Straßenreinigung
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik erledigt die Reinigung der Straßen und übernimmt den Winterdienst in Ludwigshafen.
Die Straßenreinigungssatzung zeigt Ihnen die gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in den unterschiedlichen Reinigungsklassen. Im Bereich des Winterdienstes wird auf die Räum- und Streupflicht für die Bürger*innen hingewiesen.
Gehwegreinigung
Neben den Fahrbahnbereichen, die satzungsmäßig durch den WBL oder die Bürger*innen gereinigt werden, tragen auch die Gehwege erheblich zum Gesamtbild in Ludwigshafen bei.
Dabei sind grundsätzlich die Eigentümer*innen und dinglich Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Gehwege wöchentlich zu reinigen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücke. Die Reinigungspflicht umfasst sowohl die Säuberungs- wie auch die Schneeräumungs- und Streupflicht.
Merkblätter
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am
Rhein
Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik
Kaiserwörthdamm 3a
67065 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-3415
E-Mail: entsorgungsbetrieb@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung