Kfz - Rote Dauerkennzeichen für Kraftfahrzeuge

Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, werden nur an zuverlässige Betriebe der Kraftfahrzeugherstellung, des Kraftfahrzeughandels (auch Gebrauchtwagenhandel) und des Kraftfahrzeughandwerkes ausgegeben. Das Hauptbetätigungsfeld in der Gewerbeanmeldung muss "Kfz" sein.

Zweck der vereinfachten Zulassung mittels roter Dauerkennzeichen ist es, mit Fahrzeugen, die keine Betriebserlaubnis beziehungsweise Zulassung haben, Probe- oder Überführungsfahrten durchzuführen.

Nur wenn der*die Antragsteller*in zu dem oben genannten Personenkreis zählt, kann ein Antrag auf die Zuteilung von roten Dauerkennzeichen bearbeitet werden.

Nur die Begründung, für den möglichen Fall der Probe- oder Überführungsfahrt sofort ein Kennzeichen zur Hand zu haben, ist kein Grund für die Zuteilung.
 


Erforderliche Unterlagen

  • einen schriftlichen formlosen Antrag mit ausführlicher Begründung
  • Gewerbeanmeldung, gegenenfalls Handelsregisterauszug
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Dauerkennzeiche
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, Bankkarte oder Kopie davon
  • Nachweis über Stellplätze (zusätzliche Gewerbeanmeldung sofern nicht am Firmensitz)
  • ein Fahrtenbuch (auch bei der Zulassungsbehörde gegen Gebühr erhältlich)

Folgende Unterlagen für jede*n Inhaber*in, Geschäftsführer*in, Gesellschafter*in, … einzeln:

  • Personalausweis, Reisepass oder Pass
  • ein aktuelles "einfaches Führungszeugnis (für Behörden)", Verwendungszweck "K16" der beantragenden Person, zu beantragen beim Bürgerservice des Wohnortes.
    Dies ist direkt an die Kfz-Zulassung unter "Kontakt" genannte Anschrift zu senden.
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art "1 - Private Zwecke", Verwendungszweck "K16"), zu beantragen beim Bürgerservice des Wohnorts
    Dies ist an Ihre Privatanschrift zu senden.
  • Bei Juristischen Personen (GmbH, AG, OHG, …) zusätzlich: aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Firma (Beleg-Art "1 - Private Zwecke", Verwendungszweck "K16"), zu beantragen beim Gewerbeamt des Firmensitzes 
    Dies ist an Ihre Privat-/Gewerbeanschrift zu senden.
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ludwigshafen aller Inhaber*innen, Geschäftsführer*innen, etc., bei Juristischen Personen zusätzlich für die Firma 
    -  Bei Umzug auch vom bisher zuständigen Finanzamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ludwigshafen aller Inhaber*innen, Geschäftsführer*innen, etc., bei Juristischen Personen zusätzlich für die Firma 
    -  Bei Umzug/auswärtigem Wohnort auch von der bisherigen Kreis-/Stadtkasse

Gebühren

  • 150 Euro bei Antragstellung


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 7 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr


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