Ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder und Jugendliche: Info-Veranstaltung beim Stadtjugendamt

08.07.2025

Das Stadtjugendamt lädt bereits bestellte Vormund*innen und Interessierte, die sich die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft für ein Kind oder eine*n Jugendliche*n vorstellen können, für Dienstag, 15. Juli 2025, 16 Uhr, zu einer Info-Veranstaltung in den Sitzungsraum 704 im Stadthaus Westendstraße 17 ein.

Michael Haupt, der Koordinator für ehrenamtliche Vormundschaften beim Stadtjugendamt, gibt eine Einführung in die Grundlagen und die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen ehrenamtlicher Einzelvormund*innen. Die Veranstaltung dauert rund 60 Minuten. 

Für weitere Informationen und eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung steht Michael Haupt unter der Telefonnummer 0621 504-2008 (täglich vormittags von 8.30 bis 12 Uhr) oder unter der E-Mail-Adresse ehrenamtliche.vormundschaften@ludwigshafen.de gerne zur Verfügung.

Zum Hintergrund:
Das Stadtjugendamt Ludwigshafen betreut jährlich rund 230 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, für die entweder eine Vormundschaft oder eine Pflegschaft bestellt wurde. Beides sind Formen der rechtlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen für den Fall, dass Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht oder nur teilweise in der Lage sind, die elterliche Sorge für ihr Kind zu übernehmen.

Neben den Fällen, in denen das Jugendamt per Gesetz zum Vormund oder Pfleger für Kinder und Jugendliche bestellt wird, gibt es auch Konstellationen, bei denen die Vormundschaft oder Pflegschaft durch das Gericht angeordnet und eine geeignete Person bestellt wird. Diese Aufgabe kann auch Menschen übertragen werden, die sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche einsetzen wollen.

Wer eine Vormundschaft oder Pflegschaft im Ehrenamt innehat, übt dieses Amt unabhängig von Weisungen aus. Die Übernahme von Verantwortung für die Person und das Vermögen des Kindes oder der*des Jugendlichen bedeutet im Rahmen einer Amtsvormundschaft oder Pflegschaft nicht, dass das Kind oder die*der Jugendliche in den Haushalt aufgenommen werden muss.

Interessierte können telefonisch, per E-Mail oder persönlich Kontakt mit der Koordinierungsstelle Vormundschaften aufnehmen, wenn sie insbesondere folgende Voraussetzungen als potenzielle*r Vormund*in beziehungsweise Pfleger*in mitbringen und weitere Informationen wünschen: Sie sind volljährig. Sie nehmen sich als Bezugsperson Zeit für die Belange eines jungen Menschen. Sie verfügen über Durchsetzungsvermögen bei der Vertretung der Interessen des Mündels/Pfleglings. Sie sind in der Lage, offen mit anderen Lebensweisen und Kulturen umzugehen. Sie sind psychisch und physisch gesund/belastbar.

Die vielfältigen Aufgaben des*der Vormund*in oder Pfleger*in erfordern eine Prüfung der Eignung möglicher Interessent*innen und weitere Auskünfte (zum Beispiel Führungszeugnis) sowie Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz. Aus diesem Grunde erfolgen im Zuge des Auswahlverfahrens auch noch persönliche Gespräche, die eine Zuordnung zu dem zu vertretenen Kind ermöglichen.
 
Eine besondere Ausbildung oder Qualifikation für das Ehrenamt ist nicht erforderlich. Interessent*innen sollten aber zu einem möglichst zeitlich längerfristigen Engagement bereit sein und das notwendige Einfühlungsvermögen gegenüber Kind, Herkunftseltern und Bezugspersonen mitbringen. Notwendig ist auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, dem Jugendamt und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe. 

Ehrenamtliche Personen werden durch Schulungsangebote auf ihre Aufgabe vorbereitet, und die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Suche nach geeigneten Vormund*innen beziehungsweise Pfleger*innen berücksichtigt.

Interessierte finden diese und weitere Informationen im Internet unter ludwigshafen.de/soziales-gesellschaft/familien-kinder-und-jugend/ehrenamtliche-vormundschaft.

 


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