Sterbefall - Nutzungsrecht an einer Grabstätte

Laufzeit 

Unter der Laufzeit ist die Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte zu verstehen. Bei Familien- oder Partnergrabstätten kann diese durch Nachkauf verlängert werden. Bei einem Reihengrab entspricht die Laufzeit der Ruhezeit. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Ruhezeit

Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen eine Grabstelle nicht wieder belegt werden darf. Dieser Zeitraum soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen als auch eine angemessene Totenruhe gewährleisten. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Bei der Bestattung von Kindern unter sechs Jahren und bei Beisetzungen in einer Baumgrabstätte 15 Jahre. Während der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung, Umbettung oder Grabauflösung grundsätzlich nicht möglich.

Verlängerung des Nutzungsrechts

Bei allen Wahlgrabarten (Familien- und Partnergräbern) kann die Laufzeit des Nutzungsrechts durch die Nutzungsberechtigte oder den Nutzungsberechtigten verlängert werden. Verlängerungen um fünf Jahre bis zur satzungsgemäßen Nutzungsdauer sind möglich. Eine Verpflichtung zur Verlängerung des Nutzungsrechts besteht bei Eintritt eines Sterbefalles, sobald die Restlaufzeit der Grabstätte für die gesetzliche Ruhezeit nicht ausreicht. Bei einem Partnergrab ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist der oder des zweiten im Partnergrab beigesetzten Verstorbenen ausgeschlossen.

Rückgabe des Nutzungsrechts

Wird eine Verlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechts nicht gewünscht, muss die Grabstätte komplett abgeräumt werden. Die Räumung der Grabstätte (Entfernung der Grabmale, Einfassungen und Pflanzen) kann durch den Friedhofsbetrieb, durch einen zu beauftragenden Steinmetz oder durch die Nutzungsberechtigte beziehungsweise den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen. Bei der Räumung durch den Friedhofsbetreib geht das auf der Grabstätte befindliche Räumgut (Grabmal, Einfassung, Pflanzen) in das Eigentum des Bereiches Grünflächen und Friedhöfe über.


Erforderliche Unterlagen

Die Verlängerung der Nutzungsdauer sowie Auflösung der Grabstätte kann mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Formulars bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.


Gebühren

Die Kosten der Verlängerung berechnen sich anteilig nach Dauer und Grabart gemäß der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Friedhofs- und Gebührensatzung.



Zusätzliche Informationen

Sollte sich ein Hinweisaufkleber oder Hinweisschild auf Ihrer Grabstätte befinden, dass Ihr Nutzungsrecht demnächst abläuft oder schon abgelaufen ist, bitten wir Sie sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.



Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Grünflächen und Friedhöfe

Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen

Friedhofsverwaltung:
Tefefon: 0621 504-4849
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de

Friedhofsbetrieb:
Telefon: 0621 504-3770
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhoefe@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

Montag und Dienstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und  14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr

Öffnungszeiten der Friedhöfe

März bis Oktober: 7 bis 20 Uhr
November bis Februar: 7.30 bis 18 Uhr


Podcast der Stadtverwaltung