Neuerungen beim digitalen Handwerkerparkausweis: Vereinfachte Beantragung und neue Anhängerrichtlinie ab Oktober
23.09.2025
Seit 2008 gibt es den Handwerkerparkausweis (HWPA) in der Metropolregion Rhein-Neckar und seit dem Jahr 2024 auch in digitaler Form. Seit Anfang September 2025 steht nun ein optimierter und benutzerfreundlicher digitaler Antrag zur Verfügung. Handwerksbetriebe können ihre Ausnahmegenehmigungen ab sofort noch einfacher beantragen und selbständig verwalten.
Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Jahr und ist mit der Beantragung für zwölf Monate gültig. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen hinterlegt werden, jedoch kann der Ausweis nur einzeln genutzt werden. Die Beantragung für den Handwerkerparkausweis erfolgt digital über die Straßenverkehrsbehörde am jeweiligen Unternehmenssitz. Der Ausweis wird im sogenannten Print-at-home-Verfahren selbst durch die Antragsteller*innen erzeugt und im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt. Das bedeutet, dass der digitale Ausdruck die frühere Berechtigung in Kartenform mit Dienstsiegel ersetzt.
Künftig werden die Kennzeichen für Anhänger direkt auf dem Handwerkerparkausweis erfasst. Der bisherige Zusatz "+Zug" entfällt. Das bedeutet, der HWPA liegt weiterhin im Zugfahrzeug. Befindet sich allerdings nur der Anhänger vor Ort, kann über dessen Nummernschild digital geprüft werden, ob ein gültiger HWPA besteht. Die neue Anhängerrichtlinie gilt ab 1. Oktober 2025.
Informationen zum Handwerkerparkausweis
Beantragen können die Ausnahmegenehmigung Betriebe, die ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben, entweder bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind sowie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird. Das entweder als Werkstattwagen oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzte Fahrzeug darf ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Der regionale Handwerkerparkausweis gilt weiterhin in allen kreisfreien Städten und Landkreisen der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der TechnologieRegion Karlsruhe. Er entlastet Handwerksbetriebe seit vielen Jahren von aufwendigen Einzelgenehmigungen und trägt zu einer effizienten Abwicklung von Arbeitseinsätzen vor Ort bei.
Weitere allgemeine Informationen erhalten Handwerksbetriebe und Kommunen unter der Internetadresse www.hwpa.de.
Fragen werden unter der E-Mail-Adresse handwerkerparkausweis@m-r-n.com beantwortet.