Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden verteilt
22.01.2025
Ab sofort werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, verteilt.
Wähler*innen, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend unter der Rufnummer 0621 504-3848 oder per E-Mail an wahlbenachrichtigung@ludwigshafen.de mit dem Projektteam Wahlen in Verbindung setzen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht zum einen das Wahllokal, in dem man am Wahlsonntag vor Ort seine Stimme abgeben kann. Zum anderen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag für die Teilnahme an der Briefwahl zu finden. Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt Nutzer*innen von Smartphones direkt zu einem bereits personalisierten Online-Antrag.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch eine Vollmacht, falls man seine Briefwahlunterlagen durch Dritte abholen lassen möchte. Wenn also ein Familienmitglied oder ein*e Nachbar*in ohnehin zum Briefwahlbüro geht, um dort Unterlagen abzuholen, kann man sich seine Unterlagen mitbringen lassen, wenn man die Vollmacht entsprechend ausfüllt.
Egal ob im Wahllokal am Wahlsonntag oder im Briefwahlbüro: Der Personalausweis oder der Reisepass muss immer mitgebracht werden, damit die Wahlhelfer*innen sicherstellen können, dass nur die Personen wählen, die auch wahlberechtigt sind. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht dabei hat, darf trotzdem wählen, wenn über eines der Ausweisdokumente die Identität des Wahlberechtigten zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, und die Person im Wähler*innenverzeichnis steht.