Sterbefall - Bestattung und Beisetzung
Die Bestattung der Toten ist eine öffentliche Aufgabe der Kommunen. Die Kommunen sind verpflichtet, Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung. Dort erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Bestattungsarten, den Graberwerb, die damit verbundenen Bestattungsgebühren sowie eine Beratung über die Auswahl und das Aufstellen von Grabmalen. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Es gilt zu Bedenken, dass die unterschiedlichen Grabarten verschieden lange Nutzungszeiten haben und je nach Grabart auch verlängert werden können. Unterschiede gibt es je nach der Grabart auch bei den Ruhezeiten.
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Fehlt es an einer Willensäußerung des oder der Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Aufgrund des Zerfalles unserer familiären Strukturen und des demografischen Wandels innerhalb unserer Gesellschaft ist es daher sinnvoll sich rechtzeitig über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge zu informieren. Auskünfte können bei allen Bestattungsinstituten eingeholt werden.
Die Grundlage für alle Angelegenheiten des Friedhofswesens sind die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Ludwigshafen und das Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Die Satzungen mit dem Gebührenverzeichnis erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung oder über das Internet.
Gebühren
Sargbestattung:
- Erwachsene und Kinder über sechs Jahre
994 Euro - Kinder bis sechs Jahren
497 Euro - Früh- und Totgeburten
83 Euro - Bestattung von auswärts überführten Gebeinen
466 Euro - tiefere Ausschachtung eines Grabes (bei Ersterwerb eines Wahlgrabes)
218 Euro
Urnenbeisetzung:
- 448 Euro
Zusätzliche Gebühren nach der "Landesverordnung über die Gebühr der Gesundheitsverwaltung" (gültig ab 20. April 2013):
- Bestattungsgenehmigung
19 Euro - Ausstellung Leichenpass
25 Euro - Ausgrabungsgenehmigung
60 Euro
Satzungen
- description Ortsrecht: 7-07 Friedhofsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein (PDF, 466 KB)
- description Ortsrecht: 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung) (PDF, 151 KB)
Merkblätter
Formulare
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am
Rhein
Grünflächen und Friedhöfe
Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen
Friedhofsverwaltung:
Tefefon: 0621 504-4849
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de
Friedhofsbetrieb:
Telefon: 0621 504-3770
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhoefe@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
Öffnungszeiten der Friedhöfe
März bis Oktober: 7 bis 20 Uhr
November bis Februar: 7.30 bis 18 Uhr