KVD kontrolliert auf Weihnachtsmarkt Einhaltung des Waffengesetzes

29.11.2024

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Donnerstagnachmittag, 28. November 2024, auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt gemäß Paragraf 42 c des Waffengesetzes (WaffG) mehrere Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt. Der KVD kontrollierte dabei insgesamt 13 Personen, wobei in einem Fall waffenrechtlich relevante Gegenstände gesichert wurden.

Seit November sind bundesweit mehrere Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten. Seit dem 1. November 2024 ist unter anderem das schon bestehende Waffenverbot bei Veranstaltungen auf sämtliche Messer unabhängig von der Klingenlänge ausgeweitet worden.

 


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