Sachbearbeitung für BAföG künftig im Sozialdezernat
26.06.2025
Menschen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler*innen beantragen möchten, finden ihre Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung ab 1. Juli 2025 im Sozialdezernat. Dies gilt ebenso für Anträge auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – umgangssprachlich auch als "Meister-BAföG" bekannt.
Die Zuständigkeit für beide Förderbereiche liegt künftig bei der Abteilung Grundsicherung und Bildungsförderungsleistungen im Stadthaus Nord, Europaplatz 1. Bisher war das Stadtjugendamt im Stadthaus Westendstraße für diese Aufgaben verantwortlich.
Mit dieser organisatorischen Veränderung konzentriert die Stadtverwaltung im Sozialdezernat die Bearbeitung von Leistungen rund um die Themen Bildung und Teilhabe. Darunter versteht man staatliche Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Sie sollen dazu beitragen, dass alle Kinder – unabhängig vom Einkommen der Eltern – gleichberechtigt an Bildung und sozialen Angeboten teilnehmen können. Dazu zählen unter anderem Zuschüsse für Klassenfahrten und Schulausflüge, Schulmaterialien, Mittagessen in Schule oder Kita, Lernförderung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.