Untersuchungsberechtigungsschein

(Jugendschutzuntersuchung)

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden.

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung durch einen*eine Arzt*Ärztin Ihrer Wahl erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal zwei Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten übernimmt das Land Rheinland-Pfalz. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen, damit der untersuchende Arzt die Kosten mit dem Land abrechnen kann.

Zur Beantragung sprechen Sie oder die Erziehungsberechtigten unter Vorlage eines Identitätsdokuments (Reisepass oder Personalausweis) in einem der Bürgerbüros vor. 

Alternativ können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein auch online beantragen. Sie benötigen dazu lediglich ein Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) von Ihnen oder Ihren Sorgeberechtigten.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen dann umgehend mit dem Erhebungsbogen per Post an Ihre Meldeadresse versendet.
 



Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bürgerbüros


Bürgerdienste

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3549
E-Mail: buergerdienste@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Termine

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Immer freitags gegen 12 Uhr werden weitere Termine für die jeweils darauffolgende Woche freigeschaltet. 

Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann zudem die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkund*innen beschränkt werden.

Ohne Termin ist die Vorsprache in den Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Sofern für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau online keine Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße auch ohne Termin vorsprechen.

Parkmöglichkeiten Bürgerbüro Bismarckstraße: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkplatz Otto-Stabel-Straße, Parkhaus Walzmühle, 2 Behindertenparkplätze im Wendehammer Otto-Stabel-Straße 6 (Musikschule)

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.

Bürgerbüro Bismarckstraße

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr

Parkmöglichkeiten: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkhaus Walzmühle

Bürgerbüro Achtmorgenstraße

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Bürgerbüro Oggersheim

Schillerplatz 2
67071 Ludwigshafen

Montag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Bürgerbüro Oppau

Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen

Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr


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