An Führerscheinumtausch denken – Für Inhaber*innen mit Geburtsjahr 1971 oder später läuft die nächste Frist im Januar aus

14.01.2025

Da viele Bürger*innen noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs sind, weist die Stadtverwaltung erneut auf den notwendigen Umtausch der Fahrerlaubnis hin. Der Papierführerschein verliert seit dem 19. Januar 2022 schrittweise seine Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers oder nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Bei Fristen, die das Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin betreffen, geht es um Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Hier läuft die nächste Frist am 19. Januar 2025 aus. Bis dahin sollten Menschen, die im Jahr 1971 oder später geboren sind, ihre Führerscheine umtauschen. 

In den Jahren 2022 bis 2024 waren bereits die Geburtsjahre 1953 bis 1970 an der Reihe. Liegt das Geburtsjahr der Führerscheininhaberin oder des -inhabers vor dem Jahr 1953, hat der- oder diejenige Zeit bis 19. Januar 2033.

Läuft die Gültigkeit des alten Papierführerscheins ab, muss dieser durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden. Aber auch ältere Führerscheine im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

 


Podcast der Stadtverwaltung