KFZ - Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust/-diebstahl
Wenn eines oder beide Kfz-Kennzeichen verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, müssen dem Fahrzeug für die weitere Verwendung zwingend andere Kennzeichen zugeteilt werden. Die bisherigen Kennzeichen müssen dann für mindestens 10 Jahre gesperrt werden, auch um einen Missbrauch zu vermeiden.
Die Kennzeichen können auch auf Ihren Wunsch geändert werden, eine Sperrung erfolgt dann nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- eventuell verbleibendes altes Kennzeichen
- Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zur Niederschrift/Erstellung bei der Zulassungsstelle oder eine*r Notar*in. Alternativ bei Diebstahl: Schriftliche Strafanzeige der Polizei
- Reisepass oder Personalausweis (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Es muss immer von derjenigen Person die Erklärung an Eides Statt zur Niederschrift/Erstellung bei der Zulassungsstelle oder eine*r Notar*in abgenommen werden, die die Dokumente verloren hat. Sollte es nicht der*die Halter*in des Fahrzeuges sein, so sind eine Vollmacht des*der Halter*in und der Personalausweis bzw. Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) erforderlich.
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Umkennzeichnung | 31,20 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung | Gebühr |
Eidesstattliche Versicherung | 30,70 Euro |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Reservierung des Kennzeichens | 2,60 Euro |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Aufbewahrung und Versand Fahrzeugbrief an Banken/Leasingfirmen | 15,30 Euro |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr