Leitfaden zur Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel bei der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wer eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel plant, egal ob im öffentlichen Raum oder auf Privatgelände, muss diese bei der Zentralen Koordinierungsstelle für Veranstaltungen unter
veranstaltungen@ludwigshafen.de anmelden. Die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen prüft angemeldete Veranstaltung und leitet entsprechende Ergebnisse an die zu genehmigenden Fachbereiche weiter. Sie erteilt keine Genehmigungen.
Veranstaltung Besucher*innenanzahl < 5000 Personen:
- Anmeldung mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit dem Formular Anzeige- und Erhebungsbogen für Veranstaltungen bis zu 5000 Personen,
- dem Skizzen-/ Lageplan des Veranstaltungsgeländes inklusive aller Aufbauten/Laufstrecken und
- dem Formular zur Erklärung des Veranstaltenden zur Haftpflichtversicherung.
Veranstaltung Besucher*innenanzahl > 5000 Personen:
- Anmeldung mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn mit dem Formular Anzeige- und Erhebungsbogen für Veranstaltungen ab 5000 Personen,
- dem Skizzen-/Lageplan des Veranstaltungsgeländes inklusive aller Aufbauten/Laufstrecken,
- dem Formular zur Erklärung des Veranstaltenden zur Haftpflichtversicherung sowie
- der Vorlage eines Sicherheitskonzepts mindestens drei Monate vor der Veranstaltung.
Großveranstaltung mit einer erwarteten Besucher*innenzahl von mindestens 15.000 Personen zeitgleich oder 30.000 Personen über den Tag verteilt:
- Anmeldung mindestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn mit dem Formular Anzeige- und Erhebungsbogen für Veranstaltungen ab 5000 Personen,
- dem Skizzen-/Lageplan des Veranstaltungsgeländes inklusive aller Aufbauten/Laufstrecken,
- dem Formular zur Erklärung des Veranstaltenden zur Haftpflichtversicherung sowie
- der Vorlage eines Sicherheitskonzepts mindestens drei Monate vor der Veranstaltung.
Darüber hinaus benötigte Unterlagen, je nach Ort und Art der Veranstaltung:
- Veranstaltung auf Grünflächen: Formular Antrag auf Sondernutzung einer Grünfläche
- Veranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen und Nutzung oder Sperrung öffentlicher Verkehrsflächen: Formular Veranstaltungen auf der Straße
- Veranstaltungen mit erhöhter Lärmemission: Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 5 LImSchG erfolgt als formloses Schreiben. Bitte beachten Sie die Hinweise des Merkblatts Immissionsschutz.
- Bei Alkoholausschank ist eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz notwendig: Formular Antrag auf Gestattung
- Wenn Fliegenden Bauten zur Aufstellung kommen (Zelt größer als 75 m², Bühnen größer als 100 m², Bühnen mit einem Dach höher als 5 m oder Fahrgeschäfte) müssen diese angemeldet werden.
- Erlaubnis für pyrotechnische Maßnahmen (z.B. Feuerwerk): Formular Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
- Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung ist im Regalfall zwischen fünf bis zehn Werktagen. Fallabhängig und aufgrund von Kapazitäten der zuständigen Fachbereiche kann die Bearbeitungsdauer jedoch varieren.
- Ablauf und Verfahren: Die zentrale Koordinierungsstelle prüft bei Eingang der angemeldeten Veranstaltung zunächst, ob Hinderungsgründe oder sicherheitsrelevante Bedenken der bevorstehenden Veranstaltung entgegenstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle alle erforderlichen und notwendigen internen Fachbereiche darüber informieren und um Einleitung der benötigten Genehmigungsverfahren bitten. Sollte ein Sicherheitskonzept notwendig sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen mit allen beteiligten Stellen ein Kooperationsgespräch führen, um alle notwendigen Details des Sicherheitskonzeptes zu besprechen. Erst dann werden durch die entsprechenden Fachbereiche alle benötigten Genehmigungen erteilt.
- Kosten und Gebühren: Die Kosten legen die zuständigen Fachbereiche fest.
- Rechtsgrundlage: Seit Novellierung des POG - Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes Rheinland Pfalz - im Jahre 2020 und der Einführung des Paragraf 26, sind die Kommunen dazu verpflichtet worden, im Rahmen der Gefahrenvorsorge- und abwehr, öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel - soweit sie nicht dem Versammlungsgesetz oder ausschließlich der Versammlungsstättenverordnung vom 13. März 2018 (GVBl. S.29, BS 213-1-9) in der jeweils geltenden Fassung unterliegt -, je nach Art und Umfang dessen auf deren Durchführung und Planung im Vorfeld zu prüfen.
- Besonderheiten:
Wasseranschlüsse: bei TWL Standrohr bestellen
Stromerschließung: HMD Elektrik GmbH
Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.
Informationen und Kontakt
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Öffentliche Ordnung
Bismarckstraße 23
67059 Ludwigshafen
Mike Meyer
Telefon: 0621 504-2162
E-Mail: veranstaltungen@ludwigshafen.de