Hund nicht angeleint – KVD ahndet Verstöße
30.04.2025
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) ist Dienstagnacht, 29. April 2025, bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht in der Bismarckstraße eingeschritten.
Die Einsatzkräfte sahen während ihres Streifgangs gegen 23 Uhr, dass ein Hund ohne Leine durch die Straße lief und auch nicht den Rufen seines Besitzers folgte. Von der KVD-Streife auf den Verstoß angesprochen, gab der 44-Jährige an, überhaupt keine Leine zu besitzen. Auf Nachfrage erklärte der Mann zudem, dass er für den Hund keine Hundesteuer entrichte. Die Einsatzkräfte forderten den Hundebesitzer auf, seinen Verpflichtungen umgehend nachzukommen. Nach dem Informations-
gespräch zeigte sich der Mann einsichtig.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hundebesitzer*innen gemäß Paragraf 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (GAVO) verpflichtet sind, ihre Tiere in diesen Bereichen und den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen – außerhalb der ausgewiesenen Hundeauslaufzonen – anzuleinen.
Halter*innen und Führer*innen von Hunden sind verpflichtet, öffentliche Anlagen sowie Gehflächen von öffentlichen Straßen sauber zu halten und durch ihre Tiere verursachte Verunreinigungen zu beseitigen. Zudem müssen Hundehalter*innen im Ludwigshafener Stadtgebiet grundsätzlich eine Hundesteuer entrichten.