Sterbefall - Bestattungsvorsorgevertrag

Beim Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages regeln Sie zu Lebzeiten in welcher Art Sie bestattet werden wollen und wie der Ablauf Ihrer Bestattung sein soll. Bestattungsvorsorgeverträge können beim Bestattungsdienst der Stadt Ludwigshafen und auch bei anderen Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden.

Was kann zu Lebzeiten geregelt werden?

In dem persönlichen Gespräch bei unserem Bestattungsunternehmen können Sie folgende Abläufe im Falle Ihres Todes regeln:

  • Erd- oder Feuerbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung
  • Möchten Sie eine Trauerfeier oder nicht?
  • Soll ein*e Pfarrer*in, ein*e freie*r Prediger*in oder eine andere Person die Trauerrede halten?
  • Sie bestimmen den Bestattungsort und können auch bereits Ihre Grabstelle wählen
  • Sie wählen den Sarg mit Innenausstattung aus, in dem Sie bestattet oder eingeäschert werden möchten
  • Bei Einäscherungswunsch wählen Sie auch die Urne aus, in der Sie beigesetzt werden möchten
  • Welches Blumenarrangement soll für die Trauerfeier bestellt werden?
  • Möchten Sie eine Todesanzeige veröffentlichen? Wenn ja, mit welchem Inhalt?

Ablauf der Bestattungsvorsorge

Die notwenigen Informationen für den Vertragsabschluss erhalten Sie bereits in einem telefonischen Vorgespräch. Variierende Kostenvoranschläge folgen anschließend mit weiteren Informationen per Post. Als Grundlage für den Kostenvoranschlag dienen die aktuell gültigen Preise. Die Vertragssumme ist im Voraus zu entrichten. Die für Sie angelegte Summe wird jährlich verzinst.

Im Sterbefall werden die aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Todes berechnet.
Sollte noch Geld übrig bleiben, bestimmen Sie im Vertrag, an wen das Geld nach Ihrem Tode ausgezahlt werden soll.

Für den Fall einer Erstattung nach Abwicklung des Sterbefalls besteht für die entstandenen Zinserträge die Pflicht zur Abführung von Zinsabschlagssteuer. Diese wird direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt und der Restbetrag an den im Vorsorgevertrag Benannten überwiesen. Für den Fall, dass von dem im Vorsorgevertrag Benannten ein Freistellungsauftrag nach amtlichem Vordruck, oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Finanzamts nach Paragraf 44a Absatz 2 Einkommensteuergesetz über den entsprechenden Betrag vorgelegt wird, entfällt die Pflicht die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abzuführen.

Sollten Sie eine Lebensversicherung haben, die Sie für den Todesfall hinterlegen wollen, ist diese an uns abzutreten. Damit verringert sich der Betrag den Sie noch selbst zu zahlen hätten.


Erforderliche Unterlagen

Um im Todesfall die Beurkundung beim Standesamt durchführen zu können sind verschiedene Unterlagen notwendig. Da die benötigten Unterlagen je nach familiärer Situation variieren, erfragen Sie bitte bei Terminvereinbarung, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
 


Gebühren

Für die Vertragsaufnahme und Vertragsverwaltung wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem beauftragten Bestattungsunternehmen.
 


Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Grünflächen und Friedhöfe

Bliesstraße 12
67059 Ludwigshafen

Telefon: 0621 62 25 25
Telefax: 0621 62 80 14
E-Mail: bestattungsdienst@ludwigshafen.de

Bestattungsvorsorgegespräche führen:
Carolin Schühle
Jessica Tritschler


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
Wir helfen im Trauerfall sofort und zuverlässig
24 Stunden erreichbar – Tag für Tag


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