KFZ - Verkauf

Beim Fahrzeugverkauf ergibt sich oft die Situation, dass man dem*der Käufer*in das Fahrzeug mitgibt, ohne es zuvor außer Betrieb gesetzt zu haben. Die Folge hiervon ist, dass der*die eingetragene Fahrzeughalter*in auch weiterhin die Kfz-Steuer und die Versicherung zahlt und für die Zulassungsbehörde ebenfalls weiterhin verantwortliche Ansprechpartner*in bleibt.

Um dies zu vermeiden empfiehlt der städtische Bereich Straßenverkehr:

  • das Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen oder mit dem*der Erwerber*in zusammen zur Zulassungsbehörde zu fahren.
  • der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde auf jeden Fall eine Verkaufsmitteilung und die entsprechende Empfangsbescheinigung des*der Erwerber*in abzugeben.
  • die persönlichen Daten des*der Käufer*in (Name und Anschrift) anhand des Ausweises genau zu kontrollieren.

Bei einem Verkauf des Fahrzeugs ins Ausland bitte beachten:

  • Selbst wenn der*die Käuferin das Fahrzeug im Ausland anmeldet, bekommt die zuständige Zulassungsbehörde von der ausländischen Behörde oftmals keine Mitteilung hierüber. Das Fahrzeug bleibt dann in Deutschland weiterhin auf den hier eingetragenen Namen zugelassen.

Der städtische Bereich Straßenverkehr bittet außerdem zu bedenken, dass der*die eines noch auf den*die Vorgänger*in zugelassenes Fahrzeugs nur dann auf den eigenen Namen umschreiben beziehungsweise außer Betrieb setzen kann, wenn der Behörde die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und die amtlichen Kennzeichenschilder vorlegt werden.


Erforderliche Unterlagen

Sollten Sie das Fahrzeug zugelassen übergeben, benötigt die Zulassungsstelle eine Verkaufsanzeige mit folgenden Angaben:

  • Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des*der Erwerber*in
  • Empfangsbestätigung des*der Erwerber*in über den Erhalt von
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
    • Kennzeichenschilder
    • Die Anzeige muss von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein

Als Verkaufsanzeige kann eine Verkaufsanzeige des städtischen Bereichs Straßenverkehr benutzt werden.




Podcast der Stadtverwaltung