Abholung sichergestellter Fahrzeuge ohne Zulassung nur mit Termin möglich

29.08.2025

Fahrzeuge ohne Zulassung, die die Verkehrsüberwachung des Bereichs Öffentliche Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum sicherstellt, können künftig nur nach einem zuvor vereinbarten Termin abgeholt werden. 

Einen entsprechenden Termin erhalten die Fahrzeugeigentümer*innen über die städtische Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de. Dort lässt sich bei der Rubrik "Bürgerservices" unter "Online-Terminvereinbarung" der Unterpunkt "Team Abschleppmaßnahmen" auswählen, um einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Ein Termin kann auch telefonisch unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 vereinbart werden.

Eine Terminvereinbarung ist nur für sichergestellte Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Zulassung notwendig. 

Fahrzeuge, die abgeschleppt wurden, aber über eine gültige deutsche Zulassung mit entsprechenden Nummernschildern verfügen, sind davon nicht betroffen. Wenn Fahrzeuge als Folge einer Maßnahme der Verkehrsüberwachung abgeschleppt werden, können die Halter*innen diese beim Abschleppunternehmen auslösen und abholen.

Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung können bei der Verkehrsüberwachung ausgelöst und anschließend beim Abschleppunternehmen abgeholt werden.
 


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