Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen für Amtsbezirk Ludwigshafen

26.08.2024

Wer seinen Alltag aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr selbst bewältigen kann, bekommt im Ernstfall einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite. Betreuer*innen müssen oft weitreichende Entscheidungen im Sinne ihrer Klient*innen treffen. Es gibt Berufsbetreuer*innen, aber auch ehrenamtlich tätige Betreuer*innen. Die Betreuungsbehörde der Stadt Ludwigshafen ist fortlaufend auf der Suche nach Menschen, die eine solche Aufgabe übernehmen. Da im Amtsbezirk Ludwigshafen in den nächsten Jahren einige Berufsbetreuer*innen in den Ruhestand wechseln werden, sucht das Sozialdezernat bereits jetzt neue Berufsbetreuer*innen.

Die Tätigkeit einer*s Berufsbetreuer*in umfasst im Wesentlichen das Übernehmen rechtlicher Angelegenheiten für volljährige Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihre rechtlichen Belange nicht mehr selbst besorgen können. Das kann bei psychischen Erkrankungen sowie bei geistigen und seelischen Behinderungen oder körperlicher Beeinträchtigung der Fall sein. Wenn bei dem zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuung angeregt wird, kommt die Betreuungsbehörde der Stadt Ludwigshafen im Sozialdezernat ins Spiel. Sie erhält dann den Auftrag, den Sachverhalt zu prüfen und bei Bedarf einen Betreuer oder eine Betreuerin vorzuschlagen. 

"Manche der Betroffenen sind beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung mit der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten überfordert, andere benötigen wegen einer Behinderung umfangreiche Unterstützung bei der Regelung ihrer notwendigen gesundheitlichen Versorgung. Dann muss die*der Betreuer*in vor allem Fragen in der Gesundheitsfürsorge klären", erläutert Uli Keinath, Leiter der Betreuungsbehörde.
 
Bewerbungsunterlagen können jederzeit an die Betreuungsbehörde per E-Mail gesendet werden an betreuungsbehoerde@ludwigshafen.de. Berufsbetreuer*innen müssen folgende Qualifikationen vorweisen können: Studium der Sozialpädagogik beziehungsweise Sozialen Arbeit oder die Befähigung zum Richteramt. Die erforderliche Sachkunde kann jedoch auch durch die Vorlage von Zeugnissen über den erfolgreichen Abschluss von sogenannten Sachkundelehrgängen (siehe Betreuerregistrierungsverordnung, elf Module, Infos beispielsweise auf www.lexikon-betreuungsrecht.de) nachgewiesen werden.

 


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