MAXX-Ticket/Deutschlandticket

Grundsätzlich haben alle Schüler*innen einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben oder eine Schule in Ludwigshafen besuchen und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Eine Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler die in einem Ausbildungsverhältnis stehen ist nicht möglich.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden.

Die Fahrtkostenübernahme erfolgt grundsätzlich in Ihrer kostengünstigsten Variante in Form einer Jahreskarte (Deutschlandticket/MAXX-Ticket), die für das laufende Schuljahr ausgestellt wird. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, sollte aber bis zum 15. des Vormonats vorliegen, damit das Ticket zum nächsten Monatsersten ausgestellt werden kann. Der Antrag ist für die Dauer des Schulbesuchs in der Regel nur einmal zu stellen. Ein neuer Antrag muss nach einem Schulwechsel, Wohnungswechsel und dem Wechsel in die Klassenstufen 11, 12 und 13 jährlich gestellt werden.

Im Übrigen wird daraufhin gewiesen, dass die Kostenübernahme während der Sommerferien, sofern diese einen kompletten Kalendermonat abdecken, grundsätzlich eingestellt ist.

Bei Umzug, Wohnort- und Schulwechsel beziehungsweise bei Verlassen der Schule, muss die Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Schulen per Mail schuelerbefoerderung@ludwigshafen.de oder Brief unverzüglich informiert werden. Eine weitergehende Übernahme der Schülerfahrtkosten durch den Schulträger, ist nur nach erneuter Antragstellung möglich.

Der Bereich Schulen behält sich vor, zurückgeforderte Jahreskarten, die nicht abgegeben werden, von Amts wegen bei der rnv zu kündigen.

Kosten, die dem Schulträger aufgrund nicht ordnungsgemäß zurück gegebener Tickets anfallen, werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlagen - Übernahme der Schülerbeförderungskosten

  • Paragraf 69 des Landesgesetzes über Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz - SchulG)
  • Paragraf 33 des Landesgesetzes über die Errichtung und Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft (PrivSchG)
  • Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung
  • Schülerbeförderungssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Voraussetzungen

  • Für Grund- und Förderschulen: Der kürzeste Fußweg vom Wohnort zur zuständigen Schule (bitte den Schulbezirk der jeweiligen Grundschule beachten) muss länger als 2 Kilometer oder besonders gefährlich sein.
  • Für weiterführende Schulen: Der kürzeste Fußweg vom (Haupt-)Wohnsitz zur Schule muss länger als 4 Kilometer oder besonders gefährlich sein.
  • Zusätzlich ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig für Schüler*innen: - der Klassenstufe 11 bis 13 der Integrierten Gesamtschule - der Klassenstufe 11 bis 13 der Gymnasien - der Berufsaufbauschulen in Vollzeitform - der Fachoberschulen in Vollzeitform - der beruflichen Gymnasien - der Fachschulen in Vollzeitform, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist. In diesen Fällen ist eine Einkommensüberprüfung notwendig.

Antragstellung des MAXX-Tickets

Der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten ist online zu stellen.

Antrag für Förderschulen/Grundschulen/ sowie für die Sekundarstufe I (Klassen 5-10), Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule

Halten Sie bitte folgende Unterlagen zum hochladen bereit:

  • Passbild (bei Erstantrag)
  • Kundennummer eines MAXX-Tickets der rnv (falls vorhanden)
  • Schulbescheinigung bei Schulbesuch außerhalb von Rheinland-Pfalz

Antrag für Sekundarstufe II (Klassen 11-13 - Gymnasien/Integrierte Gesamtschule), Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Vollzeit Erzieher

Halten Sie bitte folgende Unterlagen zum hochladen bereit:

  • Passbild (bei Erstantrag)
  • Kundennummer eines MAXX-Tickets der rnv (falls vorhanden)
  • Schulbescheinigung bei Schulbesuch außerhalb von Rheinland-Pfalz
  • Einkommensnachweise (Steuerbescheid, Job-Center-Bescheid, Lohnabrechnung, etc.)

Sollten Antragsteller*innen Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Online-Antrags haben, so hilft der Bereich Schulen unter schuelerbefoerderung@ludwigshafen.de gerne weiter.

Zusätzliche Informationen zum MAXX-Ticket

Das Deutschlandticket ist ein Angebot des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) und gilt ohne Einschränkung Deutschlandweit in allen Nahverkehrsmitteln. Die monatlichen Deutschlandticket-Kosten betragen 49 Euro (VRN-Tarifstand Mai 2023).

Sofern die Stadt keine Schülerfahrtkostenerstattung bewilligt, kann bei der
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv),
Mobilitätszentrale (am Berliner Platz)
Ludwigstraße 6
67059 Ludwigshafen am Rhein
ein Deutschlandticket auf eigene Kosten erworben werden.

Geht das Ticket verloren, kann die rnv gegen eine Gebühr einmalig eine Ersatzkarte ausstellen.
Weitere Fragen zum Deutschlandticket, werden von der rnv unter der Servicehotline Telefon: 0621 465-4444 beantwortet.

 


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Schulen

Rathausplatz 10
67059 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-2484
Telefax: 0621 504-3332
E-Mail: schuelerbefoerderung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Nach vorheriger Rücksprache per Telefon oder E-Mail


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