Ausgabe von elektronischen Aufenthaltskarten nur eingeschränkt möglich

06.12.2024

Aufgrund von Personalengpässen ist die Ausgabe von elektronischen Aufenthaltskarten (eAT) bei der Ausländerbehörde in der Zeit von Montag, 9. Dezember 2024, bis Freitag, 10. Januar 2025, nur eigeschränkt möglich. Eine Abholung kann lediglich dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr erfolgen.

Bei eAT handelt es sich um eine Plastikkarte im Format einer Scheckkarte. Auf dem elektronischen Aufenthaltstitel befindet sich ein Speicherchip, auf dem persönliche Daten wie beispielsweise der Name, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Adresse sowie biometrische Merkmale – Lichtbild und Fingerabdrücke – gespeichert sind. Ein eAT verfügt ferner über eine Online-Ausweisfunktion, die es etwa ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen zu nutzen.
 


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