OB-Wahl am 21. September 2025: Wahlausschuss lässt vier Bewerber*innen zu
05.08.2025
Der Wahlausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat bei seiner Sitzung am heutigen Dienstag, 5. August 2025, vier Kandidat*innen für die OB-Wahl am 21. September 2025 zugelassen.
Zur Wahl antreten können somit die folgenden Wahlvorschläge Prof. Dr. Klaus Blettner, Wahlvorschlag von CDU und Freien Wählern, Jens Peter Gotter, Wahlvorschlag der SPD, Michaela Schneider-Wettstein, Wahlvorschlag Volt Deutschland, sowie Martin Wegner als Einzelkandidat.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge in der öffentlichen Bekanntmachung sowie auf dem Stimmzettel ergibt sich bei Kandidat*innen, die von im Stadtrat vertretenen Parteien vorgeschlagen werden, nach deren bei der letzten Kommunalwahl erreichten Stimmenzahl. Die übrigen Wahlvorschläge folgen nach der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen der Bewerber*innen.
122.000 Menschen wahlberechtigt
Zur OB-Wahl am 21. September sind rund 122.000 Wahlberechtigte in Ludwigshafen. Wahlberechtigt sind bei einer OB-Wahl alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Ludwigshafen am Rhein eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der OB-Wahl haben Wahlberechtigte eine Stimme.
Eine eventuelle notwendige Stichwahl ist für Sonntag, 12. Oktober 2025, terminiert. Eine Stichwahl ist dann notwendig, wenn bei der Wahl am 21. September kein*e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. In die Stichwahl kommen die beiden Bewerber*innen, die bei der Wahl am 21. September die meisten Stimmen erreicht haben.