Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit von stehenden und fließenden Oberflächengewässern sowie des Grundwassers zu verändern.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Wasserbehörde beraten über Genehmigungs- und Anzeigepflicht sowie Auflagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, beispielsweise wenn es um Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, Heizöltanks und Tanküberwachung nach der Anlageverordnung wassergefährdende Stoffe geht.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Umwelt und Klima
Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen
Untere Wasserbehörde
Telefon: 0621 504-3335 oder -3753 oder -2391
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E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung.