Leitfaden zur Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel bei der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Wer eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel plant, egal ob im öffentlichen Raum oder auf Privatgelände, muss diese bei der Zentralen Koordinierungsstelle für Veranstaltungen unter 
veranstaltungen@ludwigshafen.de anmelden. Die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen prüft angemeldete Veranstaltung und leitet entsprechende Ergebnisse an die zu genehmigenden Fachbereiche weiter. Sie erteilt keine Genehmigungen.

Veranstaltung Besucher*innenanzahl < 5000 Personen:

Veranstaltung Besucher*innenanzahl > 5000 Personen: 

Großveranstaltung mit einer erwarteten Besucher*innenzahl von mindestens 15.000 Personen zeitgleich oder 30.000 Personen über den Tag verteilt: 

Darüber hinaus benötigte Unterlagen, je nach Ort und Art der Veranstaltung:

Allgemeine Informationen zur Antragstellung

  1. Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung ist im Regalfall zwischen fünf bis zehn Werktagen. Fallabhängig und aufgrund von Kapazitäten der zuständigen Fachbereiche kann die Bearbeitungsdauer jedoch varieren.
  2. Ablauf und Verfahren: Die zentrale Koordinierungsstelle prüft bei Eingang der angemeldeten Veranstaltung zunächst, ob Hinderungsgründe oder sicherheitsrelevante Bedenken der bevorstehenden Veranstaltung entgegenstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle alle erforderlichen und notwendigen internen Fachbereiche darüber informieren und um Einleitung der benötigten Genehmigungsverfahren bitten. Sollte ein Sicherheitskonzept notwendig sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen mit allen beteiligten Stellen ein Kooperationsgespräch führen, um alle notwendigen Details des Sicherheitskonzeptes zu besprechen. Erst dann werden durch die entsprechenden Fachbereiche alle benötigten Genehmigungen erteilt.
  3. Kosten und Gebühren: Die Kosten legen die zuständigen Fachbereiche fest.
  4. Rechtsgrundlage: Seit Novellierung des POG - Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes Rheinland Pfalz - im Jahre 2020 und der Einführung des Paragraf 26, sind die Kommunen dazu verpflichtet worden, im Rahmen der Gefahrenvorsorge- und abwehr, öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel - soweit sie nicht dem Versammlungsgesetz oder ausschließlich der Versammlungsstättenverordnung vom 13. März 2018 (GVBl. S.29, BS 213-1-9) in der jeweils geltenden Fassung unterliegt -, je nach Art und Umfang dessen auf deren Durchführung und Planung im Vorfeld zu prüfen.
  5. Besonderheiten:
    Wasseranschlüsse: bei TWL Standrohr bestellen
    Stromerschließung: HMD Elektrik GmbH

Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite

Informationen und Kontakt

Stadt Ludwigshafen am Rhein


Öffentliche Ordnung

Bismarckstraße 23
67059 Ludwigshafen

Mike Meyer
Telefon: 0621 504-2162
E-Mail: veranstaltungen@ludwigshafen.de


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