Allgemeines zu Förderschulen
Die Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen. In Ludwigshafen werden je nach Art der Beeinträchtigung/Behinderung verschiedene Förderschulen angeboten.
An der Georgens-Schule, der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (SFG), werden Schüler*innen aufgenommen, die einen umfassenden Förderbedarf in den Bereichen der geistigen Entwicklung, der Wahrnehmung, der Motorik, der Sprache und der sozial-emotionalen Entwicklung aufweisen und daher im Bildungsgang der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SFL) überfordert wären. Die Schüler*innen werden in der Georgens-Schule vom 1. Schuljahr bis zum 12. Schuljahr gefördert. Die letzten drei Schuljahre dienen als "Werkstufe" der speziellen Vorbereitung auf die Integration ins Berufsleben. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und dem Integrationsfachdienst. Auch die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist mit der Georgens-Schule als mögliche Folgeinstitution eng verbunden.
Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen nehmen Kinder auf, die in ihrem Lernen derart beeinträchtigt sind, dass sie in den Regelschulen (Grundschulen oder Realschulen plus) nicht hinreichend gefördert werden können.
Der Bildungsgang der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen umfasst zwei Stufen:
- Primarstufe 1. bis 4. Schuljahr
- Sekundarstufe 5. bis 9. Schuljahr.
In kleinen Klassen (10 - 13 Schüler), öfter mit zwei Lehrer*innen, mit einem deutlich verlangsamten Lerntempo und immer unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten der Schulkinder werden die Grundlagen für ein erfolgreiches Lernen gelegt. In der Oberstufe (7. bis 9. Klasse) werden die Schüler*innen auf dem individuellen Lernstand aufbauend so weit wie möglich an den Abschluss der Berufsreife herangeführt.
Mit der Erreichung des Klassenziels der 9. Klasse hat ein*e Schüler*in der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen die besondere Berufsreife erreicht. Die Schule an der Blies (SFL) hat das 10. Schuljahr eingeführt, mit dem Ziel des Erwerbs der Berufsreife (früher Hauptschulabschluss). Zu diesem Bildungsgang haben die gemeldeten Schüler*innen aller Ludwigshafener Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und den L-Schulen aus der Umgebung Ludwigshafens (z. B. aus der Salierschule Schifferstadt oder der Albert-Schweitzer-Schule Frankenthal) Zugang.
Die Schule an der Blies und die Schloss-Schule sind Ganztagsschulen im Angebotsform, das heißt Kinder und ihre Eltern entscheiden frei, ob ganztags beschult wird (montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr und freitags bis 13.10 Uhr). Die Schillerschule Mundenheim (SFL) ist eine Halbtagsschule.
In sämtlichen Förderschulen erfolgt vor der Zuweisung von Kindern durch die ADD (Schulaufsicht Neustadt) immer zuerst eine sonderpädagogische Begutachtung. Der Gutachtenvorgang wird durch die meldende Regelschule angestoßen, wenn von dieser befürchtet wird, dass das Kind dort nicht adäquat gefördert werden kann.
Dieses Gutachten analysiert genau den Lernstand des Kindes, seine Lernvoraussetzungen und seine Lernblockaden. Ein sonderpädagogisches Gutachten schließt immer mit einem ausführlichen Katalog an Fördermöglichkeiten und dem Vorschlag für die Gestaltung der weiteren Beschulung des Kindes.