterlagen aufmerksam machen?

Ist der Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen schon vor mindestens fünf Tagen beantragt worden, aber bis Donnerstag, 9. Oktober 2025, noch nicht zugegangen, sollte schnellst möglich beim Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) neue Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies am besten vor Ort, um auch direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an. 

Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen hat, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, 11. Oktober 2025, um 12 Uhr ab.

Sehr wichtig: Im Gegensatz zur diesjährigen Bundestagswahl können gemäß Paragraf 14 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz, Personen die einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen haben, ausschließlich im Wege der Briefwahl an der OB-Wahl teilnehmen. Das bedeutet: Es ist nicht möglich, mit Hilfe des Wahlscheins am Wahlsonntag im Wahlraum seine Stimme abzugeben.


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Projektteam Wahlen


 

E-Mail: briefwahl@ludwigshafen.de
Telefon: 0621 504-3848


Podcast der Stadtverwaltung