Wildpinkler auf Platanenhain gestellt

12.06.2024

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am gestrigen Dienstagabend, 11. Juni 2024, einen Wildpinkler am Platanenhain gestellt. Den Einsatzkräften war gegen 18.15 Uhr der 50-Jährige aufgefallen, als er seinem Bedürfnis dort freien Lauf ließ und damit gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen verstieß. Die KVD-Beamten nahmen die Personalien des Mannes auf und führten mit ihm ein Informationsgespräch.

Bereits am Dienstagabend, 4. Juni 2024, der vergangenen Woche hatten die Einsatzkräfte einen Mann ertappt, der gegen 19 Uhr an das KVD-Dienstgebäude in der Bismarckstraße urinierte. Der 31-Jährige konnte sich zunächst lediglich mit dem Dienstausweis seines Arbeitgebers ausweisen und gab dabei eine falsche Wohnadresse an.

Der Bereich Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass die Verrichtung der Notdurft auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen außerhalb von dafür vorgesehen Toilettenanlagen ebenso eine Ordnungswidrigkeit ist, wie das Angeben falscher Personalien. Beides sind Vergehen, die im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geahndet werden.

 

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